Kumulativhabilitationen und Journallisten
Kriterien für Kumulativhabilitationen
- Die Erreichung der Habilitationskriterien dient dem Habilitationswerber bzw. der Habilitationswerberin als Orientierungsmaßstab für die Einleitung eines Habilitationsverfahrens an der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik. Bei Nichterfüllung der nachstehenden Habilitationskriterien wird von einem Antrag auf Einleitung eines Habilitationsverfahrens abgeraten. Die Bestimmungen des § 103, UG2002 idgF, die einschlägigen Bestimmungen der Satzung der Universität Innsbruck und der Habilitationsrichtlinien des Senats bleiben davon unberührt. Die abschließende Entscheidung über die Habilitation trifft die Habilitationskommission.
- Die Habilitationskriterien verfolgen das Ziel, die Berufungsfähigkeit und die Berufungschancen von Habilitationswerberinnen und Habilitationswerbern nachhaltig zu fördern.
- Die vorliegenden Habilitationskriterien beziehen sich ausschließlich auf Kumulativhabilitationen mit Publikationen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Habilitationen mit Monographien und anderen Leistungen sind davon ausgenommen. Die Bewertung derartiger Leistungen ist von der Habilitationskommission und den jeweiligen Gutachtern und Gut- achterinnen vorzunehmen.
- Bei den im Folgenden formulierten Anforderungen wird (bei "internen" Habilitationswer- bern und -werberinnen) von einem Vertragsverhältnis von sechs Jahren ausgegangen.
Zur Qualitätsbewertung der vorgelegten Zeitschriftenbeiträge werden fachbezogene Ran- kings der Zeitschriften herangezogen, und zwar die Tinbergen-Liste (Liste des Tinbergen- Instituts an der University of Amsterdam) und die Journal Citation Reports (JCR) aus dem Thomson Reuters Web of Knowledge. Beide werden in regelmäßigen Abständen aktuali- siert und vermehrt als Standard für die Evaluation von Forscher/inne/n verwendet.
Auf Basis der Rankings werden die Zeitschriftenbeiträge in Kategorie 1 und 2 unterteilt, wobei Kategorie 1 die Zeitschriften umfasst, die einen besonders hohen Einfluss (Impact) bzw. eine besonders hohe Reputation haben. Innerhalb der Kategorien sind je nach Fach (Volkswirtschaftslehre bzw. Statistik) noch weitere Feinabstufungen vorgesehen. Die Details sind im Folgenden aufgeführt.
In die Kategorie 1 gehören alle in der Tinbergen-Liste erfassten Zeitschriften sowie alle Zeitschriften, die im JCR einen Impact-Faktor aufweisen, der oberhalb des Medianwertes des jeweiligen volkswirtschaftsrelevanten Fachgebietes liegt. Alle anderen Zeitschriften, welche in den volkswirtschaftsrelevanten Kategorien des JCR erfasst werden, zählen zur Kategorie 2.
Die Zeitschriften der Kategorie 1 werden noch feiner unterteilt in:
AA: Top 5.
A: Führende Zeitschriften mit allgemeiner Ausrichtung (General Purpose) und Spitzenzeitschriften der ökonomischen Spezialdisziplinen (Top Field).
B: Referierte Fachzeitschriften mit einem hohen Impact bzw. hoher Reputation.
Die Kategorie AA wird ausschließlich durch die Tinbergen-Liste definiert. Zur Kategorie A gehören alle Zeitschriften, die entweder in der Tinbergen-Liste als solche angeführt werden oder die entsprechend ihrem Impactfaktor zum obersten Dezil einer volkswirtschaftsrelevanten Kategorie im JCR zählen. Alle anderen Publikationen der Kategorie 1 gehören zur Untergruppe B. Für die Klassifikation werden jeweils Fünfjahresdurchschnitte der Impactfaktoren herangezogen.
Zusätzlich zur Kategorie "Economics" im JCR können je nach Ausrichtung der Habilitation noch weitere JCR-Kategorien hinzugenommen werden, sofern die entsprechenden Papers einen volkswirtschaftlichen Schwerpunkt haben. Die Zeitschriften werden dann innerhalb dieser JCR-Kategorien ebenfalls anhand des Median Impactfaktors in Kategorie 1 und 2 eingeteilt (keine Top 5). Die Entscheidung darüber, welche zusätzliche Kategorie relevant ist bzw. ob ein volkswirtschaftlicher Schwerpunkt in den Arbeiten vorhanden ist, liegt bei der Kommission und den Gutachtern und Gutachterinnen.
