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Der Klassiker

AktG ON Manz

AktG-ON

Autoren:
Univ.-Prof. Dr. Georg Eckert | Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper

Ein neuer Wegweiser für alle Anwendungsfragen im Aktienrecht

MANZ Verlag
ISBN: 978-3-214-02120-7

News

Veranstaltungshinweis!

EU Inc.: Grundfragen & erste Analyse

Das Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck lädt zur Veranstaltung „EU Inc – Grundfragen und erste Analyse“ ein. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Konzepts „EU Inc“ sowie erste Analysen seiner Bedeutung für das europäische Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Weitere Informationen und das Programm finden Sie auf der

Veranstaltungsseite

Bericht zur 197. Veranstaltung der Montagsseminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit RA Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, M.B.L.-HSG, LL.M. (Vaduz)

Am 15. Juni 2026 fand die 197. und letzte Veranstaltung des Sommersemesters 2026 der Reihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" statt. RA Hon.-Prof. Dr. Schima referierte zum Thema „Ausgewählte Schnittstellen zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht". Die Thematik stieß auf großes Interesse: Insgesamt nahmen mehr als 70 Interessierte aus Wissenschaft und Praxis in Präsenz oder online an der Veranstaltung teil.

Der Vortragende widmete sich drei Themenkomplexen. Erstens behandelte er die Frage, ob Vorstandsmitglieder für ihnen vom Aufsichtsrat zugesagte, unangemessene oder exzessive Vergütungen verantwortlich sind. Schima erläuterte dazu, dass § 78 AktG keine Verbotsnorm, sondern ein an den Aufsichtsrat gerichtetes Verhaltensgebot sei. Der Vortragende vertrat die Auffassung, dass Vorstandsmitglieder grundsätzlich weder bei Vertragsanbahnung noch im laufenden Mandat eine erhöhte Interessenwahrungspflicht trifft. Zweitens ging es um die Frage, ob Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat Auskunft geben müssen, ob sie ihre Position mittels politischer Intervention erlangt haben. Ausgangspunkt war der Fall Sidlo iZm der Casinos Austria AG. Nach Schimas Ansicht besteht grundsätzlich keine Pflicht, über Prozesse zur Postenerlangung Auskunft zu geben. Drittens ging es um die Pflicht von Vorstandsmitgliedern, die Gesellschaft über vergangenes, unbekanntes Fehlverhalten aufzuklären. Nach Auffassung des Vortragenden bestehe weder eine allgemeine Pflicht zur Selbstbelastung noch eine generelle Freistellung von Aufklärungspflichten. Jedenfalls unzulässig seien aber aktive Verschleierungsmaßnahmen.

Das große Interesse an der Thematik spiegelte sich auch in der anschließenden Diskussion wider. Im Mittelpunkt standen insbesondere der Fall Sidlo, die Rollen von Aufsichtsrat und Vorstand sowie die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Recht zur Wahrung eigener Interessen hinter die Pflicht zur Wahrung der Interessen der Gesellschaft zurücktritt.

Wir blicken auf ein Semester mit zahlreichen spannenden Vorträgen zurück, bedanken uns herzlich für das rege Interesse und freuen uns, Sie am 5. Oktober 2026 zur nächsten Veranstaltung wieder begrüßen zu dürfen! 

Bild Schima

Exkursion zum Kartellgericht im Rahmen der Vorlesung Kartellrecht und Unternehmensrecht

Im Rahmen einer Exkursion aus Unternehmensrecht und Kartellrecht hatten die Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Gelegenheit, die Theorie gegenwärtiger Wettbewerbsverfahren hautnah in der Praxis mitzuverfolgen. Unter der Leitung von Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale) und ihrem Team (Mag. Florian Gruber und Mag. Shayan Shams) führte eine wissenschaftliche Exkursion vom 26. bis 27. Mai 2026 die Gruppe nach Wien, um ein hochaktuelles Verfahren direkt vor Ort mitzuerleben.

Der Auftakt der Exkursion fand am Abend des 26. Mai statt: Die Kanzlei Barnert Egermann Illigasch Rechtsanwälte (BEIRA) lud die Studierenden zu einem exklusiven Social Event ein. Dr. Isabella Hartung, LL.M., Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei sowie ausgewiesene Expertin auf diesem Gebiet, gab der Gruppe einen tiefgehenden und praxisnahen Einblick in die anwaltliche Arbeit im Kartellrecht und stand, wie auch weitere Partner der Kanzlei, für einen intensiven fachlichen Austausch zur Verfügung.

Am 27. Mai folgte der Höhepunkt der Veranstaltung: Eine Verhandlung am Kartellgericht, das organisatorisch beim Oberlandesgericht (OLG) Wien angesiedelt ist. Im historischen Verhandlungssaal des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Justizpalast konnten die Studierenden einer brisanten Verhandlung beiwohnen: Auf dem Plan standen zwei Zeugeneinvernahmen im komplexen Verfahren gegen die Brau Union. Das Verfahren, das auf Anträgen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) basiert, dreht sich um den Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und vertriebsrechtliche Beschränkungen beim Bierabsatz. Für die Studierenden bot sich dadurch die seltene Gelegenheit, die Dynamik einer kartellgerichtlichen Beweisaufnahme live mitzuverfolgen.

Abgerundet wurde der Tag durch eine exklusive Führung mit Hon.-Prof. PD Dr. Jürgen Rassi, Vizepräsident des OGH. Der Vizepräsident teilte mit den Studierenden sein fundiertes historisches und architektonisches Wissen und gewährte so einen neuen Blick auf das eindrucksvolle Gerichtsgebäude. Die Exkursion ist ein Beispiel wie gewinnbringend ein Ausflug in die Praxis für Studierende sein kann.

Exkursion

Bericht zur 196. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit RA Dr. Lukas Fantur

Am 11. Mai 2026 fand die 196. Veranstaltung der Reihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ statt. RA Dr. Lukas Fantur referierte zum Thema „Einlagenrückgewähr und Gesellschafterstreit“. Die Thematik stieß auf großes Interesse: Insgesamt zählte die Veranstaltung über 150 Interessierte aus Wissenschaft und Praxis, die entweder online oder in Präsenz an der Veranstaltung teilnahmen.

Nach einer kurzen Erläuterung der Tatbestandsvoraussetzungen der Einlagenrückgewähr unter Heranziehung praktisch relevanter Beispiele erläuterte Fantur, aus welchen Gründen Gesellschafter:innen einer GmbH einvernehmlich Einlagenrückgewähr vereinbaren und welche Akteure durch eine Einlagenrückgewähr benachteiligt werden. Der Vortragende konstatierte, dass Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr als Brandbeschleuniger im Gesellschafter:innenstreit fungieren können. Darauf aufbauend wurde der Zusammenhang zwischen Verstößen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und der verdeckten Gewinnausschüttung sowie damit zusammenhängende steuerrechtliche Konsequenzen erläutert. Dabei stand der Steuerhaftungsschaden im Zentrum. Anschließend klärte Fantur die Frage, gegen wen welche Ansprüche bei einem Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr bestehen. In der Folge legte der Vortragende das Augenmerk auf die Nutzung von Gegenständen der GmbH durch die Gesellschafter:innen bzw die Konstellation, bei der die Gesellschaft nur für die bzw den Gesellschafter:in einen Vermögenswert anschafft. Abschließend behandelte Fantur Fallstricke bei der Anspruchsverfolgung.

Dass dieses Thema auf reges Interesse stößt, wurde auch in der Diskussion ersichtlich: Diskutiert wurde vor allem der Zusammenhang zwischen Geschäftsführerhaftung und Einlagenrückgewähr sowie die aktuelle OGH-Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Einheit im Zusammenhang mit der Einlagenrückgewähr. Die Veranstaltung bot erneut eine wertvolle Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Das nächste und bereits letzte Montagsseminar dieses Semesters findet am 15. Juni 2026 statt. RA Hon-Prof. Dr. Georg Schima, M.B.L.-HSG, LL.M (Vaduz) wird zu ausgewählten Schnittstellen zwischen Gesellschafts- und Arbeitsrecht vortragen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Bild Lukas Fantur

Bericht zur 195. Veranstaltung der Montagsseminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit Univ.-Ass. (post doc) Dr. Manuel Steiner

Am 4. Mai 2026 fand die 195. Veranstaltung der Reihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ statt. Univ.-Ass. (post doc) Dr. Manuel Steiner referierte zum Thema „Fehlerhaftes Organ – unter besonderer Berücksichtigung des Stiftungsvorstands“.

Zunächst wurden die Grundlagen zur Bestellung eines Geschäftsführers dargestellt und der fehlerhaft bestellte Geschäftsleiter vom faktischen Geschäftsleiter abgegrenzt. In der Folge legte Steiner das Augenmerk auf die Bestellung des Stiftungsvorstands. Der Vortragende thematisierte dabei zunächst Fehler bei der Bestellungsentscheidung im Allgemeinen und im Besonderen Bestellungsverbote und -hindernisse. Im Anschluss wurden die Konsequenzen von Mängeln des Bestellungsbeschlusses dargestellt, wobei zwischen Innen- und Außenverhältnis differenziert wurde. Als problematisch erachtete Steiner vor allem das Innenverhältnis. Im Ergebnis hielt er fest, dass seiner Ansicht nach durch eine sanfte Erweiterung der Grundsätze der Lehre vom fehlerhaften Verband auch das fehlerhafte Organ eingegliedert werden könne und somit keine Notwendigkeit für eine eigenständige Lehre vom fehlerhaften Organ bestehe. Auf Ebene des Tatbestands wurden daran anknüpfend Einschränkungen bei der Beeinträchtigung von gewichtigen Interessen diskutiert; bspw die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Verkehrsschutz und dem Schutz von Geschäftsunfähigen. Abschließend zeigte Steiner die Rechtsfolgen auf, wobei er hervorhob, dass die fehlerhafte Organstellung bis zur Beendigung wirksam sei.

