Franz Gschnitzer-Förderungspreis
Einmal jährlich lädt die Rechtswissenschaftliche Fakultät Angehörige ihrer Universität (vor allem Studierende oder Absolventen/innen) ein, sich um einen Franz Gschnitzer-Förderungspreis zu bewerben.
Statutengemäß wird dieser Preis jährlich zur Anerkennung und Förderung hervorragender rechtswissenschaftlicher Leistungen vergeben.
Der Preis kann an bis zu zwei Bewerber/Bewerberinnen pro Kategorie (Diplom- oder Masterarbeit bzw. Dissertation) verliehen werden. Die Höhe des einzelnen Preises beträgt bis zu 1.000,- bzw. 2.000,- Euro. Die Arbeiten müssen jedenfalls mit „sehr gut“ benotet worden sein.
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Zur Person von Franz Gschnitzer |