Die Unterteilung in Kategorie 1 und 2 erfolgt auf Basis des JCR in der Kategorie "Statistics & Probability". Zeitschriften oberhalb des Medians des Impactfaktors gehören in die Kategorie 1, alle übrigen in die Kategorie 2. Für die Klassifikation werden Fünfjahresdurchschnitte der Impactfaktoren herangezogen.
Es gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: Fünf Journale aus Kategorie 1 werden als "Top 5" Journale festgelegt. In alphabetischer Reihenfolge: Annals of Applied Statistics, Annals of Statistics, Biometrika, Journal of the American Statistical Association, Journal of the Royal Statistical Society B.
Zusätzlich zur Kategorie "Statistics & Probability" können je nach Ausrichtung der Habilitati- on noch weitere JCR-Kategorien hinzugenommen werden, sofern die entsprechenden Papers einen statistisch-methodischen Schwerpunkt haben. Denkbare JCR-Kategorien kön- nen dabei sein "Computer Science, Artificial Intelligence", "Mathematical & Computational Biology", "Psychology, Mathematical", "Social Sciences, Mathematical Methods", da diese eine hohe Dichte an statistisch-methodisch orientierten Journalen haben, die nicht in "Statistics & Probability" gerankt sind. Die Journale werden dann innerhalb dieser JCR- Kategorien ebenfalls anhand des Median Impactfaktors in Kategorie 1 und 2 eingeteilt (kei- ne Top 5). Die Entscheidung darüber, welche zusätzliche Kategorie relevant ist bzw. ob ein statistisch-methodischer Schwerpunkt in den Arbeiten vorhanden ist, liegt bei der Kommission und den Gutachtern und Gutachterinnen.
Für eine Sammelhabilitation sind acht referierte Zeitschriftenbeiträge einzubringen, davon mindestens vier in Kategorie 1 (Details s.u.). Für die Einstufung einer Zeitschrift in eine der Kategorien ist das Datum der Einreichung bei der Zeitschrift maßgeblich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung genügt die Publikationszusage. Ein Abschlagsystem soll dabei Anreize schaffen, in besonders hochwertigen Zeitschriften zu publizieren.
Eine Publikation aus der Kategorie AA (bzw. A) zählt als vier (bzw. zwei) Kategorie-1- Publikationen. Wird beispielsweise eine A-Publikation vorgelegt, genügen für die Einreichung der Habilitation zusätzlich sechs referierte Beiträge, zwei aus Kategorie 1 (mindes- tens B) und vier aus Kategorie 2. Weiters gilt, dass 6 Publikationen in Stufe B der Kategorie 1 als ausreichend eingestuft werden und damit als äquivalent zur Summe aus 4 Publikatio- nen in Stufe B der Kategorie 1 und 4 Publikationen in Kategorie 2 eingestuft werden.
Eine Top-5-Publikation zählt als zwei Kategerie-1-Publikationen. Maximal eine Kategorie-1- Publikation kann auch durch zwei Kategorie-2-Publikationen erreicht werden. Die geforderten acht Zeitschriftenbeiträge könnten also beispielsweise bestehen aus vier Kategorie-2- Publikationen und zusätzlich einer der folgenden Kombinationen:
- vier Kategorie-1-Publikationen,
- eine Top-5- und zwei Kategorie-1-Publikationen,
- drei Kategorie-1- und zwei weitere Kategorie-2-Publikationen,
- eine Top-5-, eine Kategorie-1- und zwei Kategorie-2-Publikation, usw.
Es wird keine Gewichtung um Ko-Autoren vorgenommen. Eine Einzelautorenschaft ist er- wünscht, für die Einreichung einer Sammelhabilitation aber nicht erforderlich. Bei zumindest einer Einzelautorenschaft sinkt die Mindestzahl an Publikationen auf sieben (statt acht). [Sonst ändert sich aber nichts, d.h. die Kategorie 1-Äquivalente und die oben genannten Substitutionsregeln bleiben unberührt. Mehrfache Alleinautorenschaft bringt auch keine weitere Veränderung.]
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