Doktoratsstudium

Das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften dient der Heranbildung von ForscherInnen und von Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird. Neben der Aneignung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient das Doktoratsstudium dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie der Fähigkeit zu vertiefter theoretischer Reflexion, zum selbstorganisierten Lernen, zum fachwissenschaftlichen Diskurs, zum interdisziplinären und internationalen Dialog, zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse und zur Vermittlung eigenen Wissens. AbsolventInnen erwerben das Verständnis für rechtsethisch relevanter Problembereiche und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche Problemstellungen und Entwicklungen. Sie sind weiters befähigt, wissenschaftliche Ergebnisse eigenständig zu präsentieren, sowie eigene und fremde wissenschaftliche Ergebnisse, Konzepte und Projekte vor Kolleginnen und Kollegen, vor Laien und vor wissenschaftlich kompetentem Publikum kritisch zu diskutieren und zu analysieren.

 

 



 

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