Auftraggeberin: Universität Innsbruck
Vergebende Stelle: Universität Innsbruck, Finanzabteilung, Referat Beschaffung
Geschäftszahl / Vorhaben
GZ.: 271274/25; Universität Innsbruck, Institut für Experimentalphysik; Beschaffung von 4 Trapez-Verstärkern, jeweils basierend auf den Wellenlängen von 729nm und 732nm.
Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
A) Name der Auftraggeberin:
Universität Innsbruck, Innrain 52, A-6020 Innsbruck
B) Stammzahl der Auftraggeberin:
9110007928380
C) Kontaktstelle der Auftraggeberin:
Mag.a Yeşim Eraslan und Wolfgang Lentsch, beide Finanzabteilung der Universität Innsbruck; Josef Hirn Straße 5-7, 6020 Innsbruck, Österreich.
Tel.: +43 51250722555
E-Mail: Vergabewesen-FA@uibk.ac.at
D) CPV-Code des Hauptteils:
38000000-5 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
38636100-3 Laser
F) Art des Auftrags:
Lieferauftrag
G) NUTS-Code des Erfüllungsortes:
AT332
H) Bezeichnung des Auftrages:
Beschaffung von 4 Stück Trapez-Verstärkern, jeweils basierend auf den Wellenlängen von 729nm und 732nm für das Institut für Experimentalphysik der Universität Innsbruck.
I) – Kurze Beschreibung des Auftrages:
Technische und allgemeine Mindestanforderungen an die gegenständlich zu beschaffende Gesamtleistung:
Das Angebot des Bieters muss nachfolgende technische und allgemeine Mindestanforderung(en) erfüllen:
- 4 Stück Trapez-Verstärker, jeweils basierend auf den Wellenlängen von 729 nm und 732 nm:
- Betrieb bei Wellenlängen 729 nm und 732 nm möglich
- Lichtverstärkung auf mindestens 300 mW
- Betrieb möglich bei einer Eingangslichtleistung von 10 mW
- Maximal zulässiger Gesamtpreis:
- Der Gesamtpreis für die gegenständlich zu beschaffenden Leistungen darf den Betrag von insgesamt EUR 86.000,00 exkl. USt. (in Worten: Euro sechsundachtzigtausend, Cent null exkl. USt.) im Angebot des Bieters nicht überschreiten.
- Gewährleistungszeitraum für sämtliche Teilleistungen der durch den Bieter angebotenen Gesamtleistung:
- 12 Monate ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Abnahme der gegenständlich zu beschaffenden Leistungen.
- Dokumentation:
- Erstellung einer Dokumentation (vorzugsweise in englischer Sprache, zumindest aber in deutscher Sprache). Die Dokumentation ist in elektronischer Form (bspw. auf USB-Stick oder anderem elektronischen Datenträger) der Auftraggeberin zu übergeben.
- Nachschaffungszeitraum:
- Nachschaffungszeitraum von Verschleiß- und Ersatzteilen für die gegenständlich zu beschaffenden Leistungen für mindestens 36 Monate ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.
- CE-Konformität:
- Sämtliche angebotenen Lieferleistungen (Komponenten) haben zum Zeitpunkt der erfolgreichen Abnahme über eine jeweilige CE-Konformität (oder über eine zu dieser CE-Konformität jeweils gleichwertige Konformität) und über eine diesbezüglich entsprechende Konformitätskennzeichnung zu verfügen. Sofern eine Komponente der gegenständlich durch den Bieter angebotenen Gesamtleistung über keine CE-Konformität verfügt, hat er nachzuweisen, dass diese Komponente über eine der CE-Konformität diesbezüglich entsprechend gleichwertige Konformität verfügt. Die Gleichwertigkeit dieser zur CE-Konformität gleichwertige Konformität muss klar, eindeutig und nachvollziehbar ersichtlich und ohne erheblichen Aufwand durch die Auftraggeberin überprüfbar sein. Eine Gleichwertigkeit zur CE-Konformität ist ausschließlich dann gegeben, wenn mit der zur CE-Konformität gleichwertigen Konformität die diesbezüglich entsprechenden Bestimmungen und Festlegungen der CE-Konformität erreicht bzw. übertroffen werden.
L) Name, Adresse und Kontaktdaten des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll:
TOPTICA Photonics AG, Lochhamer Schlag 19, D-82166 Gräfelfing, Deutschland
Handelsregister Nr. HRB 304048
Tel.: +49 89858370
E-Mail: info@toptica.com
NUTS-Code: DE21H
M) – Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung:
Sämtliche an die zu beschaffende Gesamtleistung festgelegten Mindestanforderungen werden ausschließlich unter Nutzung des durch die TOPTICA Photonics AG, Lochhamer Schlag 19, D-82166 Gräfelfing, Deutschland gelegten Angebots erfüllt.
Das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wurde auf Grundlage des Ausnahmetatbestandes des § 36 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 durchgeführt.
Da es sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß den Bestimmungen des § 64 Abs 5 BVergG 2018 handelt, wurde der Vertrag noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wird nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verfügbarkeit dieser Transparenzbekanntmachung) an die TOPTICA Photonics AG, Lochhamer Schlag 19, D-82166 Gräfelfing, Deutschland erteilt. Der Auftragswert beträgt EUR 85.440,00 exkl. USt.
O) – Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung:
Siehe die entsprechenden Angabe in der gegenständlichen Bekanntmachung auf https://www.data.gv.at bzw. https://ausschreibungen.usp.gv.at
P) - Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung:
Siehe die entsprechenden Angabe in der gegenständlichen Bekanntmachung auf https://www.data.gv.at bzw. https://ausschreibungen.usp.gv.at