Montag, 22.05.2023
18:30 - 20:00 Uhr
Hybridveranstaltung – Hauptuni, Saal University of New Orleans (1.OG Raum Nr. 1119) + online, Innrain 52, 6020 Innsbruck
Anmeldung ist nicht erforderlich
Eintritt / Kosten: Keine
Dr. Christoph Kronthaler ist Universitätsassistent (Postdoc) am Institut für Zivilrecht der LFU. Neben seiner universitären Forschungs- und Lehrtätigkeit sammelte er auch praktische Erfahrung am OGH und seit Februar 2017 als Of counsel bei P | E | H | B Rechtsanwälte in Salzburg/Wien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Schuld- und Sachenrechts, insbesondere im Schadenersatz-, Kreditsicherungs- und Verbraucherschutz sowie im Bank- und Versicherungsrecht.
Wird eine Mietsache während der Vertragslaufzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, dass sie zum vertraglich bedungenen Gebrauch nicht (mehr) taugt, dann wird der Mieter vom Gesetz für die Dauer und im Ausmaß der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Mietzinses befreit (§ 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB). Man spricht insoweit häufig von der gesetzlichen Mängelhaftung des Vermieters.
Der Vermieter kann versuchen, diese gesetzliche Mängelhaftung zu vermeiden, indem im Mietvertrag eine bestimmte negative (= schlechte) Beschaffenheit vereinbart wird, die dann, auch wenn sie von der tatsächlichen Beschaffenheit der Sache bei Vertragsschluss abweichen sollte, als Maßstab für die Beurteilung der (Un-)Brauchbarkeit des Mietobjekts gilt. Wäre das zulässig, läge kein Mangel vor und dem Mieter würde keine Zinsminderung zustehen. Ganz ähnlich verhielte es sich, wenn der Vermieter dem Mieter die Erhaltungspflicht für die Sache (§ 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB) überwälzt. Im Vortrag soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit derartige Vertragsgestaltungen, die in der Praxis immer wieder vorkommen, insbesondere in Verbraucher-mietverträgen, zulässig sind.
Informationen zur HYBRID – VERANSTALTUNG:
Die Veranstaltung findet an der Hauptuni, Innrain 52, Saal University of New Orleans (1.OG Raum Nr. 1119) statt. Zusätzlich bieten wir kostenlos einen frei zugänglichen Livestream: https://webconference.uibk.ac.at/b/bar-ms7-ep2-6qt
Der von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein und Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch geleitete „Innsbrucker Wohnrechtliche Dialog“ (IWD) versteht sich als Plattform für einen Austausch von Wissenschaft und Praxis.
Wir danken unseren Sponsoren "Tiroler Gemeinnützige" und "Wirtschaftskammer Tirol - Immobilien & Vermögenstreuhänder" für Ihre Unterstützung!
Barbara Liebl
0512 507 81291
barbara.liebl@uibk.ac.at