Prüfungen

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Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist rechtsverbindlich und legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Universität Innsbruck fest. Die Prüfungsordnung ist im § 51 (2) Z 25 folgendermaßen geregelt: Prüfungsordnung ist der Teil des Curriculums, der die Arten der Prüfungen, die Festlegung der Prüfungsmethode und nähere Bestimmungen für das Prüfungsverfahren enthält. Die detaillierte Prüfungsordnung Ihres Studiums finden Sie im jeweiligen Curriculum/Studienplan.


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Methoden und Arten der Prüfungen
 

Die Methoden und Arten der Prüfungen können auch im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen in der Fassung des Mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 03.02.2010, 12. Stück, Nr. 128 nachgelesen werden:

Es sind folgende Prüfungsmethoden zu unterscheiden:

  1. Mündliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen mündlich zu beantworten sind.

  2. Schriftliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen schriftlich zu beantworten sind.

  3. Prüfungsarbeiten sind die praktischen, experimentellen und theoretischen schriftlichen Arbeiten sowie Konstruktionen, die im Rahmen von Prüfungen zu erbringen sind.

Es sind folgende Prüfungsarten zu unterscheiden:

  1. Einzelprüfungen sind die Prüfungen, die jeweils von einzelnen Prüferinnen und Prüfern abgehalten werden.

  2. Kommissionelle Prüfungen sind die Prüfungen, die von Prüfungssenaten abgehalten werden.

  3. Diplomprüfungen sind die Prüfungen, die in den Studienabschnitten der Diplomstudien abzulegen sind. Mit der positiven Beurteilung aller Teile einer Diplomprüfung wird der betreffende Studienabschnitt abgeschlossen. Mit der positiven Beurteilung aller Diplomprüfungen und der positiven Beurteilung der Diplomarbeit wird das betreffende Diplomstudium abgeschlossen.

  4. Rigorosen schließen die Doktoratsstudien in Form einer Verteidigung der Dissertation ab.

  5. Modulprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Modul dienen. Mit der positiven Beurteilung aller Teile einer Modulprüfung wird das betreffende Modul abgeschlossen.

  6. Lehrveranstaltungsprüfungen sind:

    1. die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, die durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelt wurden und bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt;

    2. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, bei denen die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt.

  7. Fachprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Fach dienen.

  8. Gesamtprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten in mehr als einem Fach oder mehr als einer Lehrveranstaltung eines Moduls dienen.

  9. Ergänzungsprüfungen sind die Prüfungen zur Erlangung der allgemeinen Universitätsreife oder für den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache oder der körperlich-motorischen Eignung.

  10. Lehrveranstaltungsprüfungen mit einem einzigen Prüfungsakt am Ende der Lehrveranstaltung sind bis zum Ende des zweiten auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgenden Semesters abzulegen. In begründeten Fällen kann die Prüferin oder der Prüfer diese Frist um ein weiteres Semester verlängern


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Prüfungsergebnisse

Alle Prüfungsergebnisse werden als Studienerfolgsnachweis aufgelistet, welcher in Ihrem LFU:online Account abrufbar ist. Sobald ein Prüfungsergebnis vom Prüfungsreferat erfasst bzw. frei geschaltet wurde, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung.

Sollten die Ergebnisse 4 Wochen nach Ablegung der Prüfung noch nicht in Ihrem LFU:online Account veröffentlicht worden sein, so kontaktieren Sie bitte die Prüferin bzw. den Prüfer.


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Prüfungsreferate

Die Prüfungsreferate sind Ihre Servicestelle in allen Prüfungsangelegenheiten.

Alle Kontaktdaten zu den Prüfungsreferaten finden Sie unter http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/.


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Auslaufende Studien

Die auslaufenden Studien werden noch von zahlreichen Studierenden belegt. Allerdings können die auslaufenden Studien nicht mehr neu belegt werden. Sie können nur mehr von jenen Studierenden aufgenommen werden, die gültig im jeweiligen Studienplan zugelassen sind.


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Studienarchiv

Das Studienarchiv listet Studien auf, die von sehr wenigen oder keinen Studierenden mehr belegt sind. Die Studien im Studienarchiv können nicht mehr neu belegt werden. Sie können nur mehr von jenen Studierenden aufgenommen werden, die gültig im jeweiligen Studienplan zugelassen sind.


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