FAQ

1. Womit erkläre ich mich mit dieser Erklärung einverstanden?

Sie erklären sich damit einverstanden, dass „Dilimag“ eine Kopie und/oder laufend Kopien Ihres Periodikums anfertigt und diese in einem digitalen Repositorium speichert. Sie sind weiters damit einverstanden, dass "Dilimag" die nötigen Vorkehrungen unternimmt, um Ihr Periodikum langfristig archivieren und - bei Vorliegen der entsprechenden Erklärung - einem uneingeschränkten oder eingeschränkten Benutzerkreis für Forschungs- und Bildungszwecke zugänglich machen zu können. Um eventuelle kommerzielle oder andere Interessen bzw. Rechte zu schützen, kann das Ausmaß des öffentlichen Zugangs zu den archivierten Inhalten mit den Betreibern von "Dilimag" abgesprochen werden.

 

2. Wird ein Entgelt vereinbart?

Nein, die Einräumung der in der Einverständniserklärung angeführten Befugnisse an "Dilimag" erfolgt unentgeltlich.

 

3. Verfolgt "Dilimag" mit der Archivierung und dem allfälligen Zugang über Internet einen wirtschaftlichen oder kommerziellen Zweck?

Nein, die Betreiber von "Dilimag" stellen klar, dass sie keinerlei mittelbaren oder unmittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Zweck verfolgen.

 

4. Wer kann - bei Einschränkung des Benutzerkreises für Forschungs- und Bildungszwecke - auf das Periodikum zugreifen?

Inhaber einer Zugangsberechtigung für das DILIMAG-Archiv. Der Zugangsaccount muss beim IZA namentlich beantragt werden.

 

5. Gebe ich mit dieser Einverständniserklärung Urheberrechte an „Dilimag“ weiter?

Nein, Sie bzw. die in Ihrem Periodikum vertretenen AutorInnen verfügen weiterhin über die bestehenden Urheber- und Nutzungsrechte: „Dilimag“ wird lediglich bewilligt, die in der Einverständniserklärung eingeräumten Rechte auszuüben.

 

6. Welche Gründe sprechen dafür, den Zugang für Forschungs- und Bildungszwecke zu den im Repositorium abgelegten Inhalten zu erlauben?

Wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung mit den AutorInnen getroffen haben, die es Ihnen erlaubt, diese Entscheidung zu treffen. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir HerausgeberInnen, die AutorInnen über das Archivierungsprojekt zu informieren und - falls erforderlich - Zustimmungen einzuholen.

 

7. Welche Gründe sprechen dagegen, den Zugang für Forschungs- und Bildungszwecke zu den im Repositorium abgelegten Inhalten zu erlauben?

Wenn Sie nicht mit der Zustimmung der AutorInnen hierfür rechnen können bzw. Sie ausdrücklich nicht berechtigt sind, derartige Befugnisse "Dilimag" einzuräumen.

 

8. Wie geht „Dilimag“ vor, wenn ich mich für die Aufnahme in das Langzeitarchivierungsprogramm, aber gegen die Zurverfügungstellung im Internet entscheide?

In diesem Fall verfahren wir genau so wie mit allen anderen Periodika mit Ausnahme des öffentlichen Zugriffsrechts, d.h. der langfristige Erhalt des Periodikums wird gesichert. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass in Zukunft die betreffenden Inhalte nach Ablauf des Urheberrechts der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Da wir aber den freien Zugang zu Wissensquellen grundsätzlich für ein dringliches und erstrebenswertes Desiderat halten, hoffen wir, dass sich mit der Zeit immer mehr HerausgeberInnen und AutorInnen der Verwirklichung dieses Ziels anschließen.

 

9. Welche Strategien gibt es für den Fall, dass ein/e Autor/in gegen die Archivierung Einspruch erhebt bzw. verlangt, dass der betreffende Text nicht über das Archiv der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden darf?

Wir archivieren grundsätzlich eine kopierte Fassung, die – soweit technisch möglich – das Original möglichst getreu widerspiegelt. Zensur- bzw. Auswahlmaßnahmen würden gegen dieses Prinzip verstoßen. Wir verfügen über eine technische Lösung, die es ermöglicht, einzelne Seiten zu „verdecken“ oder zu entfernen. Maßnahmen dieser Art sollen über eine Absprache zwischen HerausgeberInnen, AutorInnen und „Dilimag“ erfolgen. Wir wollen nichts und niemanden „zwangsarchivieren“ und das harmonische Verhältnis zu den HerausgeberInnen und AutorInnen ist unser ureigenstes Anliegen. Wir weisen jedoch an dieser Stelle auch auf die verschiedenen Großarchivierungsmaßnahmen hin, wie sie beispielsweise ebenfalls im Sinne der Bewahrung kulturellen Erbes durch das Internet Archive durchgeführt werden, da vielleicht manchen AutorInnen, die mit der „natürlichen“ Lebensdauer eines Dokuments im Netz rechnen, nicht bewusst ist, dass diese Lebensdauer bereits künstlich verlängert wird.

