Nach wie vor sind die Familienrechte in Europa an der Norm der Heterosexualität und der Grundannahme der Binarität der Geschlechter orientiert. Gemeinsame Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare wird zwar zunehmend anerkannt, aber als Ausnahme und Abweichung verstanden. Die selbstdefinierte Identität von trans*- und inter*geschlechtlichen Personen als «Vater», «Mutter» o … mehr »»