ULG Psychotherapeutisches Propädeutikum (PsyPro)
Inhalt
Seit 1992 wird dieser Lehrgang an der Universität Innsbruck angeboten. Konzipiert wurde er auf der Grundlage des österreichischen Psychotherapiegesetzes, das seit 1991 in Kraft ist.
Daher wendet sich der Universitätslehrgang (ULG) zunächst an Personen, die eine Psychotherapieausbildung absolvieren wollen.
Darüber hinaus erwies sich der ULG aufgrund seiner Dauer, der interdisziplinären Fächerkombination und der Mischung aus Theorie und Praxis als ein attraktives Angebot für Personen, die eine „psychosoziale Grundausbildung“ oder eine Weiterbildung im psychosozialen Bereich suchen, so dass die ursprüngliche Zielgruppe entsprechend erweitert wurde.
- Grundlagen und Grenzbereiche der Psychotherapie
- Grundlagen der Somatologie und Medizin
- Forschungs- und Wissenschaftsmethodik
- Ethik
- Gesundheitsrecht
- Selbsterfahrung und Supervision
- Praktikum
Zielgruppe
Personen, die eine Psychotherapieausbildung absolvieren wollen und Personen, die eine psychosoziale Grundausbildung oder eine Weiterbildung im psychosozialen Bereich suchen.
Voraussetzungen
-
Matura oder gleichwertiger ausländischer Abschluss
-
oder Abschluss im Krankenpflegefachdienst oder im medizinisch-technischen Dienst
-
oder Zulassungsbescheid vom Bundeskanzler auf Grund der Eignung
Abschluss
Abschlusszeugnis
Veranstaltungsort
Universität Innsbruck
Studienkennzahl
C 992 818
Dauer
4 Semester, berufsbegleitend
Start
WS 2012/13
siehe Homepage des Lehrgangs
Kosten
€ 580,00 pro Semester (exklusiv ÖH-Beitrag - € 17,50 pro Semester)
Lehrgangsleitung
Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner (Mitteilungsblatt vom 17.11.2010, 5. Stück)
Kontakt
OR Mag. Christoph Bedenbecker
Mag. Wolfgang Egger
Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung (PsyKo)
Schöpfstr. 3
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 507-8682, -8688
psyko@uibk.ac.at
zur Homepage des Universitätslehrgangs hier
Informationen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen in den Universitätslehrgängen finden Sie im Lehrzielkatalog.
Die Teilnahme an einem Universitätslehrgang setzt die Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r voraus.
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