PRÜFUNGSFORMALITÄTEN


Abmeldung:

Abmeldungen ohne Grundangabe haben spätestens drei Tage vor dem Prüfungstermin beim jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter (bzw. im Arbeitsbereichssekretariat) zu erfolgen.

Erfolgt keine Abmeldung und wird die Prüfung ohne wichtigen Grund versäumt, dann ist man für den darauffolgenden Prüfungstermin gesperrt.

Nichterscheinen bei der Prüfung ist nur bei triftigen Gründen zulässig (z.B. ärztliches Attest).

 

Prüfungsreihenfolge

Im Sinne eines zielorientiert fortschreitenden, effizienten und doch zeitsparenden Studiums wird die Reihenfolge des Besuches der Lehrveranstaltungen entsprechend dem Studienplan empfohlen.

Prüfungsstoff ist jeweils der aktuelle vorgetragene Stoff der Lehrveranstaltungen.


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