Leistungsvereinbarung und -monitoring
Das BM:WFW sieht in der Leistungsvereinbarung das zentrale Gestaltungs- und Steuerungsinstrument für die Universitäten.
Die Abteilung Budget und Controlling ist mit der Koordination der Leistungsvereinbarung (geregelt im Universitätsgesetzes 2002) und des Leistungsvereinbarungsmonitorings betraut.
Auf Grund des hohen Anteils des über die Leistungsvereinbarung gesteuerten Globalbudgets (Anteil des Globalbudgets am Gesamtbudget liegt in etwa bei 75%!) werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Universität Innsbruck entscheidend von diesem Instrumentarium geprägt.
Was ist eine Leistungsvereinbarung/ wie lange ist sie jeweils gültig?
Ab dem Wirksamwerden des Universitätsgesetzes 2002 sind die Universitäten vollrechtsfähige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gemäß § 13 des oben zitierten Gesetzes sind zwischen den einzelnen Universitäten und dem Bund im Rahmen der Gesetze für jeweils drei Jahre Leistungsvereinbarungen abzuschließen.
Die Leistungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und dient der gemeinsamen Definition der gegenseitigen Verpflichtungen. Sie regelt, welche Leistungen von der Universität Innsbruck im Auftrag des Bundes erbracht werden und welche Leistungen der Bund hierfür erbringt.
- Leistungsvereinbarung 2016 - 2018, Mitteilungsblatt vom 21. Dezember 2015, 8. Stück
- Leistungsvereinbarung 2013 - 2015 Ergänzung, Mitteilungsblatt vom 2. Mai 2013, 30. Stück
- Leistungsvereinbarung 2013 - 2015, Mitteilungsblatt vom 13. Dezember 2012, 12. Stück
- Leistungsvereinbarung 2010 - 2012, Mitteilungsblatt vom 21. Dezember 2009, 9. Stück
- Leistungsvereinbarung 2007 - 2009, Mitteilungsblatt vom 19. März 2007, 18. Stück
Wer schließt die Leistungsvereinbarung ab?
Die Vertragspartner sind
- Republik Österreich, vertreten durch den BundesministerIn für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
- Universität Innsbruck, vertreten durch den Rektor
Übersicht der Leistungsbereiche
A. Strategische Ziele, Profilbildung, Universitätsentwicklung
A1. Leitende Grundsätze der Universität
A2. Gesellschaftliches Engagement
A3. Qualitätssicherung
A4. Personalentwicklung/-struktur
A5. Standortentwicklung
B. Forschung
B1. Forschungsstärken und deren Struktur
B2. Nationale Großforschungsinfrastrutkur
B3. Internationale Großforschungsinfrastruktur
B4. Wissens-/Technologietransfer und Innovation
B5. Die Universität im Kontext des Europäischen Forschungsraums
C. Lehre
C1. Studien
C2. Weiterbildung
D. Sonstige Leistungsbereiche
D1. Kooperationen
D2. Spezifische Bereiche
Steuerungsmechanismen der Leistungsvereinbarung
Einflussgrößen der Leistungsvereinbarung 2016 - 2018