Ein weiterer Schritt in Richtung Europa - Studium für italienisches Recht wird für alle geöffnet

Mit dem 1. Oktober 2001 wird das in Zusammenarbeit mit der Universität Padua durchgeführte Studium des italienischen Rechts an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck für alle in Österreich Studienberechtigten geöffnet. Gleichzeitig treten Änderungen zum Studienplan dieses Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften in Kraft. Übergangsbestimmungen regeln die Möglichkeiten der bisher Inskribierten.
Studium für italienisches Recht wird für alle geöffnet
Studium für italienisches Recht wird für alle geöffnet
In einem Pressegespräch stellten heute der Dekan der Rechtwissenschaftlichen Fakultät Prof. Karl Weber und Prof. Bernhard ECCHER das nun für alle Studierenden geöffnete Studium des italienischen Rechts vor. Das Studium des italienischen Rechts entstand durch die Notwendigkeit, zukünftigen Südtiroler Juristen eine - auch deutschsprachige - Ausbildung im italienischen Recht zu bieten, um den Anforderungen des zweisprachigen, nämlich deutsch- und italienischsprachigen Rechts- und Verwaltungssystems in Südtirol gewachsen zu sein. Aus diesem grenzüberschreitenden Aspekt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat sich nunmehr ganz im Sinne verstärkter Hinwendung zur Internationalität des österreichischen Diplomstudiums der Rechtswissenschaften ein neues Standbein für eine europäische und moderne juristische Ausbildung in Innsbruck ergeben. Die mit Wintersemester 2001/2002 in Kraft tretende Neuerung eröffnet allen Interessierten und nach den geltenden Studienbestimmungen zum Studium in Österreich Berechtigten den Zugang zu einem Vollstudium des italienischen Rechts.

Das Studium wird in Zusammenarbeit mit der Universität Padua durchgeführt, welche den Großteils des Lehrkörpers stellt. Das Hauptgewicht liegt bei den Fächern des italienischen Rechts (ca. 75% des Gesamtanteiles an Stunden), aber auch Europarecht oder neue, aktuelle Fächer wie Juristische Informations- und Arbeitstechnik zählen zu den Pflichtfächern. Die italienischen Rechtsfächer werden in italienischer Sprache gelehrt und geprüft, in einigen Materien wird auch in deutscher Sprache unterrichtet. Die fachsprachlichen Fähigkeiten im Sprachenpaar Deutsch und Italienisch werden zusätzlich durch Veranstaltungen in vergleichender Rechtsterminologie vertieft. Darüber hinaus deckt das Lehrangebot im italienischen Recht einen eigenen Wahlfachkorb im Rahmen des 3. Abschnittes des neuen Diplomstudiums des österreichischen Rechts ab und bildet somit auch ein wichtiges Element der Öffnung des österreichischen Studiums gegenüber ausländischen Rechtssystemen.

Die Novellierung stellt zudem einen ersten Schritt zur Anpassung an die derzeit noch laufende Studienreform in Italien dar. Sobald deren Konturen klar erkennbar sind, wird ein weiterer umfangreicher Reformschritt erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass die AbsolventInnen des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften optimal ausgebildet und ihnen in Italien weiterhin die bestehenden Anerkennungsmöglichkeiten offenstehen.