Masterstudium Banking and Finance

Ab dem Wintersemester 2024/2025 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen.
Die Regelungen für das nachfolgende Masterstudium finden Sie im Mitteilungsblatt vom 22.03.2024,
Das neue Studienprofil wird derzeit erstellt und demnächst veröffentlicht.

Fakultät Fakultät für Betriebswirtschaft
Dauer / ECTS-AP 4 Semester / 120 ECTS-AP
Akademischer Grad Master of Science (MSc)
Niveau der Qualifikation Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F 0412 Finanz-, Bank- und Versicherungswesen
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 066 974
Curriculum Informationen zum Curriculum (2008W) *
Unterrichtssprache Englisch
Voraussetzung Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung Für einen optimalen Studienverlauf wird empfohlen, das Studium im Wintersemester aufzunehmen.


* Informationen zum Curriculum (2008W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck:


Ab dem Studienjahr 2015/2016 werden zudem folgende qualitative Zulassungsbedingungen überprüft »

Kenntnisse aus dem Bereich Banken und Finanzen sowie analytisch-methodische Fähigkeiten zur Lösung von Problemstellungen aus diesen Bereichen, die für das Verständnis des Lerninhaltes dieses Curriculums vorausgesetzt werden.

Diese Kenntnisse gelten jedenfalls als erbracht, wenn Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 ECTS-AP aus den Bereichen Volkswirtschaftslehre, Mathematik und/oder Statistik und mindestens 15 ECTS-AP aus den Bereichen Investition & Finanzierung, Bankmanagement, Finanzmanagement oder Risikomanagement positiv absolviert wurden.

AbsolventInnen der oben genannten fachlich infrage kommenden Studien an der Universität Innsbruck erfüllen diese Voraussetzungen, wenn sie im Rahmen ihres Studiums aus den Bereichen Investition & Finanzierung, Bankmanagement, Finanzmanagement und Risikomanagement eines der folgenden Wahlmodule im Umfang von 7,5 ECTS-AP absolviert haben:

  • SBWL Bankmanagement (Grundlagen)
  • SBWL Finanzmanagement (Grundlagen)
  • SBWL Risikomanagement (Vertiefung)

  • SBWL Unternehmensfinanzierung und -bewertung (Grundlagen)
  • SBWL Finanzmärkte, Asset Management und Bewertung von Finanzinstrumenten (Grundlagen)
  • SBWL Finanzinstitutionen, Finanzinnovationen und Fintechs (Grundlagen)
  • SBWL Risikomanagement und derivative Finanzinstrumente (Vertiefung)

 Ansuchen um Zulassung für AbsolventInnen des Bachelorstudiums Wirtschaftswissenschaften - Management und Economics und des Diplomstudiums Internationale Wirtschaftswissenschaften

 StudienwerberInnen, die kein fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck absolviert haben, finden hier detaillierte Informationen »

Information zur Zulassung   


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • 100 ECTS-AP aus dem Kernbereich Wirtschaftswissenschaften

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

1. Semester »

10,0 ECTS-AP: Grundlagen der Finanzierungstheorie und der Finanzintermediation
  5,0 ECTS-AP: Finanzberichterstattung
  5,0 ECTS-AP: Derivative Finanzinstrumente
  5,0 ECTS-AP: Methoden der empirischen Finanzwirtschaft
  5,0 ECTS-AP: Mathematische Grundlagen der Finanzwirtschaft

2. Semester »

  5,0 ECTS-AP: Betriebliche Finanzwirtschaft
  5,0 ECTS-AP: Vermögensmanagement
  5,0 ECTS-AP: Markteffizienz
  5,0 ECTS-AP: Management von Banken und Finanzinstitutionen
  5,0 ECTS-AP: Angewandte empirische Finanzmarktforschung
  5,0 ECTS-AP: Ethische und methodologische Aspekte im Bereich Banking and Finance

3. Semester »

  5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1+2)
  5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1+2)
  5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1+2)
  5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1+2)
  5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1+2)
  5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1+2)

4. Semester »

25,0 ECTS-AP: Masterarbeit
5,0 ECTS-AP: Begleitung der Masterarbeit


(1) Gemäß Curriculum sind zwei Wahlmodule aus dem Katalog gemäß § 7 Abs. 2 im Umfang von je 15 ECTS-AP zu absolvieren.
(2) Gemäß Curriculum ist ein Wahlmodul aus dem Katalog gemäß § 7 Abs. 3 im Umfang von 15 ECTS-AP zu absolvieren.
  

