Universitätskurs
Europarecht der Europaregion
Der Universitätskurs vermittelt die wesentlichen Elemente des institutionellen und materiellen Unionsrechts sowie dessen Bezüge zum Völkerrecht, insbesondere zum internationalen Wirtschaftsrecht und zum nationalen Recht der Mitgliedstaaten am Beispiel Österreichs und Italiens. Er ist an allen Universitäten Österreichs und den Universitäten der Europaregion anrechenbar.
Interessent*innenliste weitere Informationen Organisatorische Details
Merken Sie sich gerne auf der Interessent*innenliste vor. Wir informieren Sie, sobald die Anmeldung geöffnet ist.
Info
Abschluss
Zertifikat der Universität Innsbruck
Dauer/ECTS-AP
3 Wochen / 10 ECTS-AP
Start
wird bekannt gegeben
Kosten
970,- EUR
(vorbehaltlich Änderungen)
Unterrichtssprache
Deutsch
Der richtige Kurs für mich?

Lernziele
Die Absolvent*innen kennen
- die Verfassung der europäischen Union
- das Wirtschaftsrecht der europäischen Union
- die europäische Union und ihre Bürger*innen
- das auswärtige Handeln der europäischen Union

Zielgruppe
- fortgeschrittene Studierende der Universitäten und Fachhochschulen in den Studien Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftswissenschaften und Politikwissenschaften
- Personen, die beruflich mit europarechtlichen Fragestellungen befasst sind.

Kontakt
Marion Scheiring
Universität Innsbruck, Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Innrain 52
A-6020 Innsbruck
+43 512 507-81202 +43 512 507-81209 unikurse-rewi@uibk.ac.at
Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
Institut für Europarecht und Völkerrecht
Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
Prof. Dr. Günther Herzig
Prof. Dr. Thomas Jaeger, LL.M.
Priv. Doz. Dr. Marcus Klamert, M.A.
Prof. Dr. Frank Leidenmühler
Ass. Prof. Dr. Peter Stockenhuber, LL.M.
Prof. Dr. Rudolf Streinz
Prof. Dr. Verica Trstenjak
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Prof. Dr. jur. Jens Woelk
Termine
Zeitplan und Termine finden Sie auf der Kurswebsite.
Veranstaltungsort
Alpbach in Tirol
(im Zuge des European Forum Alpbach)
Anmeldung
Allgemeine Informationen zur Kursanmeldung.
Für etwaige Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung)
haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.