Bezugsvorschuss
Ein Bezugsvorschuss kann gewährt werden, wenn die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter unverschuldet in eine Notlage geraten ist, oder sonst berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen. Voraussetzung ist ein ununterbrochenes Dienstverhältnis von mind. einem Jahr. Maximalbetrag: 7.300,00 Euro.
Sie finden weitere Informationen im Uniwiki: Bezugsvorschuss.