Stabsstelle für Forschungsförderung und Qualitätssicherung in der Forschung
Qualitätssicherung in der Forschung
Leitidee
Ausbau der Spitzenposition in der Forschung
Ziele
Stärkung der Universität Innsbruck als forschungsbetonte Universität auf hohem internationalen Niveau
Fortsetzung der Profilbildung - Schwerpunktsetzung
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Verbesserte Forschungsfinanzierung und Erhöhung der Drittmittel
Förderung des Forschungs- und Technologietransfers und Ausbau der Verwertung von Forschungsergebnissen
QS-Basis
Forschungsleistungsdokumentation (FLD)
Die FLD gewährleistet eine laufende Dokumentation über erbrachte Forschungsleistungen und dient somit als quantitative Basis für Berichtswesen sowie für interne und externe Evaluierungen.
Projektdatenbank
Die Projektdatenbank als integraler Bestandteil der FLD erfasst alle Drittmittelprojekte und ermöglicht ein Projektmonitoring
Gesprächskultur – jours fixes
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
Europäische Charta für Forscher
Code of Conduct für Stifungsprofessuren
Beirat für ethische Fragen in der wissenschaftlichen Forschung
QS-Strategie
Profilbildung in der Forschung:
Forschungszentren, -plattformen und -schwerpunkte
Die Vernetzung leistungsfähiger Forschungsbereiche erhöht die Motivation der WissenschafterInnen und steigert die Forschungsleistung.
Forschungsförderung – Förderungen, Preise, Stipendien
Im Rahmen dieser Forschungsförderung und der Vergabe der Forschungspreise werden sowohl bisherige Forschungsleistungen (über Preise) als auch zukünftige Forschungsleistungen (über Förderungen) bewertet bzw. gefördert.
Wissens- und Technologietransfer
Anwendungsbezogene Forschungsergebnisse an der LFUI werden vom Projektservicebüro psb laufend auf eine mögliche Verwertung überprüft und durch entsprechende Verfahren bewertet. Positiv evaluierte Forschungsergebnisse werden einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt, d.h. entweder Patentierung, Lizenzierung oder Ausgründung. Die Anzahl der Patente und Ausgründungen sind somit weitere relevante Indikatoren für die Forschungsevaluation an der LFUI.
QS-Instrumente
1. Indikatoren (aus FLD und Projektdatenbank)
2. Forschungsevaluierungen - Peer Review
Evaluierungen von Fakultäten
Das Universitätsgesetz UG 2002 schreibt zur Qualitäts- und Leistungssicherung in § 14, Abs. 1-9 die Durchführung von Evaluierungen von Organisationseinheiten im 5-jährigen Zyklus vor.
Die Evaluierung im Bereich Forschung hat die Aufgabe, die Forschungsleistungen des zu analysieren und hinsichtlich ihrer Qualität zu beurteilen. Ausgehend von den in den Zielvereinbarungen festgeschriebenen Absichten und Zielen sollen Qualität der Forschung kontextgebunden interpretiert, Stärken und Schwächen sowie Forschungsschwerpunkte herausgearbeitet und darauf aufbauend Impulse und Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungsarbeit bzw. Weiterentwicklung des Forschungsprofils vereinbart werden.
Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der jeweiligen Organisationseinheit sowie fachspezifischer Gegebenheiten stellen die Evaluierungen einen wichtigen Anreiz zur Verbesserung der Forschungs- und Publikationstätigkeit dar.
Personenbezogene Evaluierungen
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Wissenschaftliches Personal
In einem 5-Jahreszyklus werden alle wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen evaluiert, die unbefristete bzw. länger als 5 Jahre befristete Verträge haben (siehe UG 2002 §14 Abs7).
Jedes Jahr wird somit 1/5 aller Mitarbeiter/innen evaluiert, wobei die Reihenfolge alphabetisch erfolgt - außer ein Vorrückungstermin oder eine bereits erfolgte Evaluierung muss berücksichtigt werden. Die Listen sind mit den jeweiligen Dekanaten abgestimmt.
Grundlage für diese Evaluierung ist ein Selbstbericht im Umfang von 3-5 Seiten plus Anhängen. Dieser Selbstbericht soll auf Basis der Daten zur Forschungs- und Lehrleistung der vergangenen 5 Kalenderjahre erstellt werden und auch Aussagen über die Leistung im Bereich Administration/Management/ Organisation enthalten. Zur Erstellung dieses Berichts ist eine Zeitspanne von mindestens 8 Wochen vorgesehen. Begutachtet wird dieser Bericht von der/dem jeweiligen Dienstvorgesetzten.
Den Verfahrensablauf der Universität Innsbruck für die personenbezogene Evaluierung finden Sie unter: http://www.uibk.ac.at/ffq/qs/qs-instrumente/personenbezogene_evaluierung/richtlinien
Der Leitfaden zur Erstellung des Selbstberichts kann abgerufen werden unter: http://www.uibk.ac.at/ffq/qs/qs-instrumente/personenbezogene_evaluierung/leitfaden
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Qualifizierungsvereinbarungen
Habilitationsverfahren
Begutachtungsverfahren Forschungsförderung
Forschungszentren, -plattformen und –schwerpunkten
3. Monitoring
im Rahmen von Entwicklungsplan, Leistungs- und Zielvereinbarung sowie Wissensbilanz
Die aus dem Entwicklungsplan abgeleiteten Leistungs- und Zielvereinbarungen sind die wesentlichen Steuerungsinstrumente der Universität Innsbruck.