In der anschließenden Diskussion standen vor allem das Tatbestandsmerkmal des Vollzugs der Geschäftsführertätigkeit sowie die Schutzwürdigkeit eines unwirksam bestellten Geschäftsführers im Mittelpunkt. Die Veranstaltung bot erneut eine wertvolle Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Das nächste Montagsseminar findet am 11. Mai 2026 statt. RA Dr. Lukas Fantur wird zum praktisch äußerst relevanten und aktuellen Thema "Einlagenrückgewähr und Gesellschafterstreit" vortragen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Manuel Steiner Vortrag

15. iBT-Treff „Wissenschaft trifft Wirtschaft“ Ansätze zum leistbaren Bauen 2030 – Chancen durch Optimierung in der Standardisierung

Im Rahmen des 15. iBT-Treffs widmete sich Alexander Schopper dem Thema „Rechtsrahmen für kostenoptimiertes Bauen in Österreich – heute und künftig“. Im Fokus standen die rechtlichen Hürden für kosteneffizientes Bauen sowie die Frage, inwieweit bestehende Spielräume tatsächlich genutzt werden.

Deutlich wurde, dass weniger die Rechtslage selbst als vielmehr deren Anwendung kostentreibend wirkt: Technische Normen werden in der Praxis häufig wie zwingendes Recht behandelt, obwohl Abweichungen vom „Stand der Technik“ rechtlich zulässig sind. Als wesentliche Gründe für diese Zurückhaltung wurden insbesondere Haftungsüberlegungen sowie die Sorge vor dem „Mangel ohne Schaden“ identifiziert. Bautechnische Sachverständige spielen dabei insbesondere in Gerichtsverfahren eine zentrale Rolle, indem sie das Vorliegen technischer Mängel beurteilen.

Im Anschluss konnten im Rahmen der Diskussion weitere Aspekte aufgegriffen und aus unterschiedlichen Perspektiven vertieft beleuchtet werden.

Bericht zur 194. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit RA Prof. Dr. Nina Reiser, LL.M. (Harvard Law School)

Am 13. April 2026 fand die 194. Veranstaltung der Reihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ statt. RA Prof. Dr. Nina Reiser, LL.M. (Harvard) referierte zu digitalen Sitzungen des Verwaltungs- bzw Aufsichtsrats im Aktienrecht.

Nach einer kurzen Einordnung der Relevanz erläuterte Reiser den Unterschied zwischen dem monistischen System der Schweiz und dem dualistischen System Österreichs. Anschließend stellte die Vortragende die Rechtslage in beiden Ländern dar und skizzierte Vor- und Nachteile digitaler Sitzungen aus sozialwissenschaftlicher Perspektive.

Im Fokus stand zunächst das schweizerische Recht, insbesondere Art 713 Abs 2 OR. Dabei wurde betont, dass im schweizerischen Recht nicht zwischen Sitzungen und Beschlüssen unterschieden wird. Reiser zeigte die Voraussetzungen digitaler Verwaltungsratssitzungen sowie die Rechtsfolgen technischer Probleme auf. Darauf aufbauend behandelte die Vortragende die österreichische Rechtslage, wobei hervorgehoben wurde, dass das VirtGesG nur digitale Gesellschafterversammlungen, nicht aber Versammlungen des Aufsichtsrats, regelt. Thematisiert wurde die Zulässigkeit digitaler und hybrider Sitzungen sowie der Umgang mit technischen Störungen. Abschließend ging die Vortragende auf beurkundungsrechtliche und (banken-)aufsichtsrechtliche Einschränkungen ein. Dabei thematisierte Reiser insbesondere das Erfordernis eines einheitlichen Beurkundungsakts und gab Praxiseinblicke aus der Perspektive der FINMA und der FMA. Schließlich wurde die Vorbildwirkung des schweizerischen Rechts für Österreich diskutiert.

In der anschließenden Diskussion standen vor allem Anforderungen an funktionsäquivalente digitale Aufsichtsratssitzungen, Fragen zu den Sorgfaltspflichten des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Einschränkung von Missbrauch durch Vorgabe technischer Störungen im Mittelpunkt. Die Veranstaltung bot erneut eine wertvolle Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Das nächste Montagsseminar findet am 4. Mai 2026 statt. Univ.-Ass. (Postdoc) Dr. Manuel Steiner wird zum fehlerhaften Organ unter besonderer Berücksichtigung des Stiftungsvorstands vortragen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

194. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit RA Prof. Dr. Nina Reiser, LL.M. (Harvard Law School)

Bericht zur 193. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit Dr. Klaus Jennewein

Am 23. März 2026 trug Firmenbuchrichter Dr. Klaus Jennewein, Vizepräsident des Landesgerichts Innsbruck, im Rahmen der 193. Veranstaltung aus der Reihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ über aktuelle Fälle aus seiner langjährigen Praxis als Richter in Firmenbuchsachen vor. Dieses Thema stieß auf besonderes Interesse, und der Vortrag erfreute sich eines großen Publikums aus der anwaltlichen, notariellen sowie allgemeinen juristischen Praxis.

Anhand des Einleitungsfalls befasste sich der Vortragende mit der Downstream-Abspaltung der Anteile an der Tochter auf die Tochter. Im Anschluss thematisierte Jennewein die firmenbuchrechtliche Eintragung eines vertraglichen Haftungsausschlusses im Zuge eines Unternehmensübergangs. Ausgehend von einem wohlbekannten Praxisfall erörterte der Vortragende dann zunächst das Kapitalerhaltungsregime der GmbH & Co KG, um danach auf aktuelle Judikatur und Lösungsansätze aus der Literatur einzugehen. In der Folge widmete sich Jennewein der Sidestream-Verschmelzung auf eine überschuldete Gesellschaft, bevor er über das „exotische“ Thema der Verwertung eines kaduzierten Geschäftsanteils referierte.

Diskutiert wurde diesmal nicht am Ende des Vortrages, sondern nach jedem Praxisfall. Damit bot das von Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale), Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper und Univ.-Prof. Dr. Julia Told veranstaltete Seminar einen spannenden Einblick in aktuelle Fälle des Firmenbuchgerichts und eine Plattform für den fachlichen Austausch von Jurist:innen.

Die Veranstalter:innen würden sich sehr freuen, wenn die zahlreichen Zuhörer:innen dem Seminar die Treue halten und auch beim nächsten Termin ein reger Austausch stattfindet: Am 13. April 2026 trägt Frau RA Prof. Dr. Nina Reiser, LL.M. (Harvard Law School) zum spannenden Thema „Digitale Sitzungen des Oberleitungsorgans in der AG“ vor. Wir freuen uns, Sie auch beim nächsten Termin wieder begrüßen zu dürfen!

Kathrein Privatbank Stiftungspreis 2026

Die Kathrein Privatbank vergibt jährlich den renommierten Stiftungspreis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten zu  zivil- und steuerrechtlichen Aspekten des Stiftungsrechts.

Weitere Informationen zu Teilnahmebedingungen und Einreichfristen finden Sie in hier.

Bericht zur 192. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit Assoz.-Prof. MMag. Dr. Florian Heindler

Am Montag, dem 9. März 2026, fand der Auftakt der Reihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ im Sommersemester 2026 statt. Als Vortragenden konnten wir Assoz.-Prof. MMag. Dr. Florian Heindler zum aktuellen Thema „Neue Fragen beim Factoring“ gewinnen.

Zu Beginn stellte der Vortragende den Grundbegriff des Factorings, dessen Zweck sowie das Reverse Factoring dar. Anschließend ging der Vortragende auf konzessionsrechtliche Aspekte ein, gefolgt von einer bilanzrechtlichen Einordnung von Reverse Factoring und Factoring. Dabei wurde auch die zivilrechtliche Qualifikation beider Modelle diskutiert. Im Mittelpunkt standen insbesondere grenzüberschreitende Aspekte; in diesem Zusammenhang wurden auch Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen behandelt. Darüber hinaus wurden Fragen der Warenkreditversicherung angesprochen.

In der anschließenden Diskussion wurden neben Factoring im Spannungsfeld zum Insolvenzrecht auch weitere ausgewählte Praxisfragen erörtert, etwa im Zusammenhang mit der Verjährung, der wirtschaftlichen Betrachtungsweise sowie der Frage nach der Konzessionspflicht von Factoringunternehmen.

Die Veranstaltung bot damit einen gelungenen Auftakt in das Sommersemester 2026 und zugleich eine wertvolle Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Das nächste Montagsseminar findet am 23. März 2026 statt. Dr. Klaus Jennewein wird dabei zu ausgewählten Fragen aus der Firmenbuchpraxis referieren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

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Vortrag von Dr. Raschner bei 1. Tagung Junges Gesellschaftsrecht (TJG) in Berlin

Am vergangenen Freitag fand an der Freien Universität Berlin die 1. TagungJunges Gesellschaftsrecht (TJG) statt. An der Veranstaltung nahmen HabilitandInnen aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein teil. Einer der Vortragenden war auch Dr. Patrick Raschner vom hiesigen Institut, der aus rechtsvergleichender Sicht zum brandaktuellen Thema der Gesellschafter- bzw Mitgliederinformationen sprach – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshof v. 10.12.2025, II ZR 132/24.