Grafische Darstellung »

ma_banking-and-finance_studienverlauf_2014

Wahlmodule § 7 Abs. 2 »

5,0 ECTS-AP: Unternehmensbewertung
5,0 ECTS-AP: Portfoliooptimierung und -steuerung
5,0 ECTS-AP: Angewandte verhaltenswissenschaftliche Finanzmarktforschung
5,0 ECTS-AP: Experimentelle Finanzwirtschaft
5,0 ECTS-AP: Angewandtes Risikomanagement
5,0 ECTS-AP: Informationsökonomik
5,0 ECTS-AP: Internationale Finanzwirtschaft
5,0 ECTS-AP: Investitionsentscheidungen als Realoptionen
5,0 ECTS-AP: Marktmikrostruktur
5,0 ECTS-AP: Finanzmarktregulierung
5,0 ECTS-AP: Theoretische Aspekte der betrieblichen Finanzwirtschaft
5,0 ECTS-AP: Festverzinsliche Wertpapiere
5,0 ECTS-AP: Komplexität auf Finanzmärkten
5,0 ECTS-AP: Geschichte der Finanzwirtschaft
5,0 ECTS-AP: Aktuelle Themen in Banking and Finance

Wahlmodule § 7 Abs. 3 »

10,0 ECTS-AP: Spezifische Themen der Internationalen Rechnungslegung
10,0 ECTS-AP: Interdisziplinäre Perspektiven auf Accounting
10,0 ECTS-AP: Aktuelle Themen der Wirtschaftsinformatik, insbesondere Soziale Aspekte von Informationssystemen
10,0 ECTS-AP: Ethik in Organisationen
10,0 ECTS-AP: Gender, Arbeit und Organisation
10,0 ECTS-AP: Kunst-, Kultur- und ExpertInnenorganisationen
10,0 ECTS-AP: Management von Beschäftigungsverhältnissen: Aktuelle Themen
10,0 ECTS-AP: Unternehmenskommunikation und Governance
10,0 ECTS-AP: Aktuelle Themen in Theorie und Praxis von Organisationen
7,5 ECTS-AP: Ökonometrie
7,5 ECTS-AP: Spieltheorie
10,0 ECTS-AP: Entrepreneurship
10,0 ECTS-AP: Marketingerfolgsmessung
10,0 ECTS-AP: Aktuelle Themen in Strategie & Marketing
10,0 ECTS-AP: Kreativität & Change Management
5,0 ECTS-AP: Human-Relation-Management (I): Interkulturelle Personalentwicklung
5,0 ECTS-AP: Human-Relation-Management (II): Beschäftigungsorientierte Beratung
5,0 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Masterstudium Banking and Finance soll den Studierenden die Fähigkeiten vermitteln, anspruchsvolle Aufgaben insbesondere in Unternehmen des Finanzsektors übernehmen zu können.

Die Inhalte des Masterstudiums richten sich dabei sowohl auf die theoretischen Grundlagen, die hierfür notwendig sind, als auch auf die Bedingungen der Umsetzung und Anwendbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse. Das Studium wird auf Englisch durchgeführt.

Im Einzelnen sollen Studierende mit dem Masterstudium folgende Kompetenzen erwerben:

  • Solide Kenntnisse quantitativer Methoden für finanzwirtschaftliche Fragestellungen

  • Fähigkeit zum eigenständigen Bearbeiten wissenschaftlicher Problemstellungen

  • Fähigkeit wissenschaftliche Erkenntnisse auf praktische Problemstellungen anzuwenden

  • Reflexiver Umgang mit den erworbenen Fähigkeiten

Die Inhalte des Masterstudiums sollen auch Ausgangsbasis für einen weiteren wissenschaftlichen Werdegang im Rahmen eines Doktorats/PhD-Studiums darstellen.

Erwartete Lernergebnisse

Die AbsolventInnen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse in den Bereichen Finanzmärkte, Finanzinstitute und betriebliche Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Sie sind in der Lage, ihre Kompetenz in diesen Kernbereichen sowie an den Schnittstellen zu weiteren Bereichen der Betriebs- und Volkswirtschaft durch das wissenschaftliche Formulieren und Untermauern von Argumenten und das innovative Lösen von Problemen anzuwenden.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Mit dem Masterstudium Banking and Finance qualifizieren sich AbsolventInnen insbesondere für Positionen in Unternehmen des Finanzsektors, wie z.B. Banken, Finanzdienstleistungsunternehmen oder Versicherungen. Aber auch in Unternehmen außerhalb des Finanzsektors werden die spezifischen Kompetenzen der AbsolventInnen in den entsprechenden Finanzabteilungen größerer Betriebe benötigt.

Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung

36,6


= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
42,1
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
15,8
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
5,5
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     
Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Anerkennungen

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15 Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragter
Mag. Mag. Matthias STEFAN, PhD

Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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