EuGH-Generalanwältin zitiert Publikation von Ass.-Prof. Rauchegger zur EU-Schadenersatzklage

EuGH-Generalanwältin Ćapeta zitiert aus Beitrag „The Action for Damages as a Fundamental Rights Remedy“ von Melanie Fink (Universität Leiden), Clara Rauchegger (Universität Innsbruck) und Joyce de Coninck (Europäisches Hochschulinstitut).

Eine syrische Familie wurde von Frontex, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, von Griechenland in die Türkei rückgeführt. Die Familie forderte Schadenersatz von Frontex für die Verletzung ihrer Grundrechte durch die rechtswidrige Rückführung. Die Klage wurde vom EU-Gericht jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass kein Kausalzusammenhang zwischen dem rechtswidrigen Verhalten und dem entstandenen Schaden bestehe.

In ihren Schlussanträgen in der Rechtssache WS/Frontex vom 12.06.2025 kommt EuGH-Generalanwältin Ćapeta zum Schluss, dass das Gericht den Kausalzusammenhang falsch beurteilt habe. Ihre zentrale Argumentation, wonach das Gericht die Begriffe der Zurechnung und der Kausalität falsch angewandt habe, stützt sie dabei auf den Beitrag „The Action for Damages as a Fundamental Rights Remedy“ von Melanie Fink (Universität Leiden), Clara Rauchegger (Universität Innsbruck) und Joyce de Coninck (Europäisches Hochschulinstitut).

Publikation: Fink M, Rauchegger C, De Coninck J, The Action for Damages as a Fundamental Rights Remedy, in: Fink M (Hrsg), Redressing Fundamental Rights Violations by the EU: The Promise of the ‘Complete System of Remedies’, Cambridge University Press 2024, 36-63 (open access).

Schlussanträge der Generalanwältin Tamara Ćapeta in WS/Frontex: Link

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