Jede beantragte F&E-Infrastruktur muss im Antrag zur Gänze einer wirtschaftlichen oder nicht-wirtschaftlichen Nutzung zugeordnet werden. Dazu ist ein Nutzungskonzept (= Teil des Antragsformulars) vorzulegen.
Förderungsquote, förderbare Kosten und Antragssprache:
Bei wirtschaftlicher Nutzung der F&E-Infrastruktur: max. 50%
Förderbare Kosten: F&E-Infrastruktur ist mit den vollen Anschaffungskosten förderbar. Neben den Anschaffungskosten sind keine weiteren Kostenkategorien förderbar. Keine Overheads.
Antragsprache: Deutsch oder Englisch
Bei nicht-wirtschaftlicher Nutzung der F&E-Infrastruktur: max. 85%
Förderbare Kosten: F&E-Infrastruktur ist mit den vollen Anschaffungskosten förderbar (Modul 1). Förderbar sind auch „Startkosten“ (Modul 2), die dem Aufbau der F&E-Infrastruktur dienen, bis in den „Normalbetrieb“ übergegangen werden kann. Hier können Personalkosten, Sach- und Materialkosten, Reisekosten und Drittkosten gefördert werden. Modul 2 darf max. 20%der genehmigten Gesamtkosten und max. 300.000 EUR betragen. Für Modul 1 sind keine Overheads zulässig.
Antragssprache: Englisch
Für beide Varianten gilt: Spätester Startzeitpunkt: 01.08.2021; Projektstart ist nur jeweils am 1. des Monats möglich
Einzelantragsstellung oder Konsortium möglich.
Bei Antragstellung müssen Interessensbekundungen (LOIs) von mindestens zwei potentiellen Nutzern (exklusive der Antragsteller) bzw. mitfinanzierenden Organisationen der F&E-Infrastruktur vorliegen
Abgabe der Kurzdarstellung im eCall bis zum 02.09.2020, 12:00:00 Uhr (MEZ) durch den Hauptantragsteller.