Profil des Instituts für Praktische Theologie
Stand 2007
Inhalt:
1. Mission Statement
Zum Institut für Praktische Theologie gehören die vier Fachbereiche Interkulturelle Pastoraltheologie und Missionswissenschaft, Katechetik/Religionspädagogik und Religionsdidaktik sowie „Kirchenrecht“. Seit dem Frühjahr 2006 ist ein intensiver Entwicklungsprozess in den Bereichen Forschung, Verwaltung und Lehre im Gange, in den alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter miteinbezogen sind. Ziel dieses Prozesses ist eine Profilierung des Institutes in Forschung und Lehre und eine Neustrukturierung der Verwaltung.
Grundanliegen des Institutes für Praktische Theologie ist es, Theologie ausgehend von den Erfahrungen der Menschen in ihren konkreten Lebenssituationen und Praxisfeldern zu betreiben. Damit bekennt sich das Institut zu einer ganzheitlichen Theologie, in der Leben, Erfahrung, Deutung sowie Theoriebildung und Reflexion miteinander verschränkt werden. Darüber hinaus soll die rechtliche Dimension des kirchlichen Zusammenlebens auf den unterschiedlichen Ebenen (Pfarrei, Diözese, Weltkirche) unter besonderer Berücksichtigung praktisch-theologischer Anliegen in den Blick genommