Ein Stolperstein in Axams erinnert an den in Wien geborenen Ludwig Sobotnik, der dort mit seinem langjährigen Lebensgefährten Ferdinand Schuhmann um 1940 in einer Partnerschaft mitten im dörflichen Umfeld lebte. Sobotnik wurde während der NS-Zeit aufgrund seiner Homosexualität zweimal verurteilt und letztendlich 1944 im Konzentrationslager Bergen-Belsen ermordet. Er war einer von über 1.000 Menschen, die zwischen 1938 und 1945 wegen Homosexualität in Innsbruck und Feldkirch vor Gericht standen.
Unterschiedliche Rechtslage
Die gesetzliche Grundlage für die juristische Verfolgung von Homosexualität in Österreich bildete der Paragraph 129 Ib, der „Unzucht wider die Natur“ zwischen Personen gleichen Geschlechts unter Strafe stellte. Dieser stand bereits im Strafgesetz von 1852, wurde nie an die Gesetzgebung des Deutschen Reichs angeglichen und existierte in Österreich bis 1971 weiterhin. „Die NS-Zeit ist ein markantes Kapitel im Zusammenhang mit Paragraph 129 Ib. Es kam nicht nur zu Strafverschärfungen bis hin zur Todesstrafe, auch die Verfolgung, insbesondere homosexueller Männer, wurde intensiviert. In Wien gab es zum Beispiel systematische Razzien und Undercover-Einsätze an bekannten Treffpunkten wie öffentlichen Badeanstalten“, erklärt Ina Friedmann, Senior Scientist am Institut für Zeitgeschichte. In ihrem Projekt „Dies gibt es nicht in Tirol – Verfolgung von Homosexualität im Gau Tirol-Vorarlberg in der NS-Zeit“ will die Wissenschaftlerin gemeinsam mit einem kleinen Team erstmals auf Basis der erhaltenen Verfahrensakten aus den Landgerichten Tirol und Vorarlberg ein nahezu unbearbeitetes Stück queerer Regionalgeschichte grundlegend untersuchen. Bis auf vereinzelte Arbeiten gibt es nämlich – anders als in Wien, wo das Zentrum für queere Geschichte (Qwien) eine Forschungs- und Opferdatenbank führt – bis heute kaum einschlägige Forschung für die westlichsten Bundesländer.
„Einerseits setzte die Beforschung kleinerer Opfergruppen generell später ein, andererseits war Homosexualität bis 1971 kriminalisiert und noch lange mit einem Stigma behaftet“, erklärt die Wissenschaftlerin die Gründe für die späte wissenschaftliche Aufarbeitung. Aufgrund ihrer Sexualität Verfolgte wurden erst 1995 offiziell als NS-Opfer anerkannt und 2005 im Opferfürsorgegesetz berücksichtigt. Diese Faktoren sowie häufig der erschwerte Zugang zu Gerichtsakten standen der Forschung lange im Weg. „Ich bin sehr froh, dass ich das Projekt machen kann. Wir wollen alle noch erhaltenen 257 Akten grundlegend sichten, digitalisieren und zunächst einmal quantitativ auswerten“, beschreibt Friedmann. Darüber hinaus möchte man im Projekt einzelne Schicksale anhand der Akten und weiteren Materialen nachverfolgen und Einblicke in das queere Alltagsleben zu dieser Zeit erhalten.

Im Tiroler Ort Axams erinnert ein Stolperstein an das Schicksal von Ludwig Sobotnik
schwarze Schrift auf goldenem Hintergrund, die biografische Informationen zu Sobotniks Schicksal vermittelt.
Das vom Land Tirol, der Stadt Bregenz, dem Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und dem Zukunftsfonds der Republik finanzierte Projekt läuft noch bis 2027, Ina Friedmann will daher noch keine endgültigen Schlüsse ziehen. Eines allerdings kann die Wissenschaftlerin schon jetzt sagen: Die Lebensentwürfe und Umstände, derer, die durch den Paragraphen 129 Ib zu einer Opfergruppe wurden, waren höchst individuell.
