Hilfe für besonders Benachteiligte

Materiell benachteiligte Studierende, die von keiner anderen Stelle finanziellen Beistand erhalten haben, können beim Rektor der Universität Innsbruck um Unterstützung ansuchen. Der im letzten Jahr eingerichtete Sozialfonds wird aus Mittel der Stadt, des Landes sowie durch Beiträge der Mitarbeiter der Universität gespeist.
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Nach der Einführung der Studiengebühren wurde an der Universität Innsbruck ein Sozialtopf eingerichtet, mit dem in besonders dringenden Fällen schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. So soll verhindert werden, dass Menschen in sozialen Notlagen an einem Studium an der Universität gehindert werden. Besonders ausländische Studierende ohne Arbeitserlaubnis und alleinerziehende Mütter sind davon betroffen. Studierende, die ein Recht auf Rückerstattung des Studienbeitrages haben, aber nicht über genügend Geld für die Bezahlung des Studienbeitrags verfügen, können etwa um eine Überbrückungsfinanzierung ansuchen. Allein im Sommersemester konnten dreizehn Studierende aus dem Sozialtopf unterstützt werden. Der Fonds wird aus Mittel des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck sowie zu fast einem Drittel durch Beiträge der Universitätsbediensteten gespeist.

Anträge auf Unterstützung können jederzeit - vorzugsweise aber am Semesterbeginn - gestellt werden. Vorher muss auf jeden Fall ein klärendes Vorgespräch über die individuelle Notlage mit dem Referat für Sozialpolitik bzw. mit dem Referat für Ausländische Studierende der Innsbrucker ÖH geführt werden. Ein eigens eingerichtetes Kuratorium mit Vertretern der Universität und der ÖH entscheidet dann über die eingelangten Anträge. Es werden nur Studierende unterstützt, die weder Stipendien noch Studienbeihilfe oder Familienbeihilfe erhalten haben. Der Sozialtopf ist für Studierende gedacht, die keine weitere Möglichkeit für finanzielle Unterstützung mehr haben.