BERATUNG UND INFORMATION
Aufahmeverfahren vor Zulassung
Die Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck unterstützt alle betroffenen Personen, die an einem Studium interessiert sind bereits bei den Aufnahmeverfahren vor Zulassung. Nach einem persönlichen Gespräch können modifizierte Prüfungsmodalitäten für diese Aufnahmeprüfungen festgelegt werden.
Studienbeihilfenbehörde Innsbruck
Tutorien zur Unterstützung während des Semsters
Tutorienwünsche von Studierenden mit Behinderung, Beeinträchtigung u/o chronischen Erkankungen sind mindestens ein Jahr im Voraus der Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck bekanntzugeben (Bitte beachten Sie die einzelnen Fristen). Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Österreichische Hochschülerschaft berät bei der Gewährung von Unterstützungen :
- Kinderbetreuung
- Wohnung
- Soziales
- Kinder
- Mediation
- Psychotherapie
Förderungen pro Person und Kalenderjahr möglich.
Weitere Informationen unter:
Österreichische Hochschüler/Innen/schaft, Taubstummengasse 7-9, 4. Stock, A-1040 Wien
Beihilfen der AK für Studierende
Einreichfrist für die Antragstellung von Anfang September bis Ende März. Weitere Informationen unter: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol -AK-Tirol, Maximilianstraße 7, A-6010 Innsbruck, ak@tirol.com, www.ak-tirol.com
Förderungen auch für Studenten im Ausland
Achtung!
Seit dem WS 2021/22 sind mit der Novelle zum Studienförderungsgesetz eine Reihe von Neuerungen - größtenteils Verbesserungen - für StudienbeihilfenbezieherInnen in Kraft getreten.
Für behinderte Studierende im Ausmaß von mindestens 50% verlängert sich die Anspruchsdauer (pro Studienabschnitt) um 2 Semester. Darüber hinaus kann bei bestimmten, durch Verordnung des Bundesministers festgelegten Behinderungen, die Anspruchdauer noch weiter verlängert werden und / oder eine höhere Studienbeihilfe gewährt werden. Generell wird für behinderte Studierende die Altersgrenze zu Studienbeginn auf 35 Jahre angehoben.
Weitere wichtige Neuerungen sind unter folgendem Link zu finden:
Nutzen Sie die unkomplizierte Beschaffung von Skripten und Lernmaterialien im E-campus
Persönliche Assistenz für das Studium
Die Interessengemeinschaft behinderter und / oder chronisch kranker Studierende
Informationsblatt Digitalisierung
Informationsblatt Gesetzliche Grundlagen
Informationsblatt Tutorien
Informationsblatt Studienabteilung
Informationsblatt des Zentralen Informatikdienstes
Österreichische Hochschüler*innenschaftInformationsblatt Österreichische Hochschüler*innenschaft
Informationsblatt persönliche Assistenz
Wichtige Links:
- Verein Selbstbestimmt Leben - http://www.selbstbestimmt-leben.at
- Dachverband Selbsthilfe Tirol - https://selbsthilfe-tirol.at/
- Tiroler Blinden- und Sehbehindertenverband - http://www.tbsv.org/
- Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband - http://www.gehoerlos-tirol.at
- Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Behindertenanwalt, Tel.: 0800-311 650 (gebührenfrei) - Behindertenanwalt - Fragen, Probleme, Beschwerden beim Studium, die nicht vor Ort geklärt oder gelöst werden können? - Fragen Sie den Hochschulombudsmann
- AufBauWerk Unternehmen für junge Menschen - https://www.aufbauwerk.com/