Seminar zur MA-Arbeit (Modul 5)

Inhalt: Der Besuch des „Seminars zur Masterarbeit“ ist für das Verfassen der Masterarbeit verpflichtend.

Lernziel: „Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.“ (s. Mitteilungsblatt 15.Stück, Nr. 138)

 

Anmeldung zum Seminar: Das „Seminar mit Masterarbeit“ wird sowohl im WiSe als auch im SoSe eines Studienjahres angeboten. Eine individuelle Kontaktaufnahme mit der Lehrveranstaltungsleitung vor Beginn des Seminars ist nicht vorgesehen.

 

In der Regel sind die LehrveranstaltungsleiterInnen auch die BetreuerInnen der jeweiligen Masterarbeit.

 

Die BetreuerIn der Masterarbeit muss aber nicht zwangsläufig auch die VeranstaltungsleiterIn des Seminars sein.

 

 §8 Masterarbeit

 

(1) Im Masterstudium ist eine Masterarbeit im Umfang von 27,5 ECTS-AP zu verfassen. Masterarbeiten

sind wissenschaftliche Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche

Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.

 

(2) Studierende haben das Recht, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl

von Vorschlägen auszuwählen. Das Thema der Masterarbeit muss aus einem der Pflichtmodule

1 bis 4 oder aus den gewählten Wahlmodulen 1 bis 6 stammen.

 

(3) Die schriftliche Bekanntgabe des Themas und der Betreuerin bzw. des Betreuers der

Masterarbeit setzt die positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 bis 4 und der drei Wahlmodule

aus 1, 2, 3, 4, 5 und 6 voraus.

 

Anmeldung der MA-Arbeit: Ein Semester vor Abgabe der Masterarbeit muss das Thema im Prüfungsreferat angemeldet werden. Verwenden Sie dieses Anmeldeformular.


 

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