DIPLOMPRÜFUNGEN

 

Mitteilung an die Studierenden des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften


Die Prüfer der „Lehrveranstaltungsprüfungen" aus den Vertiefungs-Lehrveranstaltungen dieses Instituts halten folgende Vorgangsweise ein:

 

1. Die Lehrveranstaltungsprüfung wird schriftlich und/oder mündlich am Ende des betreffenden Semesters, in dem diese Vertiefungs-Lehrveranstaltung abgehalten worden ist, abgenommen. Ersatztermine stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung.

2. Die Lehrveranstaltungsprüfung erfordert die Anwesenheit während der gesamten vorangegangenen Vertiefungs-Lehrveranstaltung (ein allfälliges Fernbleiben bei einzelnen Lehrveranstaltungen bedarf einer plausiblen Entschuldigung).

3. Die Lehrveranstaltungsprüfung der Vertiefungs-Lehrveranstaltung kann erst nach erfolgreichem Bestehen der Fachprüfung „Zivilgerichtliches Verfahrensrecht" des 2. Studienabschnittes abgelegt werden, wobei nach dem erfolgreichen Bestehen der Fachprüfung die entsprechende Vertiefungs-Lehrveranstaltung zumindest noch zwei volle Monate andauern muss.

 

o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard König
Institutsleiter

 



ACHTUNG, NEU
!

 

 

Inhalt der Fachprüfungen "Zivilgerichtliche Rechtsdurchsetzung 1" und "Zivilgerichtliche Rechtsdurchsetzung 2"

 

In Abstimmung mit dem Herrn Fakultätsstudienleiter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät teile ich mit, dass im Rahmen des Diplomstudiums "Wirtschaftsrecht" die unten stehenden Fachprüfungen folgende Inhalte umfassen:

1. Inhalt der Fachprüfung aus "Zivilgerichtliche Rechtsdurchsetzung 1"

  • Zivilgerichtliches Verfahren*)

*) gleicher Prüfungsumfang wie im Diplomstudium „Rechtswissenschaften" (c101) (sohin einschließlich Zwangsvollstreckungsrecht)

 

2. Inhalt der Fachprüfung aus "Zivilgerichtliche Rechtsdurchsetzung 2"

  • Sanierungsrecht-Vertiefung
  • Firmenbuch- und Grundbuchsverfahren
  • Schiedsverfahren und sonstige alternative Rechtsschutzwege
  • Sonstige wirtschaftsrelevante zivilgerichtliche Sonderverfahren samt einstweiligem Rechtsschutz

 

 

o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard König

Institutsleiter

 

 

PRÜFUNGSEINTEILUNGEN

(Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht 1 und Wirtschaftsrecht 2)

 

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Diplomprüfungen Rechtswissenschaften

Diplomprüfungen Wirtschaftsrecht 1

Diplomprüfungen Wirtschaftsrecht 2

 


Hinweis: Die Prüfungseinteilungen sind am  angeführten Werktag (erst zwischen 12.30 und 13.00 Uhr) fixiert und abrufbar!

 

 

 

ACHTUNG: Kurzfristige Änderungen bei den Prüfungsterminen bleiben aus organisatorischen Gründen vorbehalten!