Weitere Vorträge hielten Dr. Manuel Steiner (Universität Salzburg) zum fehlerhaften genehmigten Kapital, Dr. Torsten Kindt (Universität Mannheim) zur Innengesellschaft, Dr. Nina Benz (Universität Heidelberg) zu internationalen Pflichtenkollisionen sowie Dr. Marvin Reiff (Europa-Universität Viadrina Frankfurt Oder) zum Thema Nachhaltigkeit im Gesellschaftsrecht. Den Vorträgen folgten anregende fachliche Diskussionen.

Organisiert wurde die Veranstaltung von Dr. Lukas Böffel (Freie Universität Berlin) und Dr. Bastian Brunk (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg).

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Bericht zur 191. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit MMag. Erika Ummenberger-Zierler 

Gestern Montag, den 26.1.2026 fand im Rahmen unserer Vortragsreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ eine Online-Veranstaltung zur EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 und ihrer Umsetzung in das österreichische Recht statt. Als Vortragende konnten MMag. Erika Ummenberger sowie Mag. Judith Stenitzer(beideBundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus) gewonnen werden, die ihre langjährige Erfahrung aus Legistik und Wettbewerbspolitik in die Analyse der bevorstehenden Reform einbrachten.

Zu Beginn stellten sie die Richtlinieninhalte selbst sowie den Stand der Umsetzung in Österreich dar. In inhaltlicher Hinsicht zeigten sie auf, dass das österreichische UWG bereits bislang strenge Maßstäbe an irreführende Umweltwerbung anlege, die Empowerment-Richtlinie diese Vorgaben jedoch weiter präzisiere. Im Mittelpunkt standen insbesondere neue Rahmenbedigungen für Umweltaussagen, verschärfte Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel sowie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Greenwashing. In der anschließenden Diskussion wurden neben der deutschen Umsetzung weitere ausgewählten Praxisfragen, etwa im Zusammenhang mit Zertifizierungsanforderungen, Dark Patterns und Abmahnmissbrauch erörtert. 

Die Veranstaltung bot damit einmal mehr eine wertvolle Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis und bildete zugleich den Abschluss des Montagsseminars im laufenden Winteresemester. 

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Sportrechtseminar 2026 am Arlberg

Vom 12. – 14. Jänner 2026 fand das diesjährige DiplomandInnenseminar zum Sportrecht (Unternehmens- und Zivilrecht) unter der Leitung von Prof. Schopper und Prof. Ganner in der Ski Austria Academy St. Christoph am Arlberg statt. Aufgrund des großen Erfolgs der vergangenen Jahre brachte das Seminar erneut renommierte Expert:innen und Studierende aus Innsbruck, Graz und Wien zusammen, um aktuelle Fragen des Sportrechts zu diskutieren.

Ein besonders spannender Programmpunkt war der Gastvortrag von Fabian Larcher, Leiter der Abteilung Beteiligungs-/Projektmanagement & Recht des ÖSV (Ski Austria), der praxisnahe Einblicke in die vielfältigen juristischen Herausforderungen des Spitzensports bot. Zudem freuten wir uns, Stella Putz, In-house Wirtschaftsjuristin beim ÖSV (Ski Austria), als Diskussionspartnerin bei unseren Vorträgen begrüßen zu dürfen und bedanken uns für die spannenden Diskussionsbeiträge.

Neben den fachlichen Diskussionen kam auch der informelle Austausch nicht zu kurz – sei es auf der Skipiste oder bei Skitouren. Vielen Dank an alle Mitwirkenden für die anregenden Diskussionen und die hervorragende Atmosphäre. Wir freuen uns bereits auf das nächste Sportrechtseminar!

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Bericht zur 190. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit Priv.-Doz. Dr. Lukas Herndl, LL.M. (Berkeley)

Am 12. Jänner 2026 fand am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck die 190. Veranstaltung aus der Reihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ statt. Priv-Doz. Dr. Lukas Herndl, LL.M. (Berkeley) beleuchtete dabei mit dem Thema „Mehrstimmrechtsaktien“ eine hochaktuelle Thematik.

Nachdem der Vortragende darlegte, dass eine rezente EU-Richtlinie zu Mehrstimmrechtsaktien ein Tätigwerden des österreichischen Gesetzgebers erfordert, zeichnete er die Rechtsentwicklung in Österreich, Deutschland sowie in den USA nach. Dabei veranschaulichte der Vortragende eindrucksvoll, inwieweit internationale Entwicklungen die Diskussion über Mehrstimmrechtsaktien in der Europäischen Union beeinflussen. Durch diesen historischen Rückblick gelang es dem Vortragenden zugleich, wertvolle Überlegungen im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung von Mehrstimmrechtsaktien beizusteuern.

Anschließend thematisierte der Vortagende die wichtigsten Bestimmungen der umzusetzenden EU-Richtlinie. Nach Ausführungen zur generellen Zulässigkeit von Mehrstimmrechtsaktien legte der Vortragende einen besonderen Fokus auf die in der Richtlinie verankerten Schutzmaßnahmen. Dabei gelang es ihm, wertvolle Impulse zu den obligatorischen sowie optionalen Schutzmaßnahmen darzulegen. Abschließend nahm der Vortragende eine Gesamtwürdigung der Richtlinie vor. Unter Berücksichtigung der eingangs dargestellten historischen Entwicklung, des Zwecks der Richtlinie sowie der maßgeblichen Interessenkonflikte überzeugte der Vortragende mit konkreten Vorschlägen dazu, in welchem Umfang eine Abweichung vom Prinzip „one share, one vote“ gesetzlich normiert werden sollte.

Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, die beim anschließenden Buffet fortgeführt wurde. Im Rahmen eines fachlichen Austauschs fand die Veranstaltung, organisiert Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale), Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper und Univ.-Prof. Dr. Julia Told, somit wieder einen gelungenen Abschluss.

Bericht zur 189. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit Univ.-Prof. Dr. Philipp Fidler, MSc (Oxford)

Am 1.12.2025 trug Univ.-Prof. Dr. Philipp Fidler, Msc (Oxford) im Rahmen der 189. Auflage des Montagsseminares „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ zum Thema „Nachrangige Finanzierungstitel als Baustein der Kapitalstruktur“ vor.

Nach einführenden Worten zum Aufbau der Kapitalstruktur und Einordnung der nachrangigen Finanzierungstitel zwischen Eigen- und Fremdkapital befasste sich Univ.-Prof. Dr. Philipp Fidler, Msc (Oxford) ausführlich mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Deutschland in der Causa Wirecard AG. Diesbezüglich nahm er eine vergleichende Analyse mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Sachen AvW-Gruppe aus dem Jahr 2013 vor. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend bezog er Stellung zum Rang von kapitalmarktrechtlichen Schadenersatzansprüchen in der Insolvenz der Gesellschaft.

Nach Abhandlung der Rangfrage widmete sich der Vortrag der Höhe des Schadenersatzanspruches und abschließend den Besonderheiten bei Annahme eines Sanierungsplans. Vor allem die äußerst kontroversen Fragen zur Höhe des Schadenersatzes und dessen Durchsetzbarkeit erweckten Interesse bei den Anwesenden. In der anschließenden Diskussionsrunde unter Leitung von Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer (Yale), Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper, Univ.-Prof. Dr. Julia Told und Beteiligung etlicher renommierter Anwälte folgte ein reger Austausch zwischen Theorie und Praxis, der im anschließenden Buffet seinen Ausklang fand.

Wir danken Univ.-Prof. Dr. Philipp Fidler, Msc (Oxford) dafür, dass er – trotz seines Geburtstages – die Reise aus Linz angetreten ist und uns mit diesem spannenden Vortrag zu einem höchstaktuellen Thema begeistern konnte.

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6. Österreichischer Vereinsrechtstag

Am 25. November 2025 fand der 6. Österreichische Vereinsrechtstag dieses Jahr wieder an der Universität Innsbruck statt. Die von Alexander Schopper (Universität Innsbruck) und Arthur Weilinger (Universität Wien) organisierte Veranstaltung brachte Vereinsfunktionär:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Richter:innen, Wissenschaftler:innen, Juristi:innen sowie alle am Vereinsrecht Interessierten zusammen, um aktuelle und praxisrelevante Fragen des Vereinsrechts zu diskutieren. Dieses Jahr standen folgende spannende Vorträge auf dem Programm:

  • Der Verein als Arbeitgeber
  • Aktuelle Fragen zu fehlerhaften Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  • Das Auskunftsrecht der Vereinsmitglieder
  • Aktuelle vereinsrechtliche Judikatur
  • Ausgewählte Highlights der Vereinsrichtlinien 2025
  • Der Verein als Erbe

Wir freuen uns, dass der Österreichische Vereinsrechtstag durch einen bunten Strauß aktueller Themen auch dieses Jahr wieder ein Forum zur lebhaften Diskussion und zum Austausch von Interessierten bot! Ein herzliches Dankeschön an unsere Vortragenden RA Dr. Gerhard Jöchl, Univ.-Ass (post doc) Mag. Dr. Luca Katharina Fuhrmann-Holub, Univ.-Ass (post doc) Dr. Patrick Raschner, Sprengelrichter Dr. Johannes Reheis, Prof. Dr. Daniel W. Blum, LL.M. (NYU), BSc, WU Wien, Univ.-Ass Mag. Felix Jöchl sowie unsere Vorsitzenden Univ.-Prof. MMag. Dr. Diana Niksova, Bakk., Univ.-Prof. Dr. Martin Miernicki, BA, BSc, Prof. Mag. Dr. Alexander Wimmer, StB Prof. Univ.-Lekt. MMag. Dr. Klaus Hilber (leider am Vereinsrechtstag erkrankt), Ass.-Prof. Mag. Dr. Kristin Nemeth, LL.M. (EHI). Bedanken möchten wir uns auch bei den zahlreichen Vereinsfunktionär:innen, welche am Vereinsrechtstag teilnahmen und spannende Einblicke aus der Praxis zur Diskussion stellten.

