Universitätsrat der Universität Innsbruck entscheidet sich für die begrenzte Wiedereinführung von Studienbeiträgen

Der Universitätsrat der Universität Innsbruck hat in seiner Sitzung am Freitagabend beschlossen, dem Antrag des Rektorats über die Wiedereinführung der Studienbeiträge für „Langzeitstudierende“ und Drittstaatenangehörige zu folgen.

Damit werden ab Wintersemester 2012 diese beiden Studierendengruppen wieder 363,36 Euro pro Semester zu ihrem Studium beitragen müssen. Da die letztendliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der autonomen Einhebung von Studienbeiträgen durch die Universitäten vom Verfassungsgerichtshof gefällt werden muss, wird die Universität Innsbruck, ähnlich wie andere Universitäten, diese Beiträge zunächst zurücklegen und im Falle eines negativen Urteil durch den VfGH an die betroffenen Studierenden zurückzahlen.

Der Unirat hat diese Entscheidung getroffen, nachdem der Senat der Universität Innsbruck den Antrag nicht behandelt hatte, das Rektorat jedoch eine Entscheidung für das Vorgehen im kommenden Wintersemester benötigt. Die Einnahmen der Universität Innsbruck aus diesen Beiträgen belaufen sich derzeit auf ca. 2,5 Mio. Euro pro Studienjahr.

 

Rückfragehinweis

o. Univ.-Prof. DDr. DDr. h.c. Johannes Michael Rainer
Vorsitzender des Universitätsrates
Universität Innsbtruck
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Mag. Uwe Steger
Büro für Öffentlichkeitsarbeit
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