 

10. Warum hat „Dilimag“ diesem Periodikum Archivierungsmaßnahmen angeboten?

Weil wir dieses Periodikum für ein wertvolles Kulturgut erachten, das auch für spätere Generationen erhalten werden soll, um einerseits der Forschung die Möglichkeit zu bieten, verschiedene Entwicklungen und Trends in literarischen, metaliterarischen sowie medienhistorischen und -ästhetischen Diskursen zu rekonstruieren und andererseits auch einer allgemein an Literatur interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu historischen Quellen zu gewährleisten.

Wir wissen heute nicht, was für künftige Generationen von Bedeutung sein wird. Doch wir gehen davon aus, dass auch in Zukunft Interesse daran bestehen wird, historische Quellen einzusehen, die für einen gewissen Zeitabschnitt von Bedeutung waren. Um die „Bedeutung“ nicht mit einem subjektiven Parameter festzulegen arbeiten wir mit möglichst objektiven und offenen Auswahlkriterien.

 

11. Welche negativen Auswirkungen könnte die Archivierung und das öffentliche Zurverfügungstellen des Periodikums durch „Dilimag“ auf den kommerziellen oder ideellen Erfolg meines Periodikums haben?

Wir gehen davon aus, dass HerausgeberInnen und AutorInnen die Befürchtung hegen, dass BesucherInnen nicht mehr auf die originale Website zugreifen, sondern auf die Kopie im Archiv. Wir werden entsprechende Vorkehrungen treffen, um diese potentiell mögliche Gefahr zu minimieren, u.a. indem wir an deutlicher Stelle auf die originale und aktive URL verweisen. Mit den HerausgeberInnen von kommerziell betriebenen Periodika werden jeweils die Richtlinien für den öffentlichen Zugang so vereinbart, dass keine kommerziellen Schäden für den Herausgeber entstehen. Wir möchten an dieser Stelle auch auf die Erfahrungen von Pandora hinweisen, dem digitalen Archiv der „National Library of Australia“, das mittlerweile seit über 10 Jahren besteht. In einer 2006 durchgeführten Umfrage mit HerausgeberInnen von Online-Magazinen zeigte sich deutlich, dass sich aus der Sicht der HerausgeberInnen durch die Archivierung weder kommerzielle noch sonstige Nachteile ergeben haben (vgl. Edgar Crook: Assessing the impact of Archiving on the Archived. In: RLG DigiNews: Issue index: Aug 15, 2006. Wir werden dem Beispiel „Pandora“ folgend ebenfalls nach Abschluss der dreijährigen Projektphase die HerausgeberInnen nach ihren Erfahrungen mit dem Archivierungsprojekt befragen und unsere Vorgangsweise den Ergebnissen anpassen. Außerdem werden wir jederzeit auf allfällige Einwände und Wünsche so gut wie möglich reagieren.

 

12. Welche positiven Auswirkungen könnten die Archivierung und das öffentliche Zurverfügungstellen durch „Dilimag“ für die HerausgeberInnen und/oder den Erfolg des Periodikums haben?

Ein kostenloses Backup, das bei unvorhergesehenen Schäden sehr nützlich sein könnte; eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades, da BesucherInnen der Datenbank und des Archivs eventuell auch auf bis dahin unbekannte Websites zugreifen. Eine langfristige Sicherung des Copyrights der HerausgeberInnen und AutorInnen, die über die „Lebensdauer“ des Periodikums im Netz hinausgeht, da im Archiv dauerhaft auf die Urheberrechte verwiesen wird und die Kontakte zu den HerausgeberInnen aktualisiert werden.

 

13. Wenn ich diese Einverständniserklärung abschicke, bedeutet das, dass das betreffende Periodikum automatisch in die Datenbank und in das Repositorium aufgenommen wird?

Nein, denn die Datenbank und das Repositorium werden aufgrund bestimmter Auswahlkriterien erstellt. Das bedeutet, dass nicht jede mittels dieser Einverständniserklärung getätigte Anmeldung automatisch eine Aufnahme in unsere Datenbank und in unser Repositorium bedeutet.

 

14. Wie erfahre ich, ob das Periodikum in das Archivierungsprogramm aufgenommen wird?

Sie werden von uns benachrichtigt.

 

15. Was ist der Unterschied zwischen der „Datenbank“ und dem „Repositorium“?

Die Datenbank speichert die Metadaten, das Repositorium speichert das Objekt selber. Die Datenbank dient primär dazu, die verschiedenen Formen literarischer Periodika im Netz zu erfassen und zu dokumentieren. Das Repositorium dient ausschließlich dazu, den Erhalt der elektronischen Quellen langfristig zu garantieren. Bevor die BenutzerInnen zu der archivierten Fassung gelangen, werden sie darüber informiert, dass es sich hierbei nicht um die originale Fassung, sondern um eine Kopie des Originals handelt. Außerdem wird - wenn noch vorhanden - auf die aktive Adresse im Netz verwiesen.

Da wir uns erst in der Aufbau- und Testphase befinden, werden wir auch diese Seite den laufenden Anforderungen entsprechend anpassen und korrigieren.

Für Hinweise und weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte jederzeit an dilimag@uibk.ac.at

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