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Unsere Mission Erarbeitung und Verbesserung der österreichischen und internationalen Rechtsnormen des Bergsportes, unter anderem in Form eines Handbuchs. Beitrag zur Senkung der Unfall– und Umweltschäden (Schadensprävention) und zur Förderung des Bergsports. Integration der Besonderheiten des Bergsportrechts in das allgemeine boomende Rechtsgebiet Sportrecht. Bergsportrecht umfasst: Bergwandern, Bergsteigen, Fels– und Eisklettern, Hallenklettern, Canyoning, alle Schneesportarten auf und abseits der Piste, besonders jedoch das Skitourengehen. Die Ergebnisse sollten auf viele ähnliche Bereiche, auch außerhalb des Sportrechts, übertragbar sein. Schaffung von nachgefragtem Wissen—unabhängig vom, aber für den Nachfrager. |