Wir bedanken uns auch herzlich bei unseren Sponsoren, die diese Veranstaltung ermöglichen: Alpenverein Österreich, Manz und Land Vorarlberg. Wir freuen uns bereits auf den nächsten 7. Österreichischen Vereinsrechtstag, welcher 2026 wieder im November in Wien stattfinden wird.

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Bericht zur 188. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit RA Dr. Isabella Hartung, LL.M.

Am 17. November 2025 fand eine spannende Veranstaltung des Instituts für Unternehmensrecht statt, die sich mit einem hochaktuellen Thema an der Schnittstelle von Kartellrecht und Arbeitsmarkt beschäftigte. Unter dem Titel "Wettbewerb um Talente: Kartellrecht und Arbeitsmarkt nach der Entscheidung der Europäischen Kommission iS Delivery Hero/Glovo" beleuchtete die Vortragende, Frau Rechtsanwältin Dr. Isabella Hartung, LL.M. die rechtlichen und praktischen Herausforderungen von Abwerbeverboten und deren kartellrechtlicher Bewertung.

Im Mittelpunkt ihres Vortrags stand die Frage, ob Unternehmen Vereinbarungen treffen dürfen, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben, oder ob solche "No Poach"-Absprachen als wettbewerbsbeschränkend und damit nach Art. 101 AEUV verboten einzustufen sind. Die Entscheidung der Europäischen Kommission, die im Juni 2025 Geldbußen in Höhe von insgesamt 329 Millionen Euro gegen Delivery Hero und Glovo verhängte, wurde ausführlich analysiert. Darüber hinaus gab Frau Dr. Hartung einen Überblick über die Positionen anderer Wettbewerbsbehörden sowie anhängige Verfahren vor dem EuGH, wie die Rechtssache Tondela.

Wir danken Frau Dr. Hartung für Ihren spannenden Vortrag!

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31. Insolvenz-Forums am Grundlsee

Beim 31. Insolvenz-Forum am Grundlsee sprach Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper (Universität Innsbruck) zum Thema „Werkvertrag und Insolvenz“. Im Mittelpunkt des Vortrags stand das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 21 IO. Erörtert wurde insbesondere, inwieweit Vertragsstrafenregelungen die Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechts faktisch einschränken können und welche Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang als unzulässig einzustufen sind. Darüber hinaus wurde die Haftrücklassgarantie im Verhältnis zu § 21 IO behandelt, wobei auf typische Probleme bei der Sicherung von Gewährleistungsansprüchen eingegangen wurde. Die anschließende Diskussion machte die erhebliche praktische Bedeutung der behandelten Fragestellungen deutlich.

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RuSt 2025: Opening Session von Prof. Dr. Julia Told zum Thema „Die Omnibus Verordnung der EU“ und Workshop von Prof. Dr. Alexander Schopper zum Thema „Konzerngarantien und Patronatserklärungen“

Am 15. und 16. Oktober 2025 fand die RuSt 2025 erstmals in Loipersdorf statt. Im Rahmen der RuSt kommen jährlich Jurist:innen aus Wissenschaft und Praxis zusammen und diskutieren praxisnah aktuelle Themen des Unternehmensrechts unter dem Motto „Nicht das Problem, sondern die interaktiv gemeinsam erarbeitete Lösung zählt.“

Gemeinsam mit RA Dr. Eva-Maria Ségur-Cabanac, LL.M. (Baker McKenzie) eröffnete Frau Univ.-Prof. Dr. Julia Told die Tagung mit einer Opening Session zum Thema „Die Omnibus Verordnung der EU“, worin der Kurswechsel der EU diskutiert und Änderungen von CSRD, ESRS, CSDDD und EU-Taxonomie vorgestellt wurden. Die Auswirkungen der Omnibus Verordnung auf Unternehmen und Branchen wurden von den Vortragenden praxisnah dargestellt. Die Opening Session stieß insbesondere bei Praktiker:innen im Publikum auf großes Interesse und führte zu einigen Fragen der praktischen Behandlung, woraus sich eine spannende Diskussion entwickelte.

Zusammen mit RA Dr. Thomas Zivny, LL.M. (CERHA HEMPEL Rechtsanwälte) trug Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper zum Thema „Konzerngarantien und Patronatserklärungen“ vor. Nach einem Überblick über die Arten von Patronatserklärungen und Konzerngarantien sowie deren Einsatzbereiche in der Praxis lag der Fokus anlässlich der rezenten Entscheidung des OGH 1 Ob 45/25m auf der Behandlung von Patronatserklärungen in der Insolvenz des Protegés. In diesem Zusammenhang wurden Praxisfragen zur vertraglichen Ausgestaltung und Stolpersteine bei der Inanspruchnahme und Beendigung thematisiert. Gerade aufgrund des Sammelbegriffs „Patronatserklärung“, welcher eine Vielzahl an Erklärungen mit unterschiedlichem Inhalt zusammenfasst, kann unklar sein, welche Bindungswirkung eine Erklärung in concreto entfaltet. Der Vortrag erweckte daher reges Interesse des Publikums und es wurde im Rahmen des Workshops insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung von Patronatserklärungen lebhaft diskutiert.

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Vortrag von Marina Farbmacher, LL.M., BSc und Mag. Felix Jöchl auf der 35. Jahrestagung der Gesellschaft Junge Zivilrechtswissenschaft e.V. (GJZ)

Unsere Universitätsassistent:innen Marina Farbmacher, LL.M., BSc und Mag. Felix Jöchl durften auf der diesjährigen 35. Jahrestagung der Gesellschaft Junge Zivilrechtswissenschaft e.V. (GJZ) am 24. - 27. 9. stattfand, zum Thema „Politischer Extremismus als Ausschlussgrund – der Gesellschaftsvertrag als Instrument zur Prävention und Sanktionierung“ referieren.

Die zentralen Erkenntnisse des Vortrags waren zunächst, dass 𝗸𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗗𝗲𝗳𝗶𝗻𝗶𝘁𝗶𝗼𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗽𝗼𝗹𝗶𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗺 𝗘𝘅𝘁𝗿𝗲𝗺𝗶𝘀𝗺𝘂𝘀 besteht, für den Gesellschafterausschluss eine solche aber auch nicht erforderlich ist. Selbst wenn mit der hL (entgegen der Rsp des OGH) eine Ausschlussmöglichkeit aus wichtigem Grund ohne gesellschaftsvertragliche Regelung anerkannt wird, so ist ein solcher Ausschluss politisch extremer Gesellschafter:innen 𝗻𝘂𝗿 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗵𝗼𝗵𝗲𝗻 𝗛ü𝗿𝗱𝗲𝗻 (𝗮𝘂𝘀𝗻𝗮𝗵𝗺𝘀𝘄𝗲𝗶𝘀𝗲) möglich. Der 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀𝘃𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴 stellt daher das zentrale 𝗜𝗻𝘀𝘁𝗿𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗯𝗲𝗱ü𝗿𝗳𝗻𝗶𝘀𝗼𝗿𝗶𝗲𝗻𝘁𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗚𝗲𝘀𝘁𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀𝘃𝗲𝗿𝗵ä𝗹𝘁𝗻𝗶𝘀𝘀𝗲𝘀 sowie zur Prävention und Sanktionierung von politisch extremen Gesellschafter:innen dar. Bei der Gestaltung kommt den Gesellschafter:innen im Rahmen ihrer Privatautonomie ein großer Gestaltungsspielraum zu. Diese führt allerdings nicht zu einem rechtssicheren Ausschluss. 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁 𝗯𝗿𝗶𝗻𝗴𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗲𝗻𝘁𝘀𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝗲𝗻𝗱 𝗴𝗲𝘀𝘁𝗮𝗹𝘁𝗲𝘁𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀𝗸𝗹𝗮𝘂𝘀𝗲𝗹 𝗶𝗺 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀𝘃𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴.

Ein herzliches Dankeschön an den Organisator Hanjo Hamann und das gesamte GJZ-Team für die hervorragende Organisation und Durchführung der Tagung – sowie an alle Referent:innen und Teilnehmer:innen für den inspirierenden Austausch und die spannenden Diskussionen.

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Panelteilnahme von Dr. Raschner bei Konferenz am Juridicum Wien zu „Elektronische Wertpapiere und Wertrechte

Univ.-Ass. Dr. Patrick Raschner nahm am 7. November 2025 als Diskutant am Panel „Der Rechtsverkehr mit Wertrechten“ teil. Die von Univ.-Prof. Dr. Matthias Lehmann (Universität Wien), Prof. Dr. Sebastian Omlor (Philipps Universität Marburg) und Prof. Dr. Rolf Sethe (Universität Zürich) organsierte Konferenz am Juridicum Wien zu dem Thema „Elektronische Wertpapiere und Wertrechte: Zwischen Reform und Realität“ widmete sich Reformvorschlägen für das Wertpapierrecht im digitalen Zeitalter im DACH-Raum.