Es gab Männer, die mehr oder weniger offen zu ihrer Homosexualität standen, wie der eingangs erwähnte Ludwig Sobotnik, der in den Blick der Behörden rückte, weil sein Beisammensein mit einem jungen Mann in einem Bahnhofslokal einem Beamten verdächtig erschien. Viele Homosexuelle lebten ihre Liebe hinter verschlossenen Türen, manche waren verheiratet, manche alleinstehend. Häufig wurden sie von Menschen aus ihrem Umfeld angezeigt. „Wir kennen einen Fall, da hat eine Untermieterin ihren Vermieter, angezeigt, weil er sonntags immer Besuch von einem Mann bekam. Die Frau hat ihn dann regelrecht ausspioniert; letztendlich hat sich eben herausgestellt, dass der Vermieter wirklich einen Partner hatte, und so wurde er verhaftet“, berichtet Friedmann. „Dann gab es auch damals schon das, was wir heute Cruising nennen. Bisher scheinen in Akten hauptsächlich zwei Cruising-Orte auf, das öffentliche Pissoir bei der Innbrücke und der Hofgarten, wo man sich auf der Suche nach Sexualpartnern traf.“
Einblick in Rechtsprechung
Frauen standen in Innsbruck und Feldkirch übrigens selten vor Gericht, obwohl der österreichische Paragraph, im Gegensatz zum deutschen, geschlechtsneutral formuliert war. „In Deutschland waren sexuelle Handlungen zwischen Frauen nicht strafbar. Das ist interessant, weil in den Akten immer wieder das Tatortprinzip als Urteilsgrundlage erwähnt wird“, erklärt Friedmann. „Eine Kollegin ist im Zuge ihres Dissertationsprojekts auf ein lesbisches Paar gestoßen, das über die Grenze fuhr, um Geschlechtsverkehr zu haben“, ergänzt sie ein interessantes Detail in diesem Zusammenhang.
Die Informationen, die die Wissenschaftler:innen in den Akten vorfinden, sind also sehr vielfältig und liefern auch rechtsgeschichtlich interessante Erkenntnisse. Ein Geständnis galt damals wie heute als Milderungsgrund – je früher, desto besser. Dennoch versuchten viele ein Geständnis zu vermeiden. So verteidigte sich beispielsweise ein Tiroler in Wien mit der Aussage „Dies gibt es nicht in Tirol“ und argumentierte damit, ihm als Tiroler sei nichts anderes als gegengeschlechtliche Liebe bekannt. Ausschlaggebend war außerdem, ob jemand erstmals oder bereits mehrfach verurteilt wurde. Auch das Alter des Sexualpartners spielte eine Rolle, als „Jugendverführer“ wurde man schwerer bestraft. Die Strafen für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen reichten von mehrwöchigen Gefängnisstrafen über real keineswegs „freiwillige“ Entmannung bis hin zur Deportation ins Konzentrationslager. Ludwig Sobotnik und sein Partner verbüßten nach der ersten Verurteilung nur wenige Wochen im Gefängnis. Als Sobotnik nach dem Tod seines Partners in Wien im Esterhazybad zum wiederholten Mal verhaftet wurde, wurde er nach Strafverbüßung ins Konzentrationslager deportiert. „Wir haben hier eine Opfergruppe, in der eine vergleichsweise hohe Anzahl nicht überlebt hat“, verdeutlicht Ina Friedman. „Mir ist es aber dennoch wichtig, sichtbar zu machen, dass die Menschen auch ein Leben vor der Verfolgung hatten, wie eben Ludwig Sobotnik“, sagt sie abschließend.
ZUR PERSON: MMag. Dr. Ina Friedmann studierte Latein und Geschichte an der Universität Wien, wo sie mit einer Arbeit über die Heilpädagogische Abteilung der Wiener Universitäts-Kinderklinik von 1911 bis 1949 promovierte. 2014 kam sie als Projektmitarbeiterin an die Universität Innsbruck ans Institut für Erziehungswissenschaft. Seit 2015 lehrt und forscht Ina Friedmann am Institut für Zeitgeschichte – seit Oktober 2022 als Senior Scientist.
Dieser Beitrag ist in Ausgabe 1/2026 von ZUKUNFT FORSCHUNG, dem Forschungsmagazin der Universität Innsbruck, erschienen.
