Doktoratsstudium Sportwissenschaft

Curriculum (2025W)

Doctor of Philosophy (PhD)

Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch / Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F
1014 Sport

Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 680 xxx

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Informationen zum Curriculum (2025W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

  • Die Zulassung zum Doktoratsstudium Sportwissenschaft setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Diplom- oder Masterstudiums, eines fachlich infrage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
  • Jedenfalls als fachlich infrage kommende Studien gelten das an der Universität Innsbruck absolvierte Masterstudium Sportwissenschaft bzw. Sport- und Bewegungswissenschaft oder das an der Universität Innsbruck absolvierte Lehramtsstudium mit Masterarbeit oder Diplomarbeit im Unterrichtsfach Bewegung und Sport. Über das Vorliegen eines anderen fachlich infrage kommenden Studiums entscheidet das Rektorat gemäß § 64 Abs. 4 UG.
  • Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Anrechnungspunkte vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
  • Zusätzlich ist als qualitative Zulassungsbedingung ein Dissertationskonzept erforderlich, das von einer in sinngemäßer Anwendung des §21 Studienrechtliche Bestimmungen von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zu bildenden Kommission als fachlich geeignet sowie als betreubar erachtet wurde.

Module und Dissertation

Pflichtmodule 30 ECTS-APDissertation 150 ECTS-AP
Konzeption der Dissertation5 ECTS-AP Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP Analyse und Interpretation eigener Forschungsergebnisse 15 ECTS-AP Analyse und Interpretation eigener Forschungsergebnisse 25 ECTS-AP Präsentation der Forschungsergebnisse 5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP (1) Im „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Sportwissenschaft ist eine Dissertation im Umfang von 150 ECTS-AP abzufassen. Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. (2) Das Thema der Dissertation ist einem Kernbereich der Sportwissenschaft zu entnehmen oder hat in einem engen thematischen Bezug zur Sportwissenschaft zu stehen. (3) Die Dissertation ist in Form einer Monographie oder als inhaltlich zusammenhängende Sammlung von wissenschaftlichen Aufsätzen mit einem Rahmentext bestehend aus Theorierahmen und Schlussfolgerungen („kumulative Dissertation“) zu verfassen. (4) Die kumulative Dissertation muss aus mindestens drei Artikeln bestehen, bei denen die oder der Studierende als Erstautorin bzw. Erstautor genannt ist. Die Artikel müssen in anerkannten Fachpublikationen – mindestens eine davon gelistet in „Journal Citation Reports Science Edition - Impact Factors“ – angenommen sein. Neben Theorierahmen und Schlussfolgerungen hat die oder der Studierende zusätzlich eine ausführliche Zusammenfassung des Arbeitsgebietes, der verwendeten Methoden und der von ihr bzw. ihm erhaltenen Ergebnisse zu erstellen, wobei auf die bereits publizierten und in der Dissertationsschrift inkludierten fertigen Manuskripte Bezug genommen werden muss. Weiters ist die wissenschaftliche Arbeit zusammenfassend und unter Bezugnahme des aktuellen Stands der Forschung auf dem Gebiet des Dissertationsthemas zu reflektieren sowie ein Ausblick auf die weitere wissenschaftliche und methodische Entwicklung der bearbeiteten Thematik zu verfassen. (5) Sind die Artikel von mehreren Autorinnen und/oder Autoren verfasst, muss der Eigenanteil klar dargelegt und diese Darlegung der Dissertation beigelegt sein. (6) Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen und/oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) als verantwortliche Hauptbetreuerin oder verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen und/oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen und/oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen und/oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Qualifikationsprofil

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Durch die Vorlage einer originären wissenschaftlichen Arbeit haben die Absolventinnen und Absolventen einen eigenen Beitrag zur Forschung geleistet, der das Wissen erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler standhält. Durch die Qualität und die internationale Ausrichtung des Studiums wird die Mobilität der Absolventinnen und Absolventen gefördert und der Blick über die Grenzen der eigenen Fachrichtung geschärft. Erworbene Schlüsselqualifikationen befähigen die Absolventinnen und Absolventen, ihre Fachkompetenz an sich rasch wandelnde Anforderungen anzupassen

Erwartete Lernergebnisse

Das „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Sportwissenschaft an der Universität Innsbruck dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Sportwissenschaft. Absolventinnen und Absolventen dieses Doktoratsstudiums sind in der Lage, sportwissenschaftliche Problemstellungen auf hohem fachlichem und methodischem Niveau selbstständig wissenschaftlich zu erarbeiten und darzustellen. Neben höchsten fachlichen und methodischen Kompetenzen erwerben die Studierenden jene allgemeinen wissenschaftlichen und kommunikativen Kompetenzen, die zur erfolgreichen Ausübung des Wissenschaftsberufes im akademischen, wirtschaftlichen oder im öffentlichen Bereich benötigt werden.

Dazu sind insbesondere folgende Kenntnisse und Kompetenzen erforderlich:

1. Wissen und Verständnis:

  • Spitzenkenntnisse in den relevanten sportwissenschaftlichen Disziplinen, insbesondere in den Kernbereichen der Sportwissenschaft;
  • Detailkenntnisse in jenen Wissenschaftsdisziplinen, die für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevant sind, insbesondere in den Kernfächern der Sportwissenschaft, der verwandten relevanten Wissenschaften sowie der aktuellen für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevanten Literatur.

2. Praktische Kompetenzen:

  • Kompetenzen in der Planung, praktischen Durchführung und Interpretation wissenschaftlicher Projekte mit wichtigen in der Sportwissenschaft eingesetzten Methoden zur Bearbeitung des Dissertationsthemas und Vertiefung und Erweiterung praktischer Erfahrungen zur Projektdurchführung;
  • Differenzierte Kenntnis über Beschaffung und kritische Interpretation wissenschaftlicher Literatur und anderer Informationen, einschließlich der Nutzung für das Arbeitsgebiet relevanter Datenbanken.

3. Kommunikative Kompetenzen:

  • Kompetenz, wissenschaftliche Ergebnisse eigenständig zu präsentieren sowie eigene und fremde wissenschaftliche Ergebnisse, Konzepte und Projekte vor Kolleginnen und Kollegen, vor Laiinnen und Laien und vor wissenschaftlich kompetentem Publikum kritisch zu diskutieren und zu analysieren.

4. Kompetenzen für den Wissenschaftsberuf:

  • Verständnis des Berufsbildes einer selbstständigen Wissenschaftlerin bzw. eines selbstständigen Wissenschaftlers im akademischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Umfeld;
  • Kenntnisse der Statistik zur Erfassung und Analyse wissenschaftlicher Daten;
  • Fähigkeit zur Erstellung einer wissenschaftlichen Publikation;
  • Fähigkeit zur Erstellung eines Forschungsförderungsantrages und Kenntnis der einschlägigen nationalen und internationalen Forschungsförderungseinrichtungen;
  • Verständnis ethisch relevanter Problembereiche (z.B. Datenerfassung, Plagiarismus, Koautorinnen- und Koautorenschaft) in der wissenschaftlichen Praxis und Kenntnis grundlegender Normen und Lösungsansätze

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT= 100%
 2 GUT
 3 BEFRIEDIGEND
 4 GENÜGEND
 5 NICHT GENÜGEND

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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