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Bericht zur 187. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit Ass.-Prof. Dr. Mathias Walch

Am 27. Oktober 2025 fand am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck die 187. Veranstaltung aus der Reihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ statt. Eine besondere Freude war es, mit Ass.-Prof. MMag. Dr. Mathias Walch, LL.M. (Yale) vom Institut für Zivilrecht einen Vortragenden aus dem eigenen Haus zu gewinnen, der überdies ein ausgewiesener Experte im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist.

Unter dem Titel „Die Agrargemeinschaft aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive“ thematisierte Walch Grundfragen der Agrargemeinschaft und untersuchte dabei insbesondere, inwieweit im Recht der Agrargemeinschaften Konvergenzen und Divergenzen zum aktuellen gesellschaftsrechtlichen Forschungsstand bestehen. Nach Darstellung der praktischen Relevanz von Agrargemeinschaften sowie einer rechtlichen Einordnung derselben legte Walch anhand eines neuen Forschungsansatzes dar, inwieweit gesellschaftsrechtliche Lösungsansätze im Recht der Agrargemeinschaften zur Anwendung gelangen können.

Der Ansatz Walchs, das Recht der Agrargemeinschaften unter dem Blickwinkel des Gesellschaftsrechts zu beleuchten, ermöglichte es ihm, zahlreiche Fragen zum Recht der Agrargemeinschaften, die bislang kaum behandelt wurden, einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Dabei erörterte Walch zentrale Fragestellung wie die Finanzverfassung, Ausschusssitzungen und Wahlen, die Beschlussanfechtung, die ordnungsgemäße Abhaltung von Vollversammlungen, die Vertretung nach außen sowie die Entschädigung des Obmanns.

Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit wertvollen Impulsen aus Forschung und Praxis. Im Rahmen eines fachlichen Austauschs fand die Veranstaltung, organisiert Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale), Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper und Univ.-Prof. Dr. Julia Told, somit wieder ein gelungenes Ende.

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Bericht zur 186. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit RA Prof. Dr. Volker Römermann

Am 13. Oktober 2025 fand im Rahmen der Montagsseminareihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ an der Universität Innsbruck ein Vortrag von RA Prof. Dr. Volker Römermann, CSP statt. Unter dem Titel „Fremdbesitzverbot: Die Auswirkungen des EuGH-Urteils C-295/23 auf die Anwaltschaft“ setzte sich Römermann mit den berufsrechtlichen Konsequenzen des EuGH-Urteils auseinander.

Römermann beleuchtete dabei insbesondere die Frage, inwieweit das sogenannte Fremdbesitzverbot – also das Verbot, dass sich Nichtanwälte an Rechtsanwaltsgesellschaften beteiligen – durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Halmer in Bewegung geraten ist. Neben einer Analyse der rechtlichen Begründung des Urteils stellte Römermann auch mögliche Zukunftsszenarien für die Rechtsberufe zur Diskussion. Dabei thematisierte er unter anderem den in Deutschland laufenden Gesetzgebungsprozess rund um die Ausweitung des Kapitalbeteiligungsverbots für Steuerberatungsgesellschaften, der ähnlich gelagerte Fragen der Fremdbeteiligung betrifft.

Die Veranstaltung, co-organisiert Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale), Univ.-Prof. Dr. Julia Told sowie Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper bot Studierenden, Wissenschaftler:innen und Praktiker:innen eine wertvolle Gelegenheit, sich mit den aktuellen europarechtlichen Entwicklungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe auseinanderzusetzen. Wir danken Herrn Prof. Römermann herzlich für seinen spannenden Vortrag!

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Wissenschaftspreis des österreichischen Notariats 2026

Die Österreichische Notariatskammer schreibt auch im Jahr 2026 wieder den Wissenschaftspreis des österreichischen Notariats aus.

Mit dem Preis wird eine herausragende, praxisbezogene wissenschaftliche Arbeit gewürdigt, die einen bedeutenden Beitrag zum notariellen Berufsbild und zur rechtswissenschaftlichen Forschung leistet.

Der Wissenschaftspreis ist mit 15.000,-- Euro dotiert.

Weitere Informationen zu Teilnahmebedingungen und Einreichfristen finden Sie in hier.

ÖSWB-Preis

Der Österreichische Schutzverband der Wertpapierbesitzer (ÖSWB) vergibt auch im Jahr 2026 wieder den mit bis zu 6.000 Euro dotierten ÖSWB-Preis für eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich des Kapitalmarktrechts oder kapitalmarktnahen Gesellschaftsrechts.

Eingereicht werden können rechtswissenschaftliche, bisher unveröffentlichte Arbeiten oder solche, deren Veröffentlichung nach dem 1. Jänner 2025 erfolgt ist. Zugelassen sind Habilitationen, Dissertationen, Diplom- und Masterarbeiten, deren Approbationsdatum zwischen 1. Jänner 2025 und 31. Jänner 2026 liegt.

Die Einreichung ist bis 5. Februar 2026 möglich.

Teilnahmevoraussetzungen, Einreichmodalitäten und weitere Informationen finden Sie hier oder per E-Mail unter office@oeswb.at.

Konferenz "A European Tribute to Roberta Romano" - Vortrag von Prof. Augenhofer

Vergangene Woche fand an derUniversidad Pontificia Comillas ICAI-ICADEin Madrid eine besondere Tagung zu Ehren des wissenschaftlichen Wirkens von Prof. Roberta Romano (Sterling Professor an derYale Law School) statt. 

Zahlreiche internationale Vortragende widmeten sich im Rahmen von zwei Tagen verschiedenen Themen im akademischen Umfeld der Geehrten – darunter auch Univ.-Prof. Dr.Susanne Augenhofer
, LL.M. (Yale). In ihrem Vortrag „Law as a product: Some reflections on the current development of Third-Party Litigation Funding“ beleuchtete sie am Donnerstag, den 26.6.2025 insbesondere die Rolle von Litigation Funding für den Zugang zum Recht und die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich.
Zwei inspirierende Tage mit tiefgehenden Impulsen – im Zeichen der Anerkennung einer ehrenswerten Wissenschaftlerin! 

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Prof. Augenhofer Vortragende bei der 2nd Annual LF Dealmakers Conference in London am 25.6.2025

Regulierung zwischen Risiko und Notwendigkeit: Bei der 2nd AnnualLF DealmakersConference vom 23.–25. Juni 2025 imRoyal Lancaster Londoneröffnete Univ.-Prof. Dr.Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale) vomInstitut für Unternehmensrecht | LFU Innsbruckam Mittwoch (25.6.2025) das Panel „Is regulation going to kill us all?“ mit einer Keynote zum Thema der aktuellen Entwicklungen in der Regulierung der Litigation Finance. 

Ein spannender Auftakt zu einem intensiven Austausch über die Rolle regulatorischer Rahmenbedingungen in einem sich dynamisch entwickelnden Marktumfeld – gemeinsam mit führenden Köpfen aus Litigation Finance und Legal Innovation. Thank you to the organizers for an inspiring forum and for creating such an impactful event! 

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Bericht zur 185. Veranstaltung der Montagsseminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ mit Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner 

Am Montag, dem 23. Juni 2025, lud das Institut für Unternehmensrecht der Universität Innsbruck zur 185. Ausgabe der Montagsseminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“, in deren Rahmen Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner zum Thema „Rückwidmung von Bauland: Zulässigkeit, Entschädigung und Haftung“ vortrug.

Univ.-Prof. i.R. Dr. Kerschner widmete sich der praxisrelevanten Frage, inwieweit eine Rückwidmung von Bauland in Grünland rechtlich zulässig ist. Besonderes Augenmerk legte er dabei auf die Rolle von Rückwidmungen im Zusammenhang mit der „Bodenschutzstrategie“ sowie ihre Relevanz für den Umweltschutz im Allgemeinen. Im Mittelpunkt stand dabei unter anderem die einschlägige Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, die in einigen Aspekten der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes entgegensteht.

Im Anschluss an den aufschlussreichen Vortrag von Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner entwickelte sich eine lebhafte Diskussion unter den vor Ort anwesenden sowie online zugeschalteten Teilnehmer:innen aus Praxis und Wissenschaft. Der Abend fand bei einem geselligen Ausklang am Buffet einen angenehmen Abschluss und wieder einmal bot die von Univ.-Prof. Dr. SusanneAugenhofer, LL.M (Yale), Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper und Univ.-Prof. Dr. Julia Told organisierte Vortragsreihe eine wertvolle Plattform zur Diskussion aktueller Themen des Wirtschaftsprivatrechts.

Wir danken Univ.-Prof. i.R. Dr. Kerschner herzlich für seinen wertvollen Beitrag und freuen uns, Sie im Oktober zur nächsten Ausgabe des Montagsseminars wieder begrüßen zu dürfen. Weitere Informationen finden Sie hier

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🌄 Prüfungszeit vorbei, Forschungszeit gestartet!

Am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht ist die letzte Prüfungswoche nun geschafft – ein intensives Semester liegt hinter uns. Bevor wir in die Sommermonate voller Forschungsprojekte starten, haben wir noch gemeinsam beim Instituts-Ausflug auf die Muttereralm frische Bergluft geschnuppert – und sind alle rasant mit dem Mountaincart ins Tal zurückgekehrt. 

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10. Österreichisches Baurechtsforum 2025

Am 12. und 13. Juni 2025 fanden in der Aula der Universität Innsbruck die alljährliche ÖGEBAU-Diskussionsveranstaltung und das 10. Österreichische Baurechtsforum statt. Die Veranstaltung wurde von der Österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft (ÖGEBAU) in Kooperation mit der Universität Innsbruck organisiert und brachte Expert:innen aus Baupraxis, Rechtspraxis und Rechtswissenschaft zusammen. Im Mittelpunkt standen auch dieses Jahr wieder zentrale Rechtsfragen und aktuelle Entwicklungen im Baurecht.

Die Aula der Universität Innsbruck bot den idealen Rahmen für den intensiven Austausch der Teilnehmer:innen. In einer Vielzahl von Fachvorträgen und Diskussionen wurden aktuelle Herausforderungen sowie Chancen in der Baubranche erörtert, die sowohl für Jurist:innen als auch für Praktiker:innen von hoher Relevanz sind. Inhaltlich wurden insb verschiedene Rechtsfragen im Zusammenhang mit Preissteigerungen beim Werkvertrag sowohl aus rechtlicher als auch aus gutachterlicher Sicht beleuchtet. Darüber hinaus wurden der „über den Haufen geworfene“ Bauzeitplan, die Überbesicherung sowie verschiedene sachenrechtliche Fragen bei Bauwerken thematisiert, aber auch vergaberechtliche Fragestellungen wurden angesprochen. Schließlich wurden der Sachverständigenprozess sowie der einstweilige Rechtsschutz in Gestalt des Beweissicherungsverfahrens vertieft behandelt.

Das Österreichische Baurechtsforum 2025 war ein voller Erfolg und konnte im wahrsten Sinne des Wortes wieder eine Brücke zwischen Theorie und Praxis bauen. Wir bedanken uns bei allen Vortragenden, Teilnehmer:innen sowie Sponsor:innen. Im Jahr 2026 wird das Baurechtsforum wieder in Wien stattfinden.

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Bericht zur 184. Veranstaltung der Montagsseminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ mit Prof. Dr. Giesela Rühl

Am Montag, den 2. Juni 2025, fand am Institut für Unternehmensrecht der Universität Innsbruck die von Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale), Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper sowie Univ.-Prof. Dr. Julia Told ausgerichtete 184. Veranstaltung der Montagsseminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ statt. Die Vortragende, Prof. Dr. Gisela Rühl geht in ihrem Vortrag mit dem Titel „Die Beilegung internationaler Streitigkeiten: International Commercial Courts als relevante Alternative zu internationalen Schiedsgerichten?“ der Frage nach, ob internationalen Schiedsgerichten (und ausländischen Gerichten) durch die im Rahmen des Justizstandort-Stärkungsgesetzes eingeführten International Commercial Courts ernsthafte Konkurrenz aus Deutschland droht.

Rühl stellte zunächst die Ausgangssituation sinkender Eingangszahlen in der Ziviljustiz dar und skizzierte Gründe für diesen Rückgang. Durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz sollen insbesondere die prozessualen Rahmenbedingungen verbessert und der Justizstandort Deutschland im Ergebnis attraktiviert werden. Rühl diagnostiziert, dass die durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz eingeführten Neuerungen dem Grunde nach geeignet seien, den Justizstandort Deutschland attraktiver zu gestalten. Allerdings stellt die Vortragende diese Einschätzung unter einige Vorbehalte. Zunächst bestehe keine Verpflichtung des BGH zur Verfahrensführung auf Englisch, wodurch die Gefahr eines kostenträchtigen Sprachenspruchs entstehe. Darüber hinaus kritisiert Rühl die Einführung einer Streitwertgrenze. Ein besonderes Gewicht legt die Vortragende auf die mangelnde Attraktivität des deutschen Rechts, welches durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz nicht verbessert werde. Bei einem Blick in andere Länder zeige sich zudem, dass International Commercial Courts lediglich begrenzten Erfolg verzeichneten. Insgesamt schließt die Vortragende mit dem Fazit, dass es sich bei den vorgenommenen Neuerungen um eine überfällige Reform handle, diese allerdings lediglich eine begrenzte Wirkung für internationale Streitigkeiten aufweisen.

In der anschließenden Diskussion standen die Gründe für den Rückgang der Fallzahlen an deutschen und österreichischen Gerichten im Mittelpunkt. Einmal mehr bot die Montagsseminarreihe damit eine wertvolle Plattform für den fachlichen Austausch über aktuelle Probleme des Wirtschaftsrechts. Wir danken Frau Prof. Dr. Rühl herzlich für ihren spannenden Vortrag und die interessanten Diskussionen und freuen uns, Sie zu unserem nächsten Montagsseminar von Herrn Univ.-Prof. Dr. i. R. Ferdinand Kerschner von der Johannes-Kepler-Universität Linz am Montag, 23. Juni 2025 um 18:30 Uhr zum Thema „Rückwidmung von Bauland: Zulässigkeit, Entschädigung und Haftung“ einzuladen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/unternehmensrecht/unternehmensrecht/programm/aktuelle-probleme-des-wirtschaftsprivatrechts/sose25/vortrag_ferdinand_kerschner_23.06.2025.html.

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Bericht zur 183. Veranstaltung der Montagsseminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ mit Univ.-Ass. Dr. Bernadette Zelger, LL.M. (QMUL)

Am Montag, den 27. Mai 2025, fand am Institut für Unternehmensrecht der Universität Innsbruck die von Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale), Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper sowie Univ.-Prof. Dr. Julia Told ausgerichtete 183. Veranstaltung der Montagsseminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ statt.

Die Vortragende, Univ.-Ass. Dr. Bernadette Zelger, LL.M. (QMUL), zeichnete zunächst die Rechtsprechung des EuGH zum Doppelbestrafungsverbot im europäischen Kartellrecht nach und stellte die EuGH-Entscheidungen in der Rechtssache Nordzucker (C-151/20) und in der Rechtssache BPost (C-117/20) vor. Sie befürwortete den nunmehr kohärenten Beurteilungsansatz des EuGH und stellte eine Kongruenz in seinem gewählten Ansatz mit der Rechtsprechung des EGMR fest. Besondere praktische Relevanz erlangt das Doppelbestrafungsverbot nun aber vor allem im Hinblick auf die Digitalökonomie. Offene und ungeklärte Fragen ergeben sich auch trotz dieser kohärenten Rechtsprechung insbesondere mit der parallelen Anwendung vom „klassischen“ EU-Kartellrecht und neuen Regelungen in Bezug auf digitale Märkte, etwa dem DMA. Abschließend wurden in einer angeregten Diskussion zwischen Teilnehmern aus Praxis und Wissenschaft die Rahmenbedingungen und das normative Verhältnis der angesprochenen Rechtgebiete näher besprochen.

Wir danken Frau Univ.-Ass. Dr. Bernadette Zelger, LL.M. (QMUL) recht herzlich für ihren spannenden Vortrag und die interessanten Diskussionen! Auch freuen wir uns, Sie zu unserem nächsten Montagsseminar von Frau Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M. (Berkeley) von der Humboldt-Universität zu Berlin am 2. Juni 2025 zum Thema „Die Beilegung internationaler Streitigkeiten: International Commercial Courts als relevante Alternative zu internationalen Schiedsgerichten?“ einzuladen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uibk.ac.at/unternehmensrecht/unternehmensrecht/programm/aktuelle-probleme-des-wirtschaftsprivatrechts/sose25/vortrag_giesela_ruehl_02.06.2025.html

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Team UR(leiwand) beim 40. Stadtlauf Innsbruck

Auch abseits des Seminarraums zählt Teamarbeit – und das stellte das Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck beim diesjährigen 40. Stadtlauf Innsbruck eindrucksvoll unter Beweis. 🏃‍♂️

Im Mixed-Staffelbewerb ging das Team Hashtag#UR(Leiwand) an den Start, bestehend aus Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper (Institutsleiter), Univ.-Ass. Marina Farbmacher, LL.M., BSc, Univ.-Ass. Mag. Felix Jöchl sowie Univ.-Ass. Mag. Florian Gruber, BSc.

Gemeinsam bewältigten sie die 10 Kilometer in einer starken Zeit von 43:24 Minuten und sicherten sich damit den 7. Platz von insgesamt 39 Teams – eine tolle Leistung! Einsatz und Teamgeist sind bei uns damit nicht nur Theorie – sie werden im Institutsalltag ebenso wie bei sportlichen Herausforderungen aktiv gelebt.

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60 Jahre Aktiengesetz - Festsymposion im BMJ

Am 15.5.2025 fand im Palais Trautson (BMJ) das von Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Kalss (WU Wien) und Prof. Dr. Julia Nicolussi (Universität Zürich) organisierte Festsymposion «Beständiges Aktienrecht» anlässlich des sechzigjährigen Bestehens des österreichischen Aktiengesetzes statt. Im Jahre 1965 wurde das österreichische Aktiengesetz eingeführt. Zum 60. Geburtstag des AktG 1965 soll das Festsymposion die Entwicklung und die aktuellen Herausforderungen des Aktienrechts beleuchten. Von historischen Schlaglichtern der AG über die Entwicklungsperspektive des deutschen Nachbarn und das Proprium der Schweizer AG wurden im Festsymposion aktuelle Themen, wie die Leitung unter (multiplen) Unsicherheiten, Satzungsstrenge, Anforderungen an ein widerstandsfähiges Kontrollorgan sowie die AG als Konzernmutter behandelt.

