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  -  Fakten

 

 


 

Transparenz und Mitbestimmung

Zu Demokratie gehört, dass die Wähler/innen wissen, was ihre Vertreter/innen tun. Dies ist die minimale Grundvoraussetzung.
Zu einer lebendigen Demokratie gehört aber zudem, dass die Wähler/innen darauf Einfluss nehmen können, welche Ziele ihre Vertreter/innen verfolgen.

Die bisherige Realität sieht leider trauriger aus: Niemand weiß wirklich, was der Betriebsrat genau macht. Die Sitzungen sind geheim, die Tagesordnungspunkte sind geheim, alles findet hinter verschlossenen Türen statt. Geheimhaltung ist im Arbeits-Verfassungsgesetz vorgesehen und bei personenbezogenen Tagesordnungspunkten auch berechtigt, aber:
Dies heißt noch lange nicht, dass die Bediensteten nicht wissen dürfen, ob und wann der Betriebsrat sich mit Themen, die alle betreffen, beschäftigen wird.

Genau dafür sieht das Arbeits-Verfassungsgesetz unter anderem halbjährliche Betriebsversammlungen vor. Dies wurde von der Mehrheitsliste auch ausdrücklich versprochen. In vier Jahren wurden zwei Betriebsversammlungen abgehalten.

Was sind unsere Anliegen für die nächsten vier Jahre?

  1. Transparentes Arbeitsprogramm
    Wir haben in einem Arbeitsprogramm klar dargelegt, welche Aufgaben wir uns für die kommenden Jahre vornehmen. Siehe dazu: https://www.uibk.ac.at/betriebsrat/allgemein/fairplay/100-tage.html

  2. Direkter Kontakt zu Basis
    Diese Ziele werden wir gemeinsam mit den betroffenen MitarbeiterInnen erarbeiten. Ein gelungenes Beispiel ist die von uns verfasste Vereinbarung mit dem Rektorat über die verpflichtende Einbeziehung mit Mitarbeiter/innen bei geplanten Organisationsänderungen.

  3. Regelmäßige Mitsprache
    Wir werden daher halbjährliche Betriebsversammlungen abhalten, in denen nicht nur berichtet, sondern zugehört, Vorschläge aufgenommen und ins Programm integriert werden.
    Weitere Initiativen werden sein: Offene Diskussionsrunden, zu der alle eingeladen werden; einen „Kummer-Briefkasten“, wo alle ihre Sorgen, Wünsche, Anregungen an uns herantragen können.

  4. Information schon im Voraus
    Wir werden die Tagesordnungspunkte der Betriebsratssitzungen öffentlich machen (außer natürlich dort, wo es um geheime, personenbezogene Angelegenheiten geht, die dem Datenschutz unterliegen). 

  5. Transparente Stellenvergabe
    Die Stellen im Bereich des Betriebsrats wurden ausschließlich an FCG-Listenangehörige (also an die jetzt unter dem Namen „Team“ antretende Fraktion) vergeben. Wir werden uns für eine transparente und objektive Stellenvergabe einsetzen.

Verbesserungen anstreben, statt Status quo verwalten

90% der Anträge der letzten vier Jahre stammen von >>fairplay@uibk
Alle wurden von der Betriebsratsmehrheit entweder abgelehnt oder nicht weiter verfolgt. Darunter Anträge wie:

  • Senkung der Parkplatzgebühren
  • Ausweitung der Mittagspause
  • Offenlegung des Betriebsratsbudgets 
  • Verwendung der Restmittel für soziale Zwecke

Die Dinge beim Namen nennen

Im Vergleich zu anderen Universitäten sind die Allgemeinbediensteten in Innsbruck schlechter eingestuft. Details kann man in einem Rechnungshofbericht nachlesen:  http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2014/berichte/teilberichte/bund/Bund_2014_03/Bund_2014_03_5.pdf

Gleichzeitig beziehen einzelne MitarbeiterInnen überdurchschnittlich hohe Gehälter. Niemand soll mehr als 40 % über dem gesetzlichen bzw. kollektivvertraglich vorgesehenen Gehalt verdienen. Die dadurch eingesparten Beträge sollen für eine Erhöhung der Gehälter derer verwendet werden, die keine Aufzahlungen erhalten.

Mitsprache am Arbeitsplatz war für die Betriebsratsmehrheit bisher kein Thema. Gerade bei diesem Punkt wollen wir am Ball bleiben, da die Mitgestaltung des Umfeldes und das Thema Gesundheit sehr eng zusammenhängen.

Information statt Reklame

Während die Universität der Opposition in den ganzen vier Jahren nach der Wahl jegliche Möglichkeit verwehrt, eine Aussendung zu machen, sei es als E-Mail, sei es als Postwurf, wird dem Vorsitzenden des Betriebsrates jederzeit Zugriff zu Mailserver und Adressenlisten gewährt. Dies ist rechtlich zwar korrekt, demokratiepolitisch aber höchst bedenklich.

Der Vorsitzende des Betriebsrates könnte diesem Zustand natürlich jederzeit von sich aus entgegenwirken, indem er

  • in den offiziellen Aussendungen des Betriebsrates auf Eigenwerbung verzichtet
  • auch andere Standpunkte zu Wort kommen lässt.

Trotz dieses erdrückenden Informationsmonopols fühlt die FCG/FSG-Liste sich doch nicht ganz sicher und hat daher für viel Geld eine private Werbeagentur mit einer Hochglanz-Broschüre beauftragt.
Kein einziger der aufgezählten Erfolge hat auch nur im Geringsten etwas mit dem Team Vones zu tun: 6. Urlaubswoche, Leistungsprämien, stundenweiser Urlaubsverbrauch, bezahlte Mittagspause, usw. sind gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelte Ansprüche. Ebensowenig war das „Team Vones“ an Weihnachtsprämien, Top-Ticket, an den vergünstigten Kursangeboten der USI oder an der flexiblen Kinderbetreuung beteiligt. Und den Mensa-Rabatt für Uni-Bedienstete gibt es seit Jahr und Tag.

 

 

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