Auftraggeberin: Universität Innsbruck
Vergebende Stelle: Universität Innsbruck, Finanzabteilung, Referat Beschaffung
Geschäftszahl / Vorhaben
GZ.: 268117/24; Universität Innsbruck, Fakultät für Biologie, Institut für Zoologie; Beschaffung von einem Mikroskop für Live Cell-Bildgebung basierend auf Lokalisationsmikroskopie (SMLM) und Strukturbeleuchtung (SIM) und einem konfokalen Laser-Scanning Mikroskop mit superauflösendem Detektorelement-System, beide jeweils inklusive den erforderlichen Dienstleistungen der Lieferung, der Einbringung, des Aufbaus samt Montage, Installation, Verkabelung und Inbetriebnahme, der Durchführung der Abnahme, Einweisung, Anwender-Schulung und Endabnahme sowie der Erstellung einer Dokumentation.
Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
A) Name der Auftraggeberin:
Universität Innsbruck, Innrain 52, A-6020 Innsbruck
B) Stammzahl der Auftraggeberin:
9110007928380
C) Kontaktstelle der Auftraggeberin:
Mag.a Yeşim Eraslan und Wolfgang Lentsch, beide Finanzabteilung der Universität Innsbruck; Josef Hirn Straße 5-7, 6020 Innsbruck, Österreich.
Tel.: +43 51250722555
Fax: +43 52150730999
E-Mail: Vergabewesen-FA@uibk.ac.at
D) CPV-Code des Hauptteils:
38510000-3 Mikroskope
38515200-0 Fluoreszenzmikroskope
38000000-5 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
F) Art des Auftrags:
Lieferauftrag
G) NUTS-Code des Erfüllungsortes:
AT332
H) Bezeichnung des Auftrages:
Beschaffung von
- einem Mikroskop für Live Cell-Bildgebung basierend auf Lokalisationsmikroskopie (SMLM) und Strukturbeleuchtung (SIM) zur strukturellen und dynamischen Untersuchung und Analyse von biologischen und medizinischen Proben samt den erforderlichen Dienstleistungen der Lieferung, der Einbringung, des Aufbaus samt Montage, Installation, Verkabelung und Inbetriebnahme, der Durchführung der Abnahme, Einweisung, Anwender-Schulung und Endabnahme sowie der Erstellung einer Dokumentation (nachfolgend „Leistung 1“ benannt) und
- einem konfokalen Laser-Scanning Mikroskop mit superauflösendem Detektorelement-System samt den erforderlichen Dienstleistungen der Lieferung, der Einbringung, des Aufbaus samt Montage, Installation, Verkabelung und Inbetriebnahme, der Durchführung der Abnahme, Einweisung, Anwender-Schulung und Endabnahme sowie der Erstellung einer Dokumentation (nachfolgend „Leistung 2“ benannt).
I) – Kurze Beschreibung des Auftrages:
A) Technische Mindestanforderungen an die zu beschaffende Gesamtleistung:
Pos. 1: Das Angebot muss zwei methodisch komplementäre Mikroskopiesysteme die zur Bildgebung an lebenden Zellen und im lebenden Organismus dienen und sich durch minimal invasive Belichtungsmethoden und hochauflösende Mikroskopieverfahren auszeichnen, enthalten. Die Mikroskopiesysteme müssen in der Lage sein, multimodale Bildgebung durchzuführen, einschließlich Standardfluoreszenz, Lattice SIM, SMLM, TIRF, Airyscan und FCS, um komplexe wissenschaftliche Fragestellungen zu adressieren. Das System muss neben einer 2D auch eine hochpräzise 3D-Bildgebung ermöglichen, insbesondere für Proben, die eine laterale und axiale Superauflösung erfordern, z. B. durch Lattice SIM oder Airyscan, um Zell- und Gewebestrukturen mit hoher Präzision und Tiefe darzustellen. Die Stage muss eine motorisierte Steuerung für Multipositioning bieten, um präzise und automatisierte Bildgebung an mehreren Probenpositionen zu ermöglichen. Eine nahtlose Integration in die Steuerungssoftware des Mikroskops ist dringend erforderlich, um automatisierte Bildserien und komplexe Experimente durchführen zu können.
