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STUDIENPLAN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM DER STUDIENRICHTUNG ANGLISTIK UND AMERIKANISTIK AN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK Herunterladen als rtf (140 kByte), als pdf (279 kByte) § 1 Rechtsgrundlage Gesetzliche Grundlage für den vorliegenden Studienplan ist das Universitäts-Studiengesetz in der jeweils geltenden Fassung Latein Für das Studium des Diplomstudiums der Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik ist gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Universitätsberechtigungsverordnung - UBVO 1998, BGBl. II Nr. 44/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 63/1999 für Absolventinnen und Absolventen einer höheren Schule ohne Pflichtgegenstand Latein sowie zur Berufsreifeprüfung eine Zusatzprüfung aus Latein bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung abzulegen. § 2 Bildungsziele und Bildungsaufgaben Es gelten die allgemeinen Bildungsziele und Bildungsaufgaben, wie sie in § 2 UniStG festgelegt sind. § 3 Grundsätze für die Gestaltung des Studiums Es gelten die Grundsätze für die Gestaltung der Studien, wie sie in § 3 UniStG festgelegt sind. § 4 Qualifikationsprofil In der globalisierten Welt zu Beginn des neuen Millenniums spielt die englische Sprache eine zentrale Rolle. Sie ist nicht nur als Weltsprache das wichtigste internationale Verständigungsmittel in Wissenschaft und Forschung, in der Politik, im Welthandel, in der Populärkultur, im Tourismus und in den neuen Informationsmedien, sondern eröffnet auch den Zugang zum Verständnis der verschiedenen Literaturen und Kulturen der gesamten englischsprachigen Welt. Das Diplomstudium der Anglistik und Amerikanistik dient der wissenschaftlichen Berufsvorbereitung für folgende Bereiche:
Ziel des Studiums der Anglistik und Amerikanistik ist es, die Kultur anglophoner Länder in ihren Teilgebieten und Erscheinungsformen zu erfassen und zu kontextualisieren. Die wichtigsten Teilgebiete sind:
Ausbildungsziel des Studiums der Sprache, Kulturen und Literaturen der anglophonen Welt ist der Erwerb folgender Kompetenzen:
Die Vermittlung dieser Fähigkeiten erfolgt über die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der englischen Sprache in ihren Teilgebieten und Erscheinungsformen, englischsprachigen literarischen Texten sowie anderen kulturwissenschaftlich relevanten Textarten und Medien. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet auch die Förderung von Mobilität und Internationalität in Form von Auslandsaufenthalten, Austauschprogrammen, Projektarbeiten, Exkursionen u.ä. Insbesondere sollen die Studierenden befähigt werden, ihre erworbenen Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Berufswelt umzusetzen. § 5 Prüfungsfächer Language Skills and Awareness Das Studium im Bereich der Sprachbeherrschung dient der Erlangung kommunikativer, sozialer, akademischer und strategischer Fertigkeiten und Kompetenzen in der englischen Sprache sowie dem Erwerb von Fähigkeiten, die es den Studierenden ermöglichen, ihre sprachlichen Kompetenzen lebenslang weiterzuentwickeln und flexibel auf neue Herausforderungen zu reagieren. Daraus ergeben sich u.a. folgende Lernziele:
Linguistics and Culture Das Studium der Sprachwissenschaft dient einem vertieften Verständnis der Struktur und Entwicklung der englischen Sprache. Die Sprache wird dabei auch als Spiegel der kultur- und landeskundlichen Entwicklung des englischen Sprachraums ("New Englishes") sowie unter dem Aspekt der individuellen Sprachentwicklung in der Mutter- und Fremdsprache verstanden. Daraus ergeben sich u.a. folgende Lernziele:
