Betriebsvereinbarungen unterzeichnet

Die an den Verhandlungen beteiligten Parteien freuten sich, dass mit der Unterzeichnung der Betriebsvereinbarungen die elektronischen Zutrittssysteme an der Universität Innsbruck – wie die Parkplatzschranken oder die Sicherung von Serverräumen – auf eine solide rechtliche Basis gestellt werden konnten. Die Betriebsvereinbarung „Zutrittssysteme“ regelt die Einbindung des Datenschutzgremiums in die Wahl der Systeme sowie die Aufbewahrung, Übermittlung und Abfrage der Bewegungsdaten aus den elektronischen Zutrittssystemen.
„Im Laufe der Verhandlungen zu dieser Betriebsvereinbarung hat sich gezeigt, dass die bestehende Betriebsvereinbarung zur Verwendung personenbezogener Daten einer Überarbeitung bedarf“, erklärt Ass.-Prof. Dr. Wolfgang Meixner, der als Vizerektor für Personal maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt war. Das Ergebnis dieser Überarbeitung konnte am 30. April als Neufassung der Betriebsvereinbarung „Verwendung personenbezogener Daten“ ebenfalls unterzeichnet werden. Darin wird der Umgang mit mitarbeiterInnenbezogenen Daten zur geschäftlichen Kommunikation, persönlichen sowie privaten Geschäftsdaten, sensiblen Daten und BenutzerInnenaktivitäten geregelt. Die Betriebsvereinbarung klärt auch die Rechte und Aufgaben des Datenschutzgremiums sowie der/des Datenschutzbeauftragten in diesem Zusammenhang.