... zur grö­ße­ren Anwesen­heit er­mah­nt ...

Während heute für bestimmte Lehr­veran­staltung­stypen An­wesenheits­pflicht gilt und mehr als zweimaliges Fehlen mit einem „Nicht Genügend“ quittiert werden kann bzw. bei begründetem öfteren Fehlen Zusatzaufgaben gestellt werden können, nahmen in den ersten Jahrzehnten des Bestehens der Universität die Studenten die verordnete Regelmäßigkeit noch nicht so ernst.
Symbolbild Studierende
Bild: Symbolbild Studierende. Montage (von links): Inskripition von Adelheid Schneller, Darstellung eines Studenten (Ferdinandeum Sign. FB11300). (Credit: Universität Innsbruck/Ferdinandeum)

UAI, Tagebuch Theologische Fakultät, Bd. I. Einträge v. 22. März 1677, 2. Juni 1681, 5. Juni 1682. Üb. v. Florian Schaffenrath.

UAI, Tagebuch Theologische Fakultät, Bd. I. Einträge v. 22. März 1677, 2. Juni 1681, 5. Juni 1682. Üb. v. Florian Schaffenrath.

 

Übersetzung:

Es wurde ein Aushang gemacht, in dem die Studenten mit Nachdruck zur größeren Anwesenheit bei öffentlichen Vorlesungen ermahnt wurden; er blieb über mehrere Tage hinweg angeschlagen.

In der Früh Quartalsversammlung, auf der der Jurist Herr Gerior wegen seiner Nachlässigkeit beim Besuch öffentlicher Vorlesungen zum Karzer verurteilt wurde. Ein Mediziner wurde ganz der Universität verwiesen, weil er überhaupt keine Hoffnung auf irgendeine Verbesserung gezeigt hatte. 

Eine Ankündigung wurde ausgehängt betreffend den Missbrauch der Herren Studenten, zu früh in die Ferien zu gehen und die Rückkehr aus diesen allzu sehr nach hinten zu verschieben.

UAI, Tagebuch Theologische Fakultät, Bd. I. Einträge v. 22. März 1677, 2. Juni 1681, 5. Juni 1682. Üb. v. Florian Schaffenrath.

Die Universität war über Jahrzehnte hinweg auf Lehre ausgerichtet, auf die Vermittlung eines breiteren Grundlagenwissens im drei- bzw. zweijährigen Propädeutikum der Philosophischen Fakultät zu Beginn, auf welches die Fachstudien in Theologie, Jurisprudenz oder Medizin in den sogenannten höheren Fakultäten aufbauten. Die begriffliche Trennschärfe zu den höheren Schulen war zunächst nicht gegeben, in den Quellen finden sich häufig die Bezeichnungen Schüler, Schule, Lehrer. Andererseits waren junge Männer vornehmer Abkunft an Privatstunden gewöhnt bzw. an spezielle Unterrichtsvorgaben, die ihnen und ihren Hofmeistern der Vater für die Bildungseinrichtung mitgegeben hatte. Der Unterricht an der Universität aber war stundenplanmäßig organisiert. Diese straffe Tages- und Wocheneinteilung sollte den Tagesablauf der Studenten strukturieren und sie in Zeitdisziplin einüben. Da Bildungszertifikate zum Eintritt in eine bestimmte Berufslaufbahn noch lange nicht erforderlich waren, z.B. wurde erst ab 1774 die Absolvierung des Jusstudiums für die Berufung zum Kreishauptmann verlangt, und es wurden zunächst nicht wenige Professoren erst beim Antritt ihrer Stelle promoviert, absolvierten bei weitem nicht alle Studenten ein komplettes Studium, sondern blieben nur kürzere Zeit an der Universität oder besuchten nur bestimmte Vorlesungen. Dies machte es umso schwieriger, ihnen den regelmäßigen Besuch des Unterrichts abzuverlangen, vor allem, wenn nicht ein Stipendienbezug als Druckmittel eingesetzt werden konnte, oder wenn die Studenten adeliger Herkunft waren. Der Stoff wurde nach vorgegebenen Lehrbüchern bzw. genehmigten Skripten bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts diktiert. Private Vorbereitungen auf Prüfungen waren nicht gerne gesehen, bzw. wurden sie sogar verboten.

(Margret Friedrich)

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