Zwei Schwarzweiß-Aufnahmen von Franz Horak

Franz Horak war von 1973 bis zu seiner Emeritierung 1995 Ordentlicher Professor des Römischen Rechts an der Universität Innsbruck.

Erin­ne­rung an Franz Horak

Heute ­jährt sich der 100. Geburtstag des Inns­bru­cker Römisch­recht­lers Franz Horak. Dies war für Heinz Barta vom Institut für Zivil­recht und für das Univer­si­täts­ar­chiv Anlass, in Lehr­ver­an­stal­tungen und in einer Publi­ka­tion an diesen bedeu­tenden Gelehrten der Univer­sität Inns­bruck mit seiner bemer­kens­werten Biografie zu erin­nern.

Franz Horak wurde 1969 an der Universität Innsbruck bei Arnold Herdlitczka im Römischen Recht habilitiert. 1971 wurde er zum außerordentlichen, 1973 zum ordentlichen Professor des Römischen Rechts ernannt. 1995 wurde er emeritiert. Er verfasste zahlreiche Aufsätze, Rezensionen und Lexikonbeiträge zum Römischen Recht.

Mit seiner Habilitationsschrift „Rationes decidendi. Entscheidungsbegründungen bei den älteren römischen Juristen bis Labeo“ (1969) stand Franz Horak in den federführenden Fachzeitschriften wie der Savignyschen Zeitschrift für Rechtsgeschichte in ihrer Romanistischen Abteilung oder in der „Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis“ im Mittelpunkt einer international geführten romanistischen Methodendiskussion.

In Lehrveranstaltungen wurde mit Studierenden über bisher nicht veröffentlichte Manuskripte von Franz Horak zur Kontroverse zwischen der Hans Kelsen’schen „Reinen Rechtslehre“ und diversen Naturrechtsströmungen diskutiert.

Franz Horak war in der Gefangenenhilfe Tirol tätig. Mit einigen Professorenkollegen bemühte er sich, dass an der Universität Innsbruck an Christoph Probst erinnert wird. Bei der Enthüllung der Gedenktafel am „Ehrenmal“ hielt er 1984 die Gedenkrede.

(Universitätsarchiv Innsbruck)

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