Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Wissenschaftlicher Mitarbeiter für den Bereich Alpine Naturgefahren

Wasser, Boden, Luft, Natur – die Sicherung und umweltverträgliche Nutzung dieser Lebensgrundlagen sind zentrale Ziele des Bayerischen Landesamtes für Umwelt ebenso wie der Schutz des Menschen vor Gefahren aus der Umwelt.

Am Bayerischen Landesamt für Umwelt ist an der Dienststelle Augsburg für die Abteilung 6 „Wasserbau, Hochwasserschutz, Gewässerschutz" im Referat 61 „Hochwasserschutz und alpine Naturgefahren" ab 01.07.2019 folgende Stelle befristet bis 31.12.2021 zu besetzen:

Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Wissenschaftlicher Mitarbeiter (w/m/d)

für den Bereich Alpine Naturgefahren

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) erstellt derzeit technische Richtlinien zur Ermittlung von Wildbachgefährdungsbereichen nach Art. 46 Bayerisches Wassergesetz und zur Aufstellung von integralen Gesamtkonzepten zum Schutz vor Wildbachgefahren. Diese Richtlinien schreiben eine für die nachgeordneten Wasserwirtschaftsämter und de-ren Auftragnehmer bindende Vorgehensweise fest, die in einer Loseblattsammlung zur Verfügung gestellt wird.

Ihre Aufgaben

Analyse der fachlichen Grundlagen zu integralen Wildbachentwicklungskonzepten sowie Auswerten von fachbezogenen Praxisstudien

• Entwickeln und Ausarbeiten von Richtlinien auf Basis der Analysen und Auswertungen. Dabei intensives Abstimmen mit den beteiligten Wasserwirtschaftsämtern

• Ausarbeiten einer Kommunikationsstrategie zur Einbindung von Kommunen bei der Konzepterstellung

• Beraten der Wasserwirtschaftsämter zur bzw. bei Anwendung dieser Richtlinien und in Fragen des Wildbach-verbauungskonzepts

• Fortschreiben der Richtlinien bei aktuellen Erkenntnissen und technischen Neuerungen

Unsere Anforderungen an Sie

abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Univ. / Master) der Fachrichtung Alpine Naturgefahren, Bau- oder Umwelt-ingenieurwesen oder vergleichbare Studienabschlüsse

• erworbene oder angeeignete fundierte Kenntnisse im Bereich integrales Naturgefahrenmanagement mit Schwerpunkt alpine Naturgefahren, Wildbachverbauung, Wildbachprozesse und Gefahrenanalyse

• ein hohes Maß an konzeptionellen Fähigkeiten

• Teamfähigkeit und Organisationstalent, Eigeninitiative, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und verbindliches Auftreten

• gute EDV-Kenntnisse (MS Office und ArcGis) und Bereitschaft, sich in fachorientierte Anwendungen einzuarbeiten

• gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

• örtliche und fachliche Flexibilität

• Bewerberinnen und Bewerber müssen die Voraussetzungen für ein befristetes Arbeitsverhältnis beim LfU/beim Freistaat Bayern erfüllen. 

Wir bieten

Bezahlung bis Entgeltgruppe 13 TV-L, sofern die tariflichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen

• Jahressonderzahlung

• einen modernen Arbeitsplatz und ein gutes Betriebsklima

• gleitende Arbeitszeit (Rahmenzeit 6:00 bis 20:00 Uhr)

• Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe sichergestellt ist

• gute Fortbildungsmöglichkeiten

• vergünstigtes DB-Job-Ticket

• Kantine

• kostenfreie Parkplätze am Dienstgebäude

Kontakt

Für nähere Informationen steht Ihnen fachlich Herr Dr.-Ing. Rieger, Tel. 0821/9071-5944 und Herr Mayer, Tel. 0821/9071-5946, gerne zur Verfügung. Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an Herrn Ziegler, Tel. 0821/9071-5224.

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen unter Angabe

der Kennziffer A/61/9

bis spätestens 27.05.2019 (Datum des Eingangsstempels)

an das Bayerische Landesamt für Umwelt, Dienststelle Augsburg, Referat Z3 „Personal", Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg. Falls Sie sich per E-Mail bewerben möchten, senden Sie Ihre Be-werbung (Anlagen ausschließlich als PDF) an bewerbungen-a@lfu.bayern.de. Bewerbungen an eine andere als die angegebene E-Mail-Adresse werden nicht berücksichtigt.

E-Mails, die größer als 10 MB sind, sowie Dokumente, die Makros enthalten, können nicht empfangen werden. In den Dokumenten enthaltene Links auf Internet-Seiten werden bei der Bewertung der Bewerbung nicht mit einbezogen.

Die Angabe der Kennziffer ist zwingend erforderlich, da uns sonst eine Zuordnung der Bewerbung nicht möglich ist.

Im Sinne des Gleichstellungsgedankens werden Frauen zu einer Bewerbung ermutigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

https://www.lfu.bayern.de

 

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