ACHTUNG: EINREICHFRIST IST ABGELAUFEN!
Studienförderpreis 2019 des Deutschen Freundeskreises der Universitäten in Innsbruck e.V.
Der 1922 gegründete Deutsche Freundeskreis der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (DFK), ein Zusammenschluss deutschsprachiger Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik zur Förderung der Universitäten Innsbrucks, stellt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck für das Jahr 2019 erneut mehrere Studienförderpreise in Höhe von jeweils € 3.000,- zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind Studierende aller Fakultäten der Universität Innsbruck in der zweiten Hälfte ihres Studiums, die hervorragende Studienleistungen sowie engagierte Zukunftspläne bzw. -projekte vorweisen können und mit Hilfe des DFK-Studienförderpreises ein besonders ambitioniertes Ziel verfolgen.
Die Ermittlung der Preisträger/-innen erfolgt nach einer Begutachtung der eingereichten Unterlagen durch die Vizerektorin für Forschung.
Die Verleihung des Studienförderpreises ist an nachstehende Bedingungen gebunden:
-
Die Antragsteller/-innen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates.
-
Antragsberechtigt sind Studierende folgender Studien, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/-innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind:
-
Bachelorstudium (ab 90 ECTS-AP)
-
Bei Diplomstudium mit zwei Abschnitten (abgeschlossener ersten Studienabschnitt – auch Lehramt)
-
Bei Diplomstudium mit drei Abschnitten (abgeschlossener zweiter Studienabschnitt)
-
Masterstudium (ab 60 ECTS-AP)
-
-
Kriterien:
-
Ausgezeichneter Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer plus 1 Toleranzsemester pro Studienabschnitt)
-
Engagierte Zukunftspläne
-
-
Einzureichende Unterlagen:
-
Antragsformular
-
Lebenslauf und Studienerfolgsnachweis mit entsprechenden Bestätigungen (Zeugnisse, Studienblatt und Studienzeitbestätigung, Empfehlungsschreiben einer Betreuerin/eines Betreuers)
-
Kurzbeschreibung der geplanten, in Arbeit befindlichen oder fertig gestellten Bachelor-, Diplom- bzw. Masterarbeit (max. 2-3 Seiten)
-
Kurzbeschreibung der geplanten Verwendung des Studienförderpreises (Auslandssemester/-jahr und/oder -praktikum, Forschungsprojekt etc.)
-
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des Reisepasses
-
Bewerbungen sind unter Verwendung des im Internet unter der Adresse http://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/ erhältlichen Antragsformulars bis spätestens
Dienstag, 07. Mai 2019 (Einlangen hier)
per E-Mail an das Vizerektorat für Forschung unter forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu richten.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
Vizerektorin für Forschung