Informationen zu

LLP ERASMUS

 

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Neue Erasmusdestination: 2 Studienplätze pro Jahr an der Universität Breslau (Polen). Nutzen Sie die Möglichkeit, in dieser dynamischen Studentenstadt die stark nachgefragte polnische Sprache als wertvolle Zusatzqualifikation zu erlernen. Informationen und Bewerbung bei Michael Ustaszewski (michael.ustaszewski@uibk.ac.at).

 

 

Koordination

Die am Institut für ERASMUS zuständige Koordinatorin ist Christiane Böhler. Bitte holen Sie nach Möglichkeit Auskünfte zu ERASMUS in der ERASMUS-Sprechstunden ein. (Montag 11.00 - 12.00 Uhr).

 

 

Informationen zu Austauschprogrammen 

Informationen zu den Universitäten, Vorlesungsverzeichnisse etc. sind in unterschiedlichem Umfang vorhanden, bzw. auch über das Internet zu erhalten (s. www-Adressen in Tabelle). Auch Erfahrensberichte von Innbrucker StudentInnen, die im Rahmen eines ERASMUS-Programms im Ausland waren, können eingesehen werden.

 

 

Allgemeine Informationen zu LLP/ERASMUS

Allgemeine Informationen zu Erasmus, den Zielen des Programms, Teilnahmebedingungen, Höhe des Stipendiums und häufig gestellte Fragen sind in der vom Büro für Internati onale Beziehungen herausgegebenen und dort erhältlichen ERASMUS-Informationsbroschüre enthalten oder hier.

 

 

Bewerbung

Bewerbungen um ein ERASMUS-Stipendium wollen gut überlegt sein, da ein Mobilitäts-Stipendium nur einmal in Anspruch genommen werden kann. ERASMUS-Stipendien gibt es für einen Auslandsaufenthalt von maximal 12 Monaten an einer anzugebenden Destination. Üblicherweise werden Stipendien für die Dauer von 4 Monaten (1 Semester) vergeben. Studierende, die ihr Erasmus-Stipendium im Wintersemester konsumieren, können allerdings - mit Einverständnis des ausländischen Koordinators - ein Ansuchen auf Verlängerung stellen.

Die Bewerbung um ein Erasmus-Stipendium erfolgt in 3 Schritten:

  1. Anmeldung bei dem/der für die jeweilige Destination auf unserer Site Austauschprogramme angegebenen Koordinator/in. Achtung: Die Anmeldung hat ca. 1 Jahr vor dem geplanten Antritt des Auslandsaufenthaltes zu erfolgen. Für Destinationen, bei denen mehr Bewer-bungskandidatInnen als verfügbare Plätze aufscheinen (derzeit nur UK), gilt institutsintern der 31. Jänner als Anmeldeschluss. Die verfügbaren Plätze werden auf der Grundlage eines Selektionsverfahrens vergeben, welches im Februar durchgeführt wird, um  den ter-mingerechten Ablauf der Bewerbungsmodalitäten zu gewährleisten.
  2. Ausfüllen des Erasmus-Bewerbungsformulars (bitte downloaden aus der Homepage des Büros für Internationale Behiehungen der Universität Innsbruck oder hier) und Einreichen im Büro für Internationale Beziehungen, Abteilung für Europäische Bildungszusammenarbeit: Herzog-Friedrich-Str. 3 (Altstadt), Innsbruck.
  3. Ausfüllen der  den Erasmus-Guides beigefügten Formblätter der ausländischen Partner-universität (Zusendung erfolgt durch die Auslandsabteilung) und Übermittlung der geforder-ten Unterlagen an die Partneruniversität. 

Anrechnung von im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen

Zu den wesentlichen Elementen der ERASMUS-Programme gehört, dass die Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen gewährleistet ist. Eines der Formulare, die ERASMUS-BewerberInnen mit ihrem Antrag in Kopie abzugeben haben, ist der sogenannte „Antrag auf Anerkennung des Studienerfolgsnachweises", auf dem die Lehrveranstaltungen, die an der Partneruniversität besucht werden sollen, und die entsprechenden Lehrveranstaltungen gemäß Studienplan der Heimatuniversität (Innsbruck) aufzulisten sind. Dieser Studienvorschlag wird mittels Vorausbescheid von der/vom Studienbeauftragten Ihrer Studienrichtung genehmigt. Da das aktuelle Lehrprogramm der einzelnen Partneruniversitäten zum Zeitpunkt der Antrag-stellung meist noch nicht feststeht, ist dieser Vorschlag als Rahmen gedacht und kann ohne Probleme abgeändert werden.

Auf dem Anerkennungsbescheid nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes sind auch die im Aus-land erworbenen Noten anzugeben. Bitte verwenden sie dazu das ECTS Umrechnungsschema.

 

 

Informationen zum ECTS

ECTS ist ein dezentralisiertes System, das auf dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens zwischen den teilnehmenden Universitäten beruht. Die ECTS-Richtlinien betreffen die Information über Lehrveranstaltungen, über Übereinkunft zwischen der Heimat- und der Gastuniversität und über die Verwendung der Anrechnungspunkte zur Kennzeichnung der Studienleistungen. Diese Richt-linien sollen das gegenseitige Vertrauen zwischen den teilnehmenden Universitäten bzw. Institu-ten verstärken. Jedes teilnehmende Institut beschreibt deshalb die Inhalte seines Lehrangebots und bewertet die Lehrveranstaltungen mit Anrechnungspunkten.

 

 

Informationen für Austauschstudierende aus den Partnerinstituten

Allgemeine Informationen zu Innsbruck und seiner Universität mit den wichtigsten Adressen sowie Formulare zur Zulassung zum Studium und Ansuchen um einen Heimplatz finden Sie im  Erasmus-Guide der Auslandsabteilung.

  • Detaillierte Informationen über das Studium an unserem Institut finden Sie auf unserer Homepage.
  • Interne Informationen über unser Institut und die Betreuung der Erasmus-Incomings finden Sie im Infoblatt des Instituts für Translationswissenschaft.