Herr Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper trug in diesem Rahmen zum Thema „Die Rolle der Regulatoren in der Aktienrechtsgesetzgebung“ vor. Prof. Schopper leitete seinen Vortrag mit der Darstellung des im 19. Jahrhundert bestehenden Konzessionssystems und der damaligen Kritik der Überlagerung des Aktienrechts durch Aufsichtsrecht ein. Dem folgte die Diagnose, dass heute ein nach Börsenotierung, Größe und Branche differenziertes Aktienrecht bestehe. Prof. Schopper stellte die Rolle des europäischen und nationalen Gesetzgebers sowie jene der Aufsichtsbehörden als Regulatoren des Aktienrechts dar und kam zu dem Schluss, dass das Aktienrecht heute massiven Seitenwind durch Regularien der Behörden bekomme. Regularien, die zunächst als „Soft Law“ einzuordnen seien, werden durch §§ 70, 84 AktG sowie die nichtfinanzielle Erklärung zu „Hard Law“. In diesem Zusammenhang betonte er die Bedeutung der Koordinierungsaufgabe für die Regulatoren des Aktienrechts. Schließlich kam Prof. Schopper zu dem Schluss, dass durch die hohe Regelungsdichte und -intensität heute eine mit den Zeiten des Konzessionssystems vergleichbare Situation bestehe.

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Evening Lecture mit Christoph König zu "F.A. Mann (1907-1991): Two Double Lifes in the Law"

Am 14. Mai 2025 fand im Rahmen der von Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer ins Leben gerufenen Evening Lectures-Reihe am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck ein Online-Vortrag von Dipl.-Jur. Christoph König (BSP Business & Law School Berlin) statt.Unter dem Titel „F.A. Mann (1907–1991): Two Double Lifes in the Law“ beleuchtete König das Leben und Wirken des renommierten Juristen F.A. Mann, der sowohl in Deutschland als auch nach seiner Emigration im Vereinigten Königreich bedeutende juristische Beiträge leistete.Der Vortrag wurde von Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale) und Univ.-Prof. Dr. Walter Doralt (Universität Graz) moderiert und vom Austrian Hub des European Law Institute (ELI) ausgerichtet.Die Veranstaltung bot den Teilnehmer:innen einen tiefgehenden Einblick in die Karriere Manns im Spiegel der Zeit und dessen Einfluss auf die zeitgenössische Rechtswissenschaft. Wir bedanken uns bei Herrn König für seinen aufschlussreichen und spannenden Vortrag!

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Bericht zur 182. Veranstaltung der Montagsseminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ mit RA Mathias Demetz

Am Montag, den 12. Mai 2025, fand am Institut für Unternehmensrecht der Universität Innsbruck die von Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale), Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper sowie Univ.-Prof. Dr. Julia Told ausgerichtete 182. Veranstaltung der Montagsseminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ statt. Der Vortragende, RA MMag. Mathias Demetz, BSc, behandelte in seinem Vortrag mit dem Titel „Schiedsfähigkeiten von Beschlussmängelstreitigkeiten“ die aktuelle und praktisch bedeutsame Frage, ob Streitigkeiten über Beschlussmängel in Gesellschaften schiedsfähig sind. Er beleuchtete die rechtlichen und praktischen Herausforderungen, die sich für Vertragserrichter, Schiedsrichter und Gesellschafter aus der jüngsten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ergeben. Nach dem spannenden Vortrag folgte eine angeregte Diskussion zwischen den vor Ort sowie online zugeschalteten Teilnehmern aus Praxis und Wissenschaft. Der Abend endete mit einem geselligen Beisammensein am Buffet. Wir bedanken uns recht herzlich beim Vortragenden RA Demetz und freuen uns, Sie zu unserer nächsten Ausgabe des Montagsseminars einzuladen, die bereits in zwei Wochen, am Montag, den 26. Mai 2025, stattfindet. Weitere Informationen finden Sie

hier

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Evening Lecture mit Prof. DDr. Claudia E. Haupt zu "Talking Past Each Other Across the Pond"

Am 19. März 2025 hielt

Prof. DDr. Claudia E. Haupt

(Northeastern University School of Law, Boston, USA) einen äußerst spannenden Vortrag am Institut für Unternehmensrecht der Universität Innsbruck. Unter dem Titel „Talking Past Each Other Across the Pond: Why Discussions of Online Speech Regulation Between the US and Europe Fail and What We Can Do About It“ widmete sie sich den Herausforderungen und Missverständnissen in der transatlantischen Debatte zur Regulierung der Meinungsfreiheit im digitalen Raum. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn Univ.-Prof. Dr. Walter Doralt (Universität Graz).

Vor einem Publikum, das sowohl vor Ort als auch via Zoom teilnahm, beleuchtete Prof. Haupt die grundlegenden Unterschiede zwischen den Vereinigten Staaten und Europa in der Regulierung der Meinungsfreiheit im digitalen Raum. Besonders eindrucksvoll analysierte sie, wie die unterschiedlichen Rechtsordnungen Einschränkungen der online free speech begründen und umsetzen.

Im Anschluss entspann sich eine lebhafte Diskussion unter den Teilnehmenden, bevor der Abend in geselligem Rahmen am Buffet ausklang. Der Vortrag bildete damit den gelungenen Auftakt der vom Austrian Hub des European Law Institutes (ELI) veranstalteten und von Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale) organisierten Evening Lectures-Reihe im Sommersemester 2025.

Die nächste Evening Lecture findet am 14. Mai 2025 statt

– wir laden Sie herzlich dazu ein!

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Bericht zur 181. Veranstaltung der Montagsseminarreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ mit Prof. Dr. Horst Eidenmüller

Am 17. März 2025 fand am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck die 181. Veranstaltung der Reihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ statt. Zu Gast war Prof. Dr. Horst Eidenmüller (University of Oxford), der in seinem Vortrag „Introducing the Corporate Restructuring Machine: An Open Platform Approach“ die Rolle von Künstlicher Intelligenz in Unternehmenssanierungen beleuchtete.

Eidenmüller präsentierte die Idee der Corporate Restructuring Machine (CRM), eine digitale Plattform mit KI-gestützten Tools zur Unterstützung und Automatisierung von außergerichtlichen Restrukturierungsprozessen. Durch die Implementierung von KI-basierten Analysen könnten diese Unternehmenssanierungen schneller, transparenter und kosteneffizienter gestaltet werden. Insbesondere Gläubiger und Anteilseigner könnten davon profitieren, indem Verhandlungsprozesse effizienter gestaltet werden und es Ihnen ermöglicht wird, in finanzieller Hinsicht bessere und interessengerechtere Entscheidungen zu treffen.

Die anschließende Diskussion thematisierte die praktische Umsetzbarkeit solcher KI-gestützten Lösungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die Praxis. Damit bot die Veranstaltung, organisiert von Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale), Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper und Univ.-Prof. Dr. Julia Told, erneut eine wertvolle Gelegenheit zum fachlichen Austausch.

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25. Burgenländische Insolvenztagung 2025, 27.2. – 29.2.2025 in Stegersbach

Vom 27. bis 29. Februar 2025 fand in Stegersbach die

25. Burgenländische Insolvenztagung

statt. Diese Fachtagung dient der Weiterbildung und Vernetzung von Insolvenzpraktiker:innen, darunter Rechtsanwält:innen, Gläubigerschutzverbände, Interessensvertretungen, staatliche Einrichtungen, Sozialversicherungsträger und Kreditinstitute. Ziel ist die Information über aktuelle Entwicklungen im Insolvenzrecht sowie der fachliche Austausch. Die Vorträge praxisnaher Expert:innen thematisierten in der diesjährigen Insolvenztagung unter anderem das Eigenkapitalersatzrecht (EKEG), Einlagenrückgewähr, datenschutzrechtliche Aspekte in der Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Organhaftung, Anfechtung sowie Mängel in der Insolvenzabwicklung.

Die Eröffnung der Vorträge erfolgte durch Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper mit einem Vortrag zum Thema „Praxisfragen des Eigenkapitalersatzrechts (EKEG)“. Prof. Schopper behandelte in seinem Vortrag zahlreiche praxisrelevante und aktuelle Fragestellungen, darunter die Anforderungen an Weisungen nach § 9 EKEG vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Wien vom 28.10.2021 (5 R 81/24d) und der OGH-Rechtsprechung (6 Ob 154/19v). Ein weiterer Schwerpunkt waren Stimmrechtsausschlüsse bei Sanierungsplänen im Konzern, insbesondere der Stimmrechtsausschluss für Tochtergesellschaften im Sanierungsplan der Muttergesellschaft bei „Downstream“- und „Upstream“-Verbindlichkeiten.

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4. Tagung Nachhaltigkeit im Unternehmensrecht: Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) - Lieferkettenverantwortung

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Die 4. Nachhaltigkeitstagung im Unternehmensrecht fand am 20.2.2025 an der Universität Innsbruck statt und widmete sich dem höchst aktuellen Thema der Lieferkettenverantwortung (CSDDD). Unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper und Univ.-Prof. Dr. Julia Told diskutierten ausgewiesene Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis in drei Panels die bevorstehenden Neuerungen.

Das erste Panel widmete sich eingehend dem Anwendungsbereich sowie dem durch die CSDDD auferlegten Pflichtenprogramm. Dabei wurde insb der Begriff der „Aktivitätskette“ einer vertieften Betrachtung unterzogen und die indirekten Wirkungen problematisiert. Sodann lenkte das zweite Panel den Fokus auf den Diskretions- und Wettbewerbsschutz, wobei konzentrative Entwicklungen als Folge der Hierarchisierung herausgearbeitet wurden. In diesem Rahmen kamen auch Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sichtweise zu Wort, um mögliche Grundrechtseingriffe sowie Lücken im Rechtsschutz zu identifizieren. Im abschließenden dritten Panel wurden Enforcement und praktische Umsetzungshürden beleuchtet. Traurige Negativbeispiele wie der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch im Jahr 2013 veranschaulichten dem Publikum einmal mehr die Relevanz des Themas. Gleichzeitig wurde eine „Checkliste“ für einen Supplier Code of Conduct vorstellt, um derartige Risiken rechtzeitig zu erkennen und ihnen mit geeigneten Mitteln zu begegnen.

