Über uns

Als 1733 in Innsbruck eine Professur für Naturrecht und Reichshistorie eingerichtet und mit  Joseph Paul Riegger besetzt wurde, diente die historische Methode zunächst noch als wesentliche Erkenntnisquelle des Reichs- und des österreichischen Staatsrechts.

Die Pflege der Rechtsgeschichte als eigenständiger Disziplin an der juridischen Fakultät der Universität Innsbruck nahm ihren Anfang im Jahr 1849 mit der Berufung des Kanonisten und Germanisten Georg Philipps. Die erste selbständige Lehrkanzel – und zwar für deutsche Rechtsgeschichte – wurde 1863 von Julius von Ficker übernommen, der in der Folge die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wegweisende „Innsbrucker rechtshistorische Schule“ begründete.

 

Zweck der Rechtsgeschichte im juristischen Studium

Im Rahmen der im rechtswissenschaftlichen Studienplan geregelten universitären Berufsvorbereitung leistet die Rechtsgeschichte einen Beitrag zur universaljuristischen Bildung und Ausbildung. Als Teilgebiet der Rechtswissenschaft hat sie die Aufgabe, durch das Sichtbarmachen von Verbindungslinien zwischen vergangenem und gegenwärtigem Recht zum Verständnis des heutigen Rechts beizutragen und Kritikfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, beides unverzichtbare Elemente jeder juristischen Berufsausübung, zu fördern.

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