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Das Buch Numeri, Kapitel 29

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Num 29,1 Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten; an diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Es soll für euch ein Tag sein, an dem mit großem Lärm die Trompete geblasen wird.
Num 29,2 Richtet als Brandopfer, als beruhigenden Duft für den Herrn einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer her,
Num 29,3 ferner als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder
Num 29,4 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer,
Num 29,5 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch zu entsühnen,
Num 29,6 das alles zusätzlich zum monatlichen Brandopfer und zum dazugehörenden Speiseopfer und zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer, zum dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern, wie sie der Vorschrift entsprechen, als beruhigenden Duft, als Feueropfer für den Herrn.
Num 29,7 Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten;
Num 29,8 ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer als beruhigenden Duft darbringen. Dafür sollt ihr einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer verwenden,
Num 29,9 ferner als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder
Num 29,10 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer,
Num 29,11 außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, und zwar zusätzlich zum Sündopfer der Entsühnung, zum regelmäßigen Brandopfer, zum dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern.
Num 29,12 Am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest zur Ehre des Herrn feiern.
Num 29,13 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer, als beruhigenden Duft für den Herrn. Dreizehn Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sollen es sein,
Num 29,14 ferner als dazugehörendes Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, für jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel für jeden der zwei Widder
Num 29,15 und ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer,
Num 29,16 außerdem ein Ziegenbock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
Num 29,17 Am zweiten Tag sollen es zwölf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
Num 29,18 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
Num 29,19 ferner ein Ziegenbock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer sowie zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
Num 29,20 Am dritten Tag sollen es elf Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
Num 29,21 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
Num 29,22 ferner ein Bock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
Num 29,23 Am vierten Tag sollen es zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
Num 29,24 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
Num 29,25 ferner ein Ziegenbock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
Num 29,26 Am fünften Tag sollen es neun Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
Num 29,27 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
Num 29,28 ferner ein Bock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
Num 29,29 Am sechsten Tag sollen es acht Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
Num 29,30 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
Num 29,31 ferner ein Bock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
Num 29,32 Am siebten Tag sollen es sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
Num 29,33 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
Num 29,34 ferner ein Bock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
Num 29,35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten;
Num 29,36 ihr sollt als Brandopfer, als Feueropfer, als beruhigenden Duft für den Herrn einen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer darbringen,
Num 29,37 dazu die dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechenden Speise- und Trankopfer, wie es vorgeschrieben ist,
Num 29,38 ferner einen Bock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
Num 29,39 Das sollt ihr zur Ehre des Herrn an euren Festtagen tun, abgesehen von euren Brand-, Speise-, Trank- und Heilsopfern, die ihr gelobt habt oder freiwillig darbringt.
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