Pos. 2: Das Lattice SIM System muss superauflösende Bildgebung im Bereich von bis zu 60 nm lateraler Auflösung bieten und gleichzeitig hohe Flexibilität bei der Wellenlängenauswahl ermöglichen. Eine spezielle SIM-Implementierung mit hoher Geschwindigkeit für dynamische Prozesse ist erforderlich. Das System muss in der Lage sein, dynamische Prozesse in lebenden Zellen mit einer hohen zeitlichen Auflösung von mind. 30 ms pro SIM-Bild aufzunehmen mit einem Highspeed-Mode für bis zu 255 Bildern/s (bei 512x512 Pixel). Eine reduzierte Phototoxizität und -bleiche durch optimierte Beleuchtungsstrategien ist zwingend erforderlich. Die Stage muss mit einem präzisen Z-Fokus-Steuerungssystem ausgestattet sein, um hochauflösende 3D-Bildgebung und Z-Stacking zu ermöglichen. Das SMLM System muss laterale Auflösungen bis zu 20 nm ermöglichen. Eine Definierung von Z-Positionen für Multiposition-Experimente muss automatisierbar und softwaregesteuert sein.
Pos. 3: Das konfokale System muss eine Airyscan-Technologie mit einer 2-4-fach verbesserten Auflösung gegenüber Standard-Konfokalmikroskopen bieten. Es muss gleichzeitig eine hohe Signal-zu-Rausch-Verbesserung und schnelle Bildakquisition ermöglichen mit bis zu 47 Bildern/s (bei 512x512 Pixel). Das System muss einen Airyscan Modus für Messungen molekularer Konzentrationen und asymmetrischer Diffusion in lebenden Zellen ermöglichen. Das konfokale Mikroskop muss des Weiteren eine vollständig integrierte Fluoreszenzkorrelationsspektroskopie (FCS) unterstützen, um molekulare Dynamiken und Wechselwirkungen zu analysieren. Die FCS-Einheit muss extrem geringe Signalverluste gewährleisten und für Live-Zell- und In-vitro-Anwendungen optimiert sein.
Pos. 4: Für Live-Cell Anwendung ist eine vollintegrierte Temperatur- und Gaskontrolleinheit inkludiert um physiologischen Bedingungen (Temperatur, CO₂, O₂, Luftfeuchtigkeit) für Live-Zell-Experimente über längere Zeit exakt zu kontrollieren. Die Stage muss vollständig mit diesem Inkubationssystem kompatibel sein und vibrationsfreie Bewegungen während der Bildgebung ermöglichen. Der Inkubator und die Stage müssen mit Standard-Multiwell-Platten (z. B. 6-Well, 96-Well) sowie Petrischalen und Slide-Haltern kompatibel sein, um eine Vielzahl von experimentellen Setups zu ermöglichen.
Pos. 5: Eine intuitive Software-Suite für experimentelle Planung, Bildakquisition und Datenanalyse ist erforderlich. Die Software muss eine nahtlose Integration mit Funktionen wie Quantifizierung und Datenexport bieten und auf fortschrittliche Analysen wie FCS oder strukturiertes Licht spezialisiert sein. Das System muss voll kompatibel mit der vorhandenen Infrastruktur der Universität sein und modulare Upgrades wie zusätzliche Laserquellen oder Detektionseinheiten gewährleisten.
B) Allgemeine Mindestanforderungen; diese gelten sowohl für "Leistung 1" als auch "Leistung 2" gleichermaßen:
Pos. 6: Der Erfüllungszeitraum für die durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotene Leistung darf 300 ganze Kalendertage nicht überschreiten.
Pos. 7: Die Dauer des durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Gewährleistungszeitraums für sämtliche Teilleistungen der durch ihn im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Leistung hat 24 ganze Monate zu betragen.
Pos. 8: Die Komponenten der durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Leistung haben zum Zeitpunkt ihrer Abnahme über CE-Konformität (oder über eine zu dieser CE-Konformität gleichwertige Konformität) zu verfügen.
Pos. 9: Der Nachschaffungszeitraum von Verschleiß- und Ersatzteilen für sämtliche Teilleistungen der durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Leistung darf 120 ganze Monate nicht unterschreiten.
Pos. 10: Die Dauer der durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens durch ihn angebotenen Reaktionszeiträume (dies sowohl während als auch außerhalb des Gewährleistungszeitraums) dürfen jeweils fünf (5) ganze Arbeitstage nicht überschreiten.
Pos. 11: Der technische Support für die durch den potentiellen Auftragnehmer gegenständlich angebotene Leistung hat sich über ihren gesamten Lebenszyklus dieser Leistung zu erstrecken.
Pos. 12: Die Lieferung der durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Leistung an den Erfüllungsort ist im gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsumfang als Mindestanforderung inkludiert und hat im Angebot des potentiellen Auftragnehmers berücksichtigt zu sein. Die Lieferung hat nach Incoterms 2010 DAP zu erfolgen. Zudem ist die sach- und fachgerechte Einbringung der durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Leistung in den Aufstellungsort im gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsumfang als Mindestanforderung inkludiert und hat im Angebot des potentiellen Auftragnehmers berücksichtigt zu sein.
