Masterstudium Translationswissenschaft
Ab dem Wintersemester 2020/2021 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen. Das nachfolgende Masterstudium finden Sie hier »
Fakultät | Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Arts (MA) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0231 Spracherwerb |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 061 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2009W) * |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent Für die Zulassung zum Masterstudium Translationswissenschaft ist das Niveau C1 nachzuweisen. |
* Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 69. Stück, Nr. 617 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung
- Mitteilungsblatt vom 30.09.2009, 113. Stück, Nr. 443 (Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 28.04.2009, 89. Stück, Nr. 282
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik (2009W)
- Bachelorstudium Französisch (2009W)
- Bachelorstudium Germanistik (2009W)
- Bachelorstudium Italienisch (2009W)
- Bachelorstudium Slawistik (2009W)
- Bachelorstudium Spanisch (2009W)
- Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik (2015W)
- Bachelorstudium Französisch (2015W)
- Bachelorstudium Germanistik (2015W)
- Bachelorstudium Italienisch (2015W)
- Bachelorstudium Slawistik (2015W)
- Bachelorstudium Spanisch (2015W)
- Bachelorstudium Sprachwissenschaft
- Bachelorstudium Translationswissenschaft
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Auch bei Abschluss eines anderen fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums ist die Zulassung zu diesem Masterstudium möglich. Im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 30 ECTS-AP aus dem Kernbereich Sprachbeherrschung Erste Fremdsprache
- 30 ECTS-AP aus dem Kernbereich Sprachbeherrschung Zweite Fremdsprache
- 30 ECTS-AP aus dem Kernbereich Kulturwissenschaft Erste und Zweite Fremdsprache
- 30 ECTS-AP aus dem Kernbereich Translatorik Erste und Zweite Fremdsprache
- 10 ECTS-AP Translationswissenschaft
Sollten auf die Herstellung der Gleichwertigkeit nur einzelne Ergänzungen (maximal 30 ECTS-AP) fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen, die im Rahmen des Masterstudiums zu absolvieren sind, verbunden werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
2,5 ECTS-AP: Translationstechnologie › weiter 2. Semester!
2,5 ECTS-AP: Terminologie › weiter 2. Semester!
12,5 ECTS-AP: Pflichtmodule (1)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodule (2)
› 7,5 ECTS-AP: Translationstechnologie
› 7,5 ECTS-AP: Terminologie
17,5 ECTS-AP: Pflichtmodule (1)
7,5 ECTS-AP: Translationswissenschaft
17,5 ECTS-AP: Pflichtmodule (1)
5,0 ECTS-AP: Wahlmodule (2)
27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
(1) Im Rahmen der Spezialisierungen „Fachkommunikation“ und „Literatur- und Medienkommunikation“ sind weitere Pflichtmodule im Gesamtumfang von 42,5 ECTS-AP zu absolvieren. Im Rahmen der Spezialisierung „Konferenzdolmetschen“ sind weitere Pflichtmodule im Gesamtumfang von 52,5 ECTS-AP zu absolvieren.
(2) Im Rahmen der Spezialisierungen „Fachkommunikation“ (eingeschränkte Wahloptionen gem. Curriculum § 7 Abs. 2 Z 1) und „Literatur und Medienkommunikation“ sind Wahlmodule im Gesamtumfang von 20 ECTS-AP zu absolvieren. Im Rahmen der Spezialisierung „Konferenzdolmetschen“ sind Wahlmodule im Gesamtumfang von 10 ECTS-AP zu absolvieren.
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Masterstudium Translationswissenschaft baut auf den im Bachelorstudium erworbenen fachspezifischen Kompetenzen auf und vermittelt neben translationstheoretischem Wissen und berufskundlichen Orientierungen gemäß den drei Möglichkeiten der Spezialisierung in Fachkommunikation, Literatur- und Medienkommunikation sowie Konferenzdolmetschen Kenntnisse, Techniken und Fertigkeiten für die professionelle Ausübung von hochqualifizierten translationsspezifischen Tätigkeiten. Gegenstand der Spezialisierung Fachkommunikation ist das Übersetzen fachsprachlicher Texte aus unterschiedlichen Disziplinen wofür insbesondere der kompetente Umgang mit zeitgemäßen Translationstechnologien, ein fundierter Einblick in die Prinzipien der Terminologiewissenschaft sowie die Beherrschung ökonomischer Techniken zur selbständigen Einarbeitung in das jeweilige Sachgebiet erforderlich sind.
Die Spezialisierung Literatur- und Medienkommunikation macht mit traditionellen und innovativen Arten des Literaturübersetzens sowie mit den verschiedensten Erscheinungsformen multimedialer Übersetzung vertraut, die sich in der jüngsten Vergangenheit in den Bereichen Literatur, Film, Fernsehen, Musiktheater, Werbung usw. herausgebildet haben.
Die Ausbildung zur Konferenzdolmetscherin/zum Konferenzdolmetscher umfasst insbesondere die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit psycholinguistischen und kognitiven Faktoren des Dolmetschens, die Aneignung ökonomischer Recherchetechniken sowie intensives praktisches Training des Simultan- und Konsekutivdolmetschens anhand praxisrelevanter Texte von hohem Fachlichkeitsgrad.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse in den Bereichen Fachkommunikation, Literatur- und Medienkommunikation, Konferenzdolmetschen. Sie sind in der Lage, ihre Kompetenz in den Bereichen Fachsprachliches Übersetzen oder Literatur- und Medienübersetzen oder Simultan- und Konsekutivdolmetschen durch das wissenschaftlich korrekte Formulieren und Argumentieren und das innovative Lösen von Problemen zu demonstrieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
AbsolventInnen der Spezialisierung in Fachkommunikation können vielfältige sprachbezogene Aufgaben in international agierenden Groß- und Mittelbetrieben, supranationalen politischen Organisationen oder wissenschaftlichen Institutionen übernehmen oder auch als freiberufliche ÜbersetzerInnen arbeiten.
AbsolventInnen der Spezialisierung in Medienkommunikation sind ausgebildet für hochqualifizierte sprachbezogene Tätigkeiten im Kultur- und Wissenschaftsbetrieb (z.B. in Verlagen, Werbeagenturen, Filmproduktionsfirmen).
AbsolventInnen der Dolmetscherausbildung arbeiten als freiberufliche Konferenz-, Medien- und GerichtsdolmetscherInnen. Darüberhinaus sind sie qualifiziert für Tätigkeiten bei internationalen politischen, diplomatischen, kulturellen und humanitären Organisationen sowie in übereinzelstaatlich agierenden Wirtschaftsbetrieben.
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
- PhD/Doktoratsstudium Literatur- und Kulturwissenschaft
- PhD/Doktoratsstudium Sprach- und Medienwissenschaft
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
25,3 | |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
33,4 |
||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
27,1 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
14,2 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2020
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte (ab 01.03.2024)
Mag. Dr. Astrid Schmidhofer
Studiendekanin
Mag. Dr. Elisabeth De Felip-Jaud