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US-Höchstrichter für Summer School in Innsbruck

Auch dieses Jahr veranstaltet die St. Mary’s University School of Law ihre Summer School in Innsbruck. Einer der Gastlektoren war Clarence Thomas, Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten (U.S. Supreme Court) und damit einer der neun höchstrangigen Richter der USA.


Schon zum 28. Mal veranstaltet heuer die St. Mary’s University School of Law aus San Antonio (Texas, USA) zwischen 1. Juli und 2. August 2013 ihr Sommerprogramm an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck. Während der fünf Wochen besuchen dabei angehende amerikanische Juristinnen und Juristen Lehrveranstaltungen mit vorwiegend internationalen Bezügen und legen entsprechende Prüfungen ab, die auf ihr Studium in den USA angerechnet werden. Neben Professoren der organisierenden Law School aus Texas unterrichtet auch Professor Bernhard Koch vom Innsbrucker Institut für Zivilrecht im Rahmen dieser Summer School. Auch heuer hatten wieder einige Innsbrucker Studierende die Gelegenheit, kostenlos an den Vorlesungen teilzunehmen und so die Lehr- und Lernatmosphäre einer amerikanischen Law School zu erleben.

Prominenter Gastlektor

„Stargast“ des Programmes war wie schon in den meisten Jahren zuvor eines der neun Mitglieder des höchsten US-Bundesgerichtes. Justice Clarence Thomas (*1948) ist seit 1991 Richter am U.S. Supreme Court. Er war dieses Jahr zum ersten Mal in Innsbruck; fast alle seine Kolleginnen und Kollegen waren bereits in den vergangenen Jahren Gast in Innsbruck. „Dass die Richter des Obersten Gerichtshofs der USA jeweils im Sommer bei uns unterrichten, ist für die hiesige Rechtsfakultät eine besondere Ehre“, sagt Prof. Bernhard Koch. Richter Clarence Thomas hielt in der ersten Hälfte des Sommerprogramms eine Vorlesung zur Rechtsprechung des amerikanischen Höchstgerichtes.

 

Der Supreme Court of the United States ist als oberster Gerichtshof zugleich höchstes Bundes-Berufungsgericht und Verfassungsgericht. Viele seiner Entscheidungen beeinflussen die Politik der Vereinigten Staaten über Jahrzehnte hinweg. Zu den Aufsehen erregenden Entscheidungen der jüngsten Zeit zählen etwa jene zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen im Juni oder im Vorjahr die Billigung der Gesundheitsreform von Präsident Obama. Nicht zuletzt aufgrund seiner verfassungsgemäßen Machtfülle ist der Gerichtshof nicht eins zu eins mit kontinentaleuropäischen Verfassungsgerichten oder Höchstgerichten zu vergleichen. Die neun auf Lebenszeit ernannten Mitglieder – der Vorsitzende und acht Richterinnen bzw. Richter – werden vom Präsidenten der USA nominiert und müssen vom US-Senat bestätigt werden.