Innsbrucker Studium Wirtschaftsrecht – „offiziell anerkannt“

Mit der nunmehr erfolgten offiziellen Anerkennung als „facheinschlägiges Hochschulstudium“ im Sinne des Wirtschaftstreuhändergesetzes steht den Absolventen der Innsbrucker Studienrichtung Wirtschaftsrecht künftig auch der Einstieg in die Berufslaufbahnen als Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder offen. Damit ist die Universität Innsbruck dem schon 2003 gesetzten Ziel, zur attraktivsten Ausbildungsstätte Österreichs für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu werden, wesentlich näher gekommen.
Das Ende der Volksanwaltschaft?
Das Ende der Volksanwaltschaft?
Im Bundesgesetzblatt II 2005/22 finden sich folgende Sätze:
„Die Steuerberater-Fachprüfungszulassungsverordnung, BGBl. II Nr. 468/1999, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 430/2001, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 1 Z 12 werden folgende 12a und 12b angefügt:
‚12a. Wirtschaftsrecht der Universität Innsbruck
12b. …’“

Und im BGBl II 2005/23 wird angeordnet:
„Die Wirtschaftsprüfer-Fachprüfungszulassungsverordnung, BGBl. II Nr. 467/1999, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 430/2001, wird wie folgt geändert:
1. Der Punkt am Ende des § 1 Abs. 1 Z 12 entfällt und es werden folgende Z 13 und 14 angefügt:
‚13. Wirtschaftsrecht der Universität Innsbruck
14. …’“

Diese in trockenem Juristendeutsch abgefassten Zeilen sind an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck mit besonderer Aufmerksamkeit gelesen worden. Sie haben nämlich zur Folge, dass nunmehr das durch diese Fakultät seit dem WS 2003/04 angebotene Studium „Wirtschaftsrecht“ offiziell als facheinschlägiges Hochschulstudium im Sinne des Wirtschaftstreuhändergesetzes anerkannt ist. Absolventen des Innsbrucker Studiums „Wirtschaftsrecht“ sind damit (sofern sie auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen) zur Fachprüfung für Steuerberater und zur Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer zuzulassen.

Das BM für Wirtschaft und Arbeit ist damit einer Anregung gefolgt, die von Seiten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät schon im Jahre 2003 gemacht wurde, freut sich Prof. Wachter, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Ziel des Innsbrucker Studiums Wirtschaftsrecht (bei dem im Übrigen Latein nicht mehr Zulassungsvoraussetzung ist) bildet die Berufsvorbereitung für Juristinnen und Juristen für die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Berufe. Mit seiner gelungenen Mischung von Rechtsfächern und Wirtschaftsfächern ist das Innsbrucker Studium Wirtschaftsrecht die ideale universitäre Berufsvorbildung für zahlreiche berufliche Tätigkeiten in der Wirtschaft und in wirtschaftsnahen Bereichen.