Das allge­meine Perso­nal der Univer­sität

WissenschaftlerInnen stehen oft im Zentrum von Uni-Geschichten. Dabei werden oft jene Personen übersehen, die den Betrieb am Laufen hielten, die, die heute als das „Allgemeine Personal“ bezeichnet werden. Im 18. und 19. Jahrhundert war das noch eine kleine Gruppe von Personen, die aber wichtige Aufgaben versahen und die damals wie heute einen reibungslosen Studienbetrieb ermöglichen.
Symbolbild Allgemeines Personal
Bild: Symbolbild Allgemeines Personal: Schreiben des Rektorats an das Gubernium, 11. Mai 1835, Aufstellung derjenigen Personen, die in der Wohnung ein Wohnrecht haben. (Credit: Universitätsarchiv Innsbruck, Akten des Rektorats, Karton 15, 129/R 1834/35.)

Universitätsarchiv Innsbruck, Akten des Rektorats, 54/R ex 1820/21Transkription

Mit allerhöchster Entschließung vom 16. v[origen] M[ona]ts und Jahres haben Seine Majestät laut hoher Eröffnung der kk. Studien Hofcommission vom 25. nemlichen M[ona]ts No. 8926/2084 den Personal- und Besoldungsstand des Dienstpersonals am hierortigen Lyzeum auf folgende Art allergnädigst zu bestimmen geruht.

1tens ein Actuar mit den Dienstobliegenheiten des bisherigen Lyzäalnotars und einem Gehalt von jährlich vierhundert Gulden C.Mz.

2tens einen Pedell mit einem jährlichen Gehalte von Zweyhundertfünfzig Gulden nebst freyer Wohnung.

3tens einen Thorsteher mit einer jährlichen Besoldung von Zweyhundert Gulden und freyer Wohnung.

4tens einen Gehilfen bei den mathematisch-phisikalischen Experimenten mit einer Besoldung von jährlich Einhundertfünfzig Gulden.

5tens einen botanischen Gärtner mit jährliche zweyhundert Gulden nebst freyer Wohnung und Benützung des vor seiner Wohnung liegenden und in dem Ausmasse genau zu bestimmenden Theils des Lyzäalfrühgartens, so lang das Lyzäum dieses Gartentheils leicht wird entbehren können.

6tens einen anatomischen Hausknecht mit jährlich einhundert fünfzig Gulden, und drei Klafter Brennholz nebst freyer Wohnung, jedoch unter der ferneres zu bestehenden Bedingung der monatlichen Aufkündigung. [...]

Universitätsarchiv Innsbruck, Akten des Rektorats, 54/R ex 1820/21

Neben den Lehrenden waren an der Universität noch weitere Personen angestellt, die für das reibungslose Funktionieren des universitären Betriebs sorgten. Die vorliegende Quelle gibt uns einen Einblick in den Personalstand beim „allgemeinen Personal“, wie es heute heißt, im Studienjahr 1820/21. Die Verwaltung war damals sehr schlank organisiert, zumal hier nur ein Aktuar, Sebastian Mühlbacher, diente, der die Kanzleigeschäfte der Universität führte, der für Schreibdienste jedoch regelmäßig auch zusätzliche Schreiber gegen Honorar engagierte.

Der Pedell, damals Joseph Kastner, war neben dem Aktuar/Notar eine wichtige Amtsperson in der Universität, der nicht nur die Aufsicht über das Universitätsgebäude führte, sondern er war auch Auskunftsperson für den Rektor, den Studiendirektor und die Dekane, überbrachte amtliche Schriftstücke, wachte über das schwarze Brett, und fungierte bei Promotionen und anderen feierlichen Anlässen als Repräsentant der Universität, indem er etwa den Promotionseid abnahm oder bei Prozessionen das Szepter der Universität vorantrug. Solange die Universität auch noch die Gerichtsbarkeit innehatte, war er außerdem bei universitären Gerichtsprozessen zugegen und überwachte die Verwahrung der inhaftierten Studenten im Karzer.

Dem Pedell war in der Regel ein Torsteher zur Seite gestellt, der ihn bei der Aufsicht über die Gebäude unterstützte, die Gebäude überwachte und Botengänge ausführte. Diese Stelle war zu diesem Zeitpunkt aber nicht besetzt.

Die übrigen Bediensteten der Universität waren teilweise auch für die Unterstützung der Lehre zuständig, so der Gehilfe beim Lehrstuhl für Physik oder der botanische Gärtner. Auch der anatomische Hausknecht, dessen Stelle 1801 eingeführt worden war, war für die Unterstützung der Professoren bei der Lehre zuständig, und da er auch die anatomischen Sektionen vorbereiten musste, musste er auch gewisse anatomische Kenntnisse vorweisen können.

Die Diener –  vor allem der Notar und der Pedell – waren in der Frühphase der Universität und auch noch im 18. Jahrhundert durch Taxen und sog. Sporteln bezahlt worden. Nachdem besonders die Sporteln mit der Aufhebung der Gerichtsbarkeit und die Taxen mit dem Rückgang der Studentenzahlen jedoch immer geringer wurden, erhielten sie zunächst eine zusätzliche Vergütung aus der Staatskasse und schließlich ein reguläres Gehalt, wobei die Beteiligung an den Promotionstaxen aufrecht blieb. Neben dem Gehalt besaßen die meisten Angestellten zu dieser Zeit auch Anspruch auf ein Freiquartier in der Universität und hatten Anrecht auf Brennholz oder konnten, wie der Gärtner des botanischen Gartens in einem Teil des Gartens, Gemüse für den Eigengebrauch anbauen. Außerdem war es üblich, dass der Torsteher der Universität ein „Neujahrsgeld“ erhielt, das durch Spenden unter den Akademikern zusammengetragen wurde.

(Christof Aichner)

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