Pos. 13: Der Aufbau der durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Leistung am Aufstellungsort (inklusive Verkabelung, Installation und Montage) ist im gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsumfang als Mindestanforderung inkludiert. Die erforderlichen Verbindungen der Teilkomponenten der durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Leistung an die bestehenden haustechnischen Anlagen (bspw. Elektrizität, Druckluft u.ä.) sind im gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsumfang als Mindestanforderung inkludiert. Erforderliche (Klein-)Materialien sind im gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsumfang als Mindestanforderung inkludiert. Nicht benötigte Verpackungsmaterialien sind durch den potentiellen Auftragnehmer auf seine eigenen Kosten zu entsorgen.
Pos. 14: Die Abnahme der durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Leistung ist im gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsumfang als Mindestanforderung inkludiert.
Pos. 15: Die Einweisung an der durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Leistung (am Aufstellungsort) ist im gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsumfang als Mindestanforderung inkludiert. Dabei hat sich diese Einweisung über einen Mindest-Zeitraum von insgesamt 3 Stunden zu erstrecken.
Pos. 16: Die Anwender-Schulung an der durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Leistung (am Aufstellungsort) ist im gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsumfang als Mindestanforderung inkludiert. Dabei hat sich diese Anwender-Schulung über einen Mindest-Zeitraum von insgesamt 3 Stunden zu erstrecken.
Pos. 17: Die Erstellung einer Dokumentation für die durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotene Leistung ist im gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsumfang als Mindestanforderung inkludiert.
Pos. 18: Die Durchführung der Endabnahme an der durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotenen Leistung ist im gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsumfang als Mindestanforderung inkludiert.
Pos. 19: Der potentielle Auftragnehmer hat vorbehaltlos zu erklären, dass die gegenständlichen Vertragsbestimmungen der Auftraggeberin Anwendung finden.
C) Mindestanforderungen an den Gesamtpreis:
Pos. 20: Der Gesamtpreis für die durch den potentiellen Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens angebotene Gesamtleistung (Leistung 1 zuzüglich Leistung 2, einschließlich sämtlichen Vor- und Nebenleistungen zuzüglich sämtlichen bestimmten Dienstleistungen) darf in seinem gegenständlichen Angebot den Betrag von € 1.041.666,66 exkl. USt. nicht überschreiten.
J) Bei Zielschuldverhältnissen: In Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt:
Leistung 1: Innerhalb von 300 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Auftragserteilung; frühestens jedoch Anfang April 2025.
Leistung 2: Innerhalb von 300 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Auftragserteilung; frühestens jedoch Anfang September 2025.
L) Name, Adresse und Kontaktdaten des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll:
Carl Zeiss GmbH, Laxenburger Straße 2, A-1100 Wien, Österreich
FN 117544i
Tel.: +43179518000
Web: https://www.zeiss.at
E-Mail: info.at@zeiss.com
NUTS-Code: AT130
M) – Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung:
Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden; zudem ist aus technischen Gründen ein Wettbewerb nicht vorhanden.
Sämtliche an die zu beschaffende Gesamtleistung festgelegten Mindestanforderungen werden ausschließlich unter Nutzung des durch die Carl Zeiss GmbH, Laxenburger Straße 2, A-1100 Wien, Österreich, gelegten Angebots erfüllt. Für mehrere jener zur Erfüllung der gegenständlich festgelegten Mindestanforderungen erforderlichen Technologien liegt entsprechender Patentschutz vor.
Das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wurde auf Grundlage des Ausnahmetatbestandes des § 36 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 durchgeführt.
Da es sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß den Bestimmungen des § 58 BVergG 2018 handelt, wurde der Vertrag noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wird nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verfügbarkeit dieser Transparenzbekanntmachung) an die Carl Zeiss GmbH, Laxenburger Straße 2, A-1100 Wien, Österreich, zu einem Gesamtpreis von € 1.041.500,00 exkl. USt. (in Worten: Euro einemillionundeinundvierzigtausendfünfhundert, Cent null exklusiv Umsatzsteuer) erteilt.
O) – Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung:
Siehe die entsprechenden Angabe in der gegenständlichen Bekanntmachung auf https://www.data.gv.at bzw. https://ausschreibungen.usp.gv.at
P) - Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung:
Siehe die entsprechenden Angabe in der gegenständlichen Bekanntmachung auf https://www.data.gv.at bzw. https://ausschreibungen.usp.gv.at