Die Universität Innsbruck blickt daher mit Freude auf eine gelungene Veranstaltung und möchte sich bei den geschätzten Vortragenden Prof. Dr. Jens Ekkenga, Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M., RA Dr. Johannes Barbist, M.A., Prof. Dr. Chris Thomale, LL.M., Stephan Schmid, LL.M. und RA Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller sowie bei den Sponsor:innen, der WKÖ, der WK-Tirol, der IV Tirol und dem Verlag Österreich, für ihre wertvollen Beiträge und ihre Unterstützung bedanken.

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Feierliche Übergabe der Festschrift an o. Univ.-Prof. DDr. Arthur Weilinger

Am 30. Januar 2025 fand in der Sky Lounge der Universität Wien die feierliche Übergabe der Festschrift an o. Univ.-Prof. DDr. Arthur Weilinger statt. 

Ein wunderbarer Abend, der das außergewöhnliche Engagement und die herausragenden Leistungen von Prof. Weilinger würdigte. 

Ein herzliches Dankeschön an unsere SponsorenCERHA HEMPEL, DLA Piper und MANZ Verlag – ohne deren großzügige Unterstützung dieses besondere Event nicht möglich gewesen wäre. 

Besonderer Dank gilt außerdem den Mitherausgeber:innen: Christian Knauder, Martin Miernicki, Alexander Schopper, Irene Welser und Alexander Wimmer, sowie den Mitautor:innen der Festschrift.

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Bericht zur 179. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit RA. Dr. Ulla Reisch


Am 28. Jänner 2025 fand am Institut für Unternehmensrecht der Universität Innsbruck die bereits 179. Veranstaltung aus der Reihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ statt. Eine besondere Freude war es, mit Insolvenzverwalterin RA Dr. Ulla Reisch, Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, eine ausgewiesene Expertin als Vortragende zum Thema „Ausgewählte Fragen der Insolvenz im Konzern“ gewinnen zu können.

Der einleitende Befund von Reisch war klar: Aus dem Fehlen eines eigenen Konzerninsolvenzrechts in der IO ergeben sich zahlreiche offene Fragen, die es in der Insolvenzrechtspraxis zu überwinden gilt. Die fehlende Rechtsfähigkeit und damit fehlende Insolvenzfähigkeit des Konzerns berge schon programmartig Abwicklungsschwierigkeiten in sich. Trotz der wirtschaftlichen Verflechtungen sei für jede Konzerngesellschaft ein gesondertes Insolvenzverfahren zu führen. Zunächst habe jeder Insolvenzverwalter für die Absicherung „seiner“ Insolvenzmasse zu sorgen. Anders als in Deutschland sei in Österreich die Bestellung desselben Insolvenzverwalters für mehrere Konzerngesellschaften unüblich. Österreichische Insolvenzverwalter konzernbeteiligter Gesellschaften würden sich aber durch Zusammenarbeit sowie Informationsaustausch behelfen. Im Falle des Fortbetriebs einer insolventen Gesellschaft und deren Abhängigkeit von anderen (ebenfalls insolventen) konzernbeteiligten Gesellschaften sei sogar eine Alimentierung der jeweiligen Masse denkbar. Dabei müsse aber der Grundsatz der Kapitalerhaltung und damit das Verbot der Einlagenrückgewähr beachtet werden. Abschließend wies die Vortragende darauf hin, dass auch steuerliche Implikationen den Entscheidungsspielraum der Insolvenzverwalter stark mitbedingen können.


In der darauffolgenden Diskussion wurden unter anderem der Einfluss der konkreten Konzernstruktur auf die Sanierungswahrscheinlichkeit sowie das Abstimmungsverhalten von Gläubigern nachrangiger Forderungen thematisiert. Damit bot der Vortrag im Rahmen der von Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale), Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper und Univ.-Prof. Dr. Julia Told veranstalteten Seminarreihe einmal mehr eine gelungene Möglichkeit zum fächerübergreifenden Austausch sowie einen spannenden Einblick in die Praxis einer Insolvenzverwalterin.

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Bericht zur 178. Veranstaltung der Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" mit Prof. Dr. Gregor Bachmann

Die bereits 178. Veranstaltung aus der Reihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ fand am 13. Jänner 2025 am Institut für Unternehmensrecht der Universität Innsbruck statt. Als Vortragender konnte Prof. Dr. Gregor Bachmann, Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, gewonnen werden. In seinem Vortrag ging Bachmann der Frage nach, ob Geschäftsführer auch für nicht-organspezifisches Verhalten nach dem objektiven Sorgfaltsmaßstab der Leitungsorganmitglieder einzustehen haben. Anstoß für die Überlegungen war die Entscheidung OLG Zweibrücken vom 18.8.22 (NZG 2023, 330), in der eine Haftung für nicht organspezifisches Verhalten abgelehnt wurde.

Zunächst bereitete Bachmann die Grundlagen der Organhaftung in § 25 öGmbHG sowie § 43 dGmbHG unter Heranziehung sämtlicher Auslegungsmethoden rechtsvergleichend auf. Sodann näherte er den Begriff des „nicht-organspezifischen Verhaltens“ ausgehend von der dt Rsp an und differenzierte ihn eigenständig aus: Die plakative Abgrenzungsfrage, ob auch ein Dritter die Handlung vornehmen hätte können, helfe dabei aufgrund der weitreichenden Delegationsmöglichkeiten des Geschäftsführers nur bedingt weiter. Daher sei darauf abzustellen, ob eine Tätigkeit nach dem konkreten Zuschnitt der Gesellschaft auch der Geschäftsführung zugewiesen sei. Die verbleibenden Abgrenzungsschwierigkeiten seien durch eine Zweifelsregelung im Sinne der Organspezifität aufzulösen. Unter diesen Gesichtspunkten pflichtete Bachmann der Entscheidung des OLG Zweibrücken bei, wonach ein Geschäftsführer für nicht-organspezifisches Verhalten nur nach allgemeinem Schadenersatzrecht einzustehen habe. Es gelte nämlich „Zufallsgeschenke“ an die Gesellschaft zu vermeiden.

Die darauffolgende Diskussion beschäftigte sich unter anderem mit weiteren Abgrenzungsfragen hinsichtlich des organspezifischen Verhaltens sowie der Haftung für bloße Gefälligkeit. Damit bot der erste Vortrag im Kalenderjahr 2025 die Möglichkeit für einen länderübergreifenden Austausch im Rahmen der von Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M. (Yale), Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper und Univ.-Prof. Dr. Julia Told veranstalteten Seminarreihe.

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Seminar Sportrecht 

Vom 7. bis 10. Jänner 2025 fand das diesjährige Sportrechtseminar unter der Leitung von Prof. Schopper und Prof. Ganner im Justizbildungszentrum Kitzbühel statt. Das Seminar, das aufgrund des großen Erfolgs in den vergangenen Jahren erneut veranstaltet wurde, brachte auch dieses Mal hochkarätige Teilnehmer*innen aus Graz (Prof. Hinteregger und Prof. Reissner) sowie Wien (Prof. Leitner und Prof. Heindler) zusammen.

Ein besonderes Highlight war der Gastvortrag von Fabian Larcher, Chefjurist des ÖSV (Ski Austria). Mit seinen Einblicken in die vielfältigen und komplexen juristischen Aufgaben beim ÖSV gab er den Teilnehmer*innen wertvolle Perspektiven aus der Praxis. Im Anschluss lud der ÖSV zu einem gemeinsamen Abendessen ein, das Raum für einen inspirierenden Austausch zwischen den Studierenden und Herrn Larcher bot.

Neben den fachlichen Highlights kam auch der Freizeitspaß nicht zu kurz: Während die einen die Pisten hinabsausten, wagten sich andere mit Tourenskiern auf den Berg. Den krönenden Abschluss bildete ein gemeinsames Curling-Erlebnis, das den Teamgeist  weiter stärkte.

Ein großes Dankeschön an alle Beteiligten für die anregenden Diskussionen und die wunderbare Atmosphäre – wir freuen uns schon auf das nächste Sportrechtseminar!

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Mit freundlicher Unterstützung: Ski Austria - Österreichischer Skiverband (ÖSV)

Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts

Information zur Seminarreihe:

Das Institut für Unternehmens- und Steuerrecht ist Gastgeber der mittlerweile traditionsreichen Seminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts"Die Veranstaltungen finden jedes Semester an sechs Montagen im Saal University of New Orleans (Universitätshauptgebäude, 1. Stock, Innrain 52, 6020 Innsbruck) statt. Alle Veranstaltungen werden auch gestreamt (Zoom). Den Link mit den Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung. 
Anmeldung erforderlich!

Für aktuelle Informationen zur Seminarreihe bitte hier klicken.

Evening Lectures

Allgemeine Informationen zu den Evening Lectures

Die Veranstaltungsreihe findet in Kooperation mit dem Austrian Hub des European Law Institutes (ELI) statt.

ELI Logo

Tagungen

Das Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck veranstaltet in regelmäßigen Abständen wissenschaftliche Tagungen (Baurechtsforum, Nachhaltigkeitstagung, Vereinsrechtstag). 

Hier gelangen Sie zu unseren Veranstaltungen.

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