Universitätskurs
Europäisches IT-Recht und Digitalisierung
Der Universitätskurs richtet sich an alle Interessierten, die sich mit den rechtlichen Folgen der Digitalisierung und der zunehmenden Integration von Informationstechnologie ins Privatleben und in den Arbeitsalltag beschäftigen wollen.
Interessent*innenliste Detaillierte Infos Organisatorische Details
Merken Sie sich gerne auf der Interessent*innenliste vor. Wir informieren Sie, sobald die Anmeldung geöffnet ist.
Info
Abschluss
Zertifikat der Universität Innsbruck
Dauer/ECTS-AP
7 Wochenendblöcke/ 13 ECTS-AP
Start
wird bekannt gegeben
Kosten
1.220 EUR
(vorbehaltlich Änderungen)
Unterrichtssprache
Deutsch
Der richtige Kurs für mich?

Lernziele
Absolvent*innen
- kennen die wichtigsten EU‐Rechtsinstrumente, die die Anwendung und Nutzung digitaler Technologien regeln;
- können Rechtsinstrumente kritisch bewerten,
- können sich selbständig über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Europäischen IT‐Rechts informieren
- verfügen über grundlegendes Wissen über die Einsatzmöglichkeiten von Legal Tech

Zielgruppe
- Studierende im Diplomstudium, Masterstudium oder Doktorat
- Praktiker*innen, wie Anwält*innen, Unternehmensjurist*innen, Richter*innen oder Jurist*innen in der öffentlichen Verwaltung

Voraussetzungen
- Interesse an rechtlichen Folgen der Digitalisierung
- Anstreben oder Ausüben einer Tätigkeit, die in Verbindung mit dem Kauf oder Verkauf von IT-Lösungen bzw. der Erstellung von entsprechenden Verträgen steht
- Grundkenntnisse in der rechtswissenschaftlichen Methodik
Ein laufendes oder bereits abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder einschlägige Berufserfahrung von Vorteil.
Mag. Mag. Dr. Clara Rauchegger, LLM,
Institut für Theorie und Zukunft des Rechts, FSP Digital Science Center (DiSC)
Eine Übersicht der Lehrenden finden Sie hier.
Termine
Zeitplan und Termine finden Sie auf der Kurswebsite.
Veranstaltungsort
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Innrain 52 (Christoph-Probst-Platz)
6020 Innsbruck
Anmeldung
Allgemeine Informationen zur Kursanmeldung.
Für etwaige Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung)
haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.