Die Lernziele der anglistischen Sprachwissenschaft sind integrativer Bestandteil eines gesamtheitlichen Verständnisses des kulturellen Phänomens Sprache in der Vielfalt ihrer Ausprägungen. English Literature and Culture Literaturen und Kulturen der anglophonen Welt mit Ausnahme der USA inklusive Literatur und Kulturtheorie; postkoloniale und interkulturelle Studien (Interkulturalität, Transkulturalität, Multikulturalität); inneranglistische Komparatistik. Das Studium der English Literature and Culture dient dem vertieften Verständnis der Entwicklung und Interdependenz der englischen und postkolonialen Literaturen und Kulturen. Die jeweiligen Literaturen werden zum einen als Produkte ihrer spezifischen sozio-kulturellen und historischen Kontexte gesehen, zum anderen aber auch als Teile internationaler Strömungen und Entwicklungen. Entsprechend der Vielfalt anglophoner Kulturen werden kulturelle Bereiche durch exemplarische bzw. schwerpunktmäßige Auseinandersetzung (gegenwartsbezogen, historisch, vergleichend und interdisziplinär) mit bedeutungskonstituierenden Systemen wie Sprache, Kunst, Literatur, Medien, Pop- und Alltagskultur sowie mit Kategorien wie Identität, Ethnizität, Generations-, Geschlechts- und Klassenzugehörigkeit berücksichtigt. Das Studium der English Literature and Culture hat vor allem die kritische Auseinandersetzung mit Literatur, Texten verschiedenster Gattungen (inklusive Film, Essays, Printmedien, Werbung usw.), sowie mit unterschiedlichsten Kulturphänomenen mit all ihren Implikationen zum Ziel. Dabei geht es in erster Linie um das Verstehen und die Diskussion von Texten unter Berücksichtigung der literatur- und kulturwissenschaftlichen Terminologie und Methodologie. Dies soll zunächst in Lehrveranstaltungen geschehen, die einen einführenden Charakter in die englische und postkoloniale Literatur- und Kulturwissenschaft aufweisen. Weiters sollten sich die Studierenden im Laufe ihres Studiums einen Überblick über die englische und postkoloniale Literaturgeschichte und Kulturentwicklung verschaffen, um Einblick in die Entwicklungen und Charakteristika literarischer Gattungen sowie kultureller Phänomene zu bekommen. Darüberhinaus sollen den Studierenden durch das Studium der englischen und postkolonialen Literatur- und Kulturwissenschaftwissenschaft Einsichten in fremde Kulturkreise mitsamt ihren geistigen, sozialen und politischen Zusammenhängen gewährt werden. Die Auseinandersetzung mit multikulturellen Gesellschaften der Gegenwart und ihren Phänomenen ist unumgänglich für die Schärfung des interkulturellen Verständnisses sowohl im Kontext der Zielsprachenländer als auch im Kontext der eigenen Kultur. Die Studierenden sollen daher auch in die Lage versetzt werden, sich kritisch mit gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen der Gegenwart auseinanderzusetzen. Dies ist nicht zuletzt auch für die Berufsvorbereitung der Absolventinnen und Absolventen in Bereichen wie Medien und Kommunikation, Journalismus, Kulturmanagement, Wirtschaft und Tourismus von großer Bedeutung. American Literature and Culture Das Fach American Literature and Culture, das eng an das angloamerikanische Fachgebiet der American Studies angelehnt ist, beschäftigt sich mit nordamerikanischer Literatur und Kultur unter besonderer Berücksichtigung von Wechselwirkungen mit der übrigen Welt sowohl in einem zeitgenössischen als auch historischen Kontext. American Studies entstanden in Amerika in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts und beschäftigten sich damals vor allem mit der Analyse von Literatur und Geschichte. Im Laufe der Zeit entwickelte sich das Fach über diese Abhängigkeit von traditioneller Philologie und Geschichtsforschung hinaus, als damit begonnen wurde, das Beschäftigungsfeld auf Philosophie, Kunst oder die Analyse sozialer Institutionen und der Medien auszuweiten. American Studies konzentrieren sich heute auf die sozial-anthropologische und semiotische Untersuchung der gesamten Lebensweise der multikulturellen amerikanischen Gesellschaft und beschäftigen sich mit so unterschiedlichen bedeutungskonstituierenden Systemen wie z.B. Film, Musik, Werbung usw. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, sind im Fach American Literature and Culture Literatur und Kultur zwei gleichberechtigte Fachgebiete, die jedoch nie ganz getrennt voneinander zu behandeln sind, da sich die Lehrveranstaltungen aus beiden Gebieten mittlerweile gleichermaßen mit Fragestellungen von sozialer Schicht, Geschlecht, Ethnizität und Identität beschäftigen. Künftige Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums sollen in der Lage sein, literarische sowie andere kulturwissenschaftlich relevante Texte eigenständig zu analysieren und zu interpretieren. Die vielfältigen und komplexen Wechselbeziehungen zwischen Kultur und Literatur im allgemeinen und kulturellen, historischen und gesellschaftlichen Phänomenen im speziellen sollen dabei im Mittelpunkt stehen und so ein umfassendes Verständnis für die Vielfalt und Komplexität der amerikanischen Gesellschaft ermöglichen. Durch eine exemplarische Auswahl von Themen und Methoden, welche die Grundlagen des Faches aufbereiten, sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die amerikanische Literatur und Kultur unter Berücksichtigung der eigenen kulturellen Ausgangssituation analysiert und evaluiert werden können. Die Beherrschung der Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens, Kenntnisse der Textanalyse (Terminologie und Methoden), die Auseinandersetzung mit den wichtigsten literatur- und kulturwissenschaftlichen Theorien, und ein Überblick über die amerikanische Literatur und Kultur von den Anfängen bis zur Gegenwart sollen im Mittelpunkt des Studiums stehen. Die starke Verbindung von Literatur und Kultur setzt voraus, dass sowohl der literarischen Kanon im engeren Sinn als auch andere kulturwissenschaftlich relevante Textarten und Medien (z.B. Gebrauchsliteratur, Bereiche der populären Kultur, Film, Theater, Printmedien, Internet) berücksichtigt werden. Die interdisziplinäre Ausrichtung des Faches soll am Ende des Studiums eine über bloßes Faktenwissen hinausgehende interkulturelle Kompetenz ermöglicht haben und die Absolventinnen und Absolventen befähigen, sich in verschiedenen Berufsfeldern (z.B. Journalismus, Verlagswesen, Kulturmanagement) kritisch mit kulturellen Phänomenen der modernen Gesellschaft auseinanderzusetzen. § 6 Dauer und Gliederung des Studiums Das Diplomstudium der Anglistik und Amerikanistik dauert 8 Semester und ist in zwei Studienabschnitte von je 4 Semestern gegliedert. Von den 72 Semesterstunden der Pflicht- und Wahlpflichtfächer entfallen 60 auf die Pflichtfächer und 12 auf die Wahlpflichtfächer. Von den 72 Semesterstunden der Pflicht- und Wahlpflichtfächer sind 40 im 1. Studienabschnitt zu absolvieren, 32 im 2. Studienabschnitt. (siehe auch § 8) § 7 Prüfungsordnung 1. Sprache Alle Prüfungen mit Ausnahme von Prüfungen aus den freien Wahlfächern finden in englischer Sprache oder - falls dies in einzelnen Lehrveranstaltungen erforderlich sein sollte - mehrsprachig statt. Prüfungen aus den freien Wahlfächern können auch in englischer Sprache oder mehrsprachig stattfinden. Das Englische ist ebenfalls die Sprache, in der die Diplomarbeit verfasst wird. 2. Lehrveranstaltungen Aufeinander bezogene Lehrveranstaltungen können nur in der angegebenen Reihenfolge absolviert werden. Einzelne Lehrveranstaltungen können für mehrere Module relevant sein, werden den individuellen Studierenden jedoch nur für jeweils e in Modul anerkannt. Die entsprechenden Zuordnungen werden im Vorlesungsverzeichnis angeführt.2.1. Lehrveranstaltungstypen Vorlesungen (VO) Vorlesungen mit Übungscharakter (VÜ) Seminare (SE) Projektseminare (PSE) Proseminare (PS) Übungen (UE) Konversatorien (KO) Arbeitsgemeinschaften (AG) Repetitorien (RE) Exkursionen (EX) 2.2. Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter - dazu gehören alle oben angeführten Lehrveranstaltungen mit Ausnahme der VO, VÜ und RE - gilt eine grundsätzliche Beschränkung der Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Es gelten dabei folgende Höchstzahlen (laut Beschluss der gesamtösterreichischen Studienkommission für Anglistik und Amerikanistik): Für Lehrveranstaltungen des Typs VÜ gilt die Höchstzahl 25. Bei Exkursionen können diese Zahlen auch überschritten werden. Für Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern besteht Anmeldepflicht. Bei Platzmangel sind Studierende der Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik bzw. Studierende des Lehramtsstudiums aus dem Unterrichtsfach Englisch vor anderen Studierenden bevorzugt zu berücksichtigen. 2.3. Lehrveranstaltungsprüfungen 2.3.1. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt aufgrund der Teilnahme und der geforderten (oder freiwillig erbrachten) schriftlichen und/oder mündlichen Leistungen, nicht aufgrund eines einzigen (schriftlichen oder mündlichen) Prüfungsvorgangs, doch kann das Fehlen einer wesentlichen Prüfungsleistung zu einer negativen Beurteilung führen. Bei nicht genügendem Erfolg ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen. Die Abgabefrist für schriftliche Arbeiten ist von der Leiterin oder dem Leiter der Lehrveranstaltung festzulegen. Im Rahmen von Übungen (UE) aus dem Fach Sprachbeherrschung gilt die Teilnahme am Midterm-Test oder entsprechenden anderen Leistungsüberprüfungen zur Semestermitte als Prüfungsantritt. 2.3.2. Vorlesungen Über Vorlesungen werden mündliche und/oder schriftliche Prüfungen abgelegt. Prüfungstermine sind für den Anfang, für die Mitte und für das Ende jedes Semesters anzusetzen. 2.3.3. Wiederholung von Prüfungen Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig. Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen in Studien, die nicht in Abschnitte gegliedert sind, und im ersten Studienabschnitt der in Abschnitte gegliederten Studien dreimal, in den weiteren Studienabschnitten viermal zu wiederholen. Ab der dritten Wiederholung von Fachprüfungen ist die Prüfung kommissionell abzuhalten. Auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung. Ab der dritten Wiederholung von Lehrveranstaltungsprüfungen ist die Prüfung auf Antrag der oder des Studierenden kommissionell abzuhalten, wenn ein einziger Prüfungsvorgang am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt. Kommissionelle Gesamtprüfungen müssen zur Gänze wiederholt werden, wenn mehr als ein Fach negativ beurteilt wurde. Sonst beschränkt sich die Wiederholung auf das negativ beurteilte Fach. Die Festlegung von Fristen und die Verpflichtung zur Ablegung von Lehrveranstaltungsprüfungen als Voraussetzung für die Wiederholung von Prüfungen ist unzulässig. 2.3.4. Vorziehen von Prüfungen/Lehrveranstaltungen Aus den Fächern des 2. Studienabschnitts können bereits im 1. Studienabschnitt Lehrveranstaltungen absolviert werden, wenn alle Lehrveranstaltungen des 1. Studienab-schnitts im entsprechenden Fach positiv absolviert sind. Dies gilt allerdings nicht für Seminare. 2.3.5. ECTS (European Credit Transfer System) Den 8 Semestern des Diplomstudiums der Anglistik und Amerikanistik entsprechen 240 Credits nach dem European Credit Transfer System. Für das Abfassen der Diplomarbeit werden 30 Punkte vergeben. Die verbleibenden 210 Punkte verteilen sich im Verhältnis 3 : 2 auf die Pflicht- und Wahlpflichtfächer (126) einerseits und die freien Wahlfächer (84) andererseits. Die Verteilung der ECTS-Punkte auf die einzelnen Lehrveranstaltungen ist § 8 des vorliegenden Studienplans zu entnehmen. 3. Sonderformen der Studien- bzw. Lehrveranstaltungsabsolvierung 3.1. Fernstudieneinheiten Auf Antrag individueller Studierender an den/die Vorsitzende/n der Studienkommission können Teile des Studiums durch Fernstudieneinheiten oder andere Formen des flexiblen Lernens ersetzt werden. 3.2. Praxis Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten wird den Studierenden die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis empfohlen. 4. Auslandsaufenthalt Der Eigenart des Studiums der Anglistik und Amerikanistik entsprechend ist der Aufenthalt in einem englischsprachigen Land für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten unentbehrlich. Den Studierenden wird deshalb empfohlen, im Laufe ihres Studiums einen solchen Aufenthalt einzuplanen. Können Studierende keinen solchen Aufenthalt nachweisen, so haben sie nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten der Institute für Anglistik und Amerikastudien an einer Pflichtexkursion in ein englischsprachiges Land teilzunehmen. In diesem Zusammenhang wird besonders auf die entsprechenden Programme der Europäischen Union verwiesen. 5. Diplomprüfungen 5.1. Erste Diplomprüfung Die Prüfungen der ersten Diplomprüfung werden abgelegt
