Archiv der Innovativen Lehreprojekte

Das Rektorat hat sich gemeinsam mit dem Betriebsrat I und dem Senat zum Ziel gesetzt, nachhaltige und innovative Lehreprojekte zu fördern. Hierfür stellt das Rektorat einen zusätzlichen Betrag von € 40.000,00 pro Studienjahr zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Ausschreibung sollen Projekte gefördert werden, die sowohl die Erprobung neuer, als auch die innovative Weiterentwicklung bestehender Lehrekonzepte und -projekte ermöglichen.

Es werden Lehreprojekte gefördert, die zum Beispiel

  • nachhaltig die Qualität in Studium und Lehre fördern 
  • den didaktischen sinnvollen Einsatz neuer Lehr- und Lerntechnologien bzw. -methoden unterstützen 
  • wesentliche Beiträge (in Form von good practice Beispielen) zur Erstellung einer Richtlinie für den Entfall von Präsenzstunden (vgl. § 9 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen")  liefern
  • zur Entlastung von Lehrenden u.a. hinsichtlich der Erstellung von Prüfungen inkl. deren Auswertung beitragen und die Weiterentwicklung adäquater Prüfungsformen nachhaltig befördern (vgl. Zertifizierungsempfehlungen, Quality Audit)

Wie wird gefördert?

Im Rahmen der Ausschreibung sind nachfolgende Unterstützungsformen angedacht:

  • Übernahme von Material- und/oder Erstellungskosten,
  • Unterstützung bei Personalkosten (z.B. Studentische MitarbeiterInnen, Nebentätigkeitsvereinbarungen, Werkverträge, ...)
  • Ausgleichsmaßnahmen zur besseren Fokussierung auf bzw. zur Entwicklung eines innovativen Lehrekonzepts (Externe „Ersatz-Lehrbeauftragung" in Abstimmung mit VR Personal und der Fakultät).

Wer wird gefördert?

Gefördert werden (lehrende) Wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Universität Innsbruck

Einreichung

Es ist vorgesehen, dass bis zu 2x im Studienjahr innovative Lehreprojekte für eine entsprechende Unterstützung mittels Formular (siehe unten) eingereicht werden können.

Einreichfristen

Für das Studienjahr 2017/2018 kann zwischen 06. Februar und 27. Februar 2017 (Wintersemester 2017/2018) und zwischen 04. September und 25. September 2017 (Sommersemester 2018) eingereicht werden.

Antragsstellung

Für die Einreichung steht unten ein angeführtes Formular zur Verfügung. Ein aussagekräftiges Konzept/Exposé und detaillierte Angaben hinsichtlich der zu erwartenden zeitlichen und monetären Investitionen sind Teil des Formulars.

Formular "Ausschreibung Innovative Lehreprojekte"

Leider erlauben es uns unsere Ressourcen nicht, das oben verlinkte PDF barrierefrei darzustellen. Wir laden Sie jedoch dazu ein, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Inhalt haben.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie dieses per E-Mail an fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at.

Die Fakultäten Servicestelle holt für jeden gestellten Antrag eine Stellungnahme der zuständigen Studiendekanin/des zuständigen Studiendekans ein.

Eine Vorgruppe, bestehend aus VertreterInnen der Bereiche Neue Medien, Personalentwicklung, QS/QM, der Verwaltung bzw. des VR Lehre und Studierende, bereitet die eingebrachten Anträge formal auf und übernimmt gegebenfalls die Abklärung offener Fragen. (Anmerkung: Bitte denken Sie daran am Formular eine Kontaktperson anzugeben, die entsprechende Rückfragen beantworten kann.)

Auswahl

Über die Förderung entscheidet zeitnah eine Jury, die aus Mitgliedern des Rektorates, des Betriebsrates I und des Senats besteht.

Kontakt 

Fakultäten Servicestelle
Tel: +43 (0) 512 / 507-96002
E-Mail: fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at

Büro des Vizerektors für Lehre und Studierende
Tel: +43 (0) 512 / 507-9026
E-Mail: Lehre-Studierende@uibk.ac.at 

Bewilligte Projekte

Nach Abschluss des Projekts ist eine (max. zweiseitige) Projektreflexion zu verfassen, die die Herausforderungen als auch die Potentiale (für Lehrende und Lernende) darstellt.

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