Universitätslehrgang
Psychotherapeutisches Fachspezifikum - Psychodrama
Psychodrama ist eine Methode der Gruppenpsychotherapie und Einzeltherapie. Psychodramatische Szenen können entwicklungsmäßig erwartbare Lebensereignisse oder plötzliche Krisen, innere Konflikte oder belastende Beziehungen abbilden. Mit Hilfe verschiedener Techniken werden Konflikte der Menschen nicht allein verbal abgehandelt, sondern in Szene gesetzt. Psychodrama findet in der ambulanten wie in der stationären Psychotherapie Anwendung.
Info
Abschluss
Abschlusszeugnis
Dauer/ECTS-AP
8 Semester/2255 Stunden
berufsbegleitend
SKZ
UC 992 821
Curriculum
Dieser Universitätslehrgang wird nicht mehr angeboten.
Der richtige Lehrgang für mich?

Lernziele
Der Universitätslehrgang vermittelt
- das psychotherapeutische Fachspezifikum in der methodenspezifischen Ausrichtung "Psychodrama".

Zielgruppe
Personen, die die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie und die Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut" erwerben möchten.

Voraussetzungen
In den Lehrgang kann aufgenommen werden, wer die Erfordernisse des § 10 Abs. 2 des Psychotherapiegesetzes erfüllt.
OR Mag. Christoph Bedenbecker
Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung
Wird noch bekannt gegeben.
Termine
Werden bekannt gegeben.
Veranstaltungsort
Wird bekannt gegeben.
Zulassungsvoraussetzungen
In den Lehrgang kann aufgenommen werden, wer die Erfordernisse des § 10 Abs. 2 des Psychotherapiegesetzes erfüllt:
- vollendetes 24. Lebensjahr, eigenberechtigt, das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert und
- entweder ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen oder einen in Österreich nostrifizierten Abschluss eines entsprechenden ordentlichen Studiums an einer ausländischen Universität
- oder eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Hochschule oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie
- oder eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch technischen Dienst
- oder aufgrund seiner Eignung vom Bundesminister für Gesundheit mit Bescheid zugelassen worden ist (Sondergenehmigung). Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden persönliche Eignung und Verfügbarkeit eines Ausbildungsplatzes überprüft.
Abschluss
Die Absolvent*innen des Universitätslehrgangs sind berechtigt, beim Gesundheitsministerium um die Eintragung in die Psychotherapeutenliste anzusuchen und damit die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie und zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut" zu erwerben.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist aktuell nicht möglich. Der Lehrgang wird nicht mehr angeboten.
Merken Sie sich gerne auf der Interessent*innenliste vor.
Die Teilnahme an einem Universitätslehrgang setzt die
Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r voraus.