Auch eine Kombination der oben angeführten Prüfungstypen ist möglich. Es können auch Prüfungen über einzelne Lehrveranstaltungen durch Fachprüfungen ersetzt werden, und bei einer allfälligen kommissionellen Gesamtprüfung sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der kommissionellen Gesamtprüfung auf den noch nicht durch Lehrveranstaltungs- oder Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes. Für die Wiederholung von Prüfungen siehe oben 2.3.3. bzw. § 58 (1) UniStG (Wiederholung positiv beurteilter Prüfungen) und § 58 (2) - (4) UniStG (Wiederholung negativ beurteilter Prüfungen). 5.2. Zweite Diplomprüfung Die zweite Diplomprüfung ist in zwei Teilen abzulegen. Die Prüfungen des ersten Teils der zweiten Diplomprüfung werden abgelegt
Auch eine Kombination der oben angeführten Prüfungstypen ist möglich. Es können auch Prüfungen über einzelne Lehrveranstaltungen durch Fachprüfungen ersetzt werden, und bei einer allfälligen kommissionellen Gesamtprüfung sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der kommissionellen Gesamtprüfung auf den noch nicht durch Lehrveranstaltungs- oder Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes. Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung umfasst eine Prüfung aus dem Fach, dem der Gegenstand der Diplomarbeit zuzuordnen ist, und eine Prüfung aus einem weiteren Fach, das unter Berücksichtigung des thematischen Zusammenhanges zu wählen ist. Die Bestellung dieser Prüferin bzw. dieses Prüfers obliegt der Studiendekanin oder dem Studiendekan (§ 56 UniStG), doch sind die Wünsche der Kandidatin oder des Kandidaten nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Dieser zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist in Form einer einstündigen kommissionellen Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat abzulegen, wobei den beiden Prüferinnen oder Prüfern bzw. der Prüferin und dem Prüfer annähernd dieselbe Zeit für die Prüfung einzuräumen ist. Kommt der Prüfungssenat zu dem Schluss, auch in einer kürzeren Zeit einen für die Beurteilung ausreichenden Eindruck von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Kandidatin oder des Kandidaten erhalten zu haben, kann die oder der Vorsitzende des Prüfungssenates die Prüfung auch vor Ablauf der vorgesehenen Zeit beenden. Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der zweiten Diplomprüfung sind der positive Abschluss des ersten Teils der zweiten Diplomprüfung sowie die positive Beurteilung der Diplomarbeit sowie die Absolvierung der freien Wahlfächer. Die Diplomarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen, wobei aus dem entsprechenden Fach ein Seminar und ein Konversatorium zu absolvieren sind. Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen oder Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die Diplomarbeit ist in englischer Sprache zu verfassen, wobei auch die Sprachkompetenz ein wichtiges Beurteilungskriterium ist. § 8 Fächer und Prüfungen 1. Umfang und Gliederung Das Diplomstudium der Anglistik und Amerikanistik dauert 8 Semester und ist in zwei Studienabschnitte von je 4 Semestern gegliedert. Die Prüfungsfächer des Diplomstudiums der Anglistik und Amerikanistik sind:
Das Studium umfasst insgesamt 120 Semesterstunden. Davon entfallen 72 Semesterstunden auf die Pflicht-und Wahlpflichtfächer und 48 Semesterstunden auf die freien Wahlfächer. Von den 72 Semesterstunden der Pflicht- und Wahlpflichtfächer entfallen 60 auf die Pflichtfächer und 12 auf die Wahlpflichtfächer. 1.1. Pflicht- und Wahlpflichtfächer: Übersicht 1. STUDIENABSCHNITT Pflichtfächer
2. STUDIENABSCHNITT Pflichtfächer
Wahlpflichtfächer
1.2. Erster Studienabschnitt Im 1. Studienabschnitt sind 40 Semesterstunden aus dem Pflichfachbereich zu absolvieren. Diese 40 Semesterstunden setzen sich folgendermaßen zusammen:
1.2.1. Gliederung der Prüfungsfächer Academic Research Skills and Techniques
Language Skills and Awareness:
Linguistics and Culture:
English Literature and Culture:
American Literature and Culture:
1.2.2. Studieneingangsphase Die Lehrveranstaltungen Academic Research Skills and Techniques, Induction, Introduction to Language and Linguistics, Foundation Literature I, Foundation Culture I und Introduction to American Literature and Culture gelten als Studieneingangsphase, die innerhalb der ersten zwei Semester absolviert werden soll. Parallel dazu können auch andere Lehrveranstaltungen absolviert werden. 1.3. Zweiter Studienabschnitt Im 2. Studienabschnitt sind 20 Semesterstunden aus dem Pflichtfachbereich und 12 Stunden aus dem Wahlpflichtfachbereich zu absolvieren. Die 20 Semesterstunden aus dem Pflichtfachbereich setzen sich aus folgenden 4-stündigen Modulen zusammen:
1.3.1. Pflichtfächer Language Skills and Awareness:
Linguistics and Culture:
English Literature and Culture:
American Literature and Culture:
1.3.2. Wahlpflichtfächer Die 12 Semesterstunden aus dem Wahlpflichtbereich werden als frei wählbare Kombination folgender 4-stündiger Module absolviert:
Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind dabei folgende Typen von Lehrveranstaltungen (zu jeweils 2 Wst.) zu absolvieren:
1.4. Freie Wahlfächer 1.4.1. Freie Wahlfächer für Studierende der Anglistik und Amerikanistik Als freie Wahlfächer sind prinzipiell alle an österreichischen und ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolvierbaren Ausbildungsangebote nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzuerkennen. Besonders empfohlen werden dabei die von den Studienrichtungen der geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck angebotenen Module, Wahlfachstudiengänge, Wahlfächerbündel und "Zweitfachangebote". Es besteht auch die Möglichkeit, die freien Wahlfächer aus dem Angebot der Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik oder - in Absprache mit der/dem Vorsitzenden der Studienkommission - individuell zu wählen. Beabsichtigt die oder der Studierende, abweichend von den Empfehlungen der Studienkommission ergänzende oder vertiefende Lehrveranstaltungen aus anderen als den empfohlenen Fächern zu wählen, hat sie oder er dies jeweils vor dem Besuch der Lehrveranstaltung der oder dem Vorsitzenden der Studienkommission zu melden. Die oder der Vorsitzende der Studienkommission ist innerhalb eines Monats ab Einlangung der Meldung berechtigt, die Wahl der jeweiligen Lehrveranstaltung bescheidmäßig zu untersagen, wenn diese in Verbindung mit der Studienrichtung, für welche die oder der Studierende zugelassen ist, weder wissenschaftlich noch im Hinblick auf berufliche Tätigkeiten sinnvoll wäre. 1.4.1.1. Empfehlungen für freie Wahlfächer aus dem Angebot der Anglistik und Amerikanistik Schwerpunktbildungen im Ausmaß von mindestens 12 Semesterstunden im Rahmen dieser Empfehlungen werden in den Diplomprüfungszeugnissen sowie im Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades ausgewiesen. Folgende Schwerpunktbildungen werden empfohlen:
1.4.1.2. Empfehlungen für freie Wahlfächer aus dem Angebot anderer Studienrichtungen Es wird empfohlen, Lehrveranstaltungen bzw. Wahlfachstudiengänge zu absolvieren, die das Studium der Anglistik und Amerikanistik in sinnvoller Weise ergänzen und eine Erweiterung der beruflichen Möglichkeiten bieten. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen aus den freien Wahlfächern wird die Wahl zusammenhängender Fachgebiete im Ausmaß von mindestens 12 Semesterstunden empfohlen. Die Wahl kleinerer Einheiten wird nicht empfohlen, da diese nicht in den Diplomprüfungszeugnissen sowie im Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades ausgewiesen werden. § 9 Übergangsbestimmungen Gemäß § 80 Abs. 2 UniStG sind auf ordentliche Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten der Studienpläne auf Grund dieses Bundesgesetzes begonnen haben, die bisherigen besonderen Studiengesetze, Studienordnungen und Studienpläne in der am 31. Juli 1997 geltenden Fassung anzuwenden. Ab dem Inkrafttreten des jeweiligen Studienplanes auf Grund dieses Bundesgesetzes sind sie berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeit abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium dem neuen Studienplan unterstellt. Im übrigen sind diese Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Studienplan zu unterstellen. § 10 Inkrafttreten Dieser Studienplan tritt mit dem auf die Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck folgenden 1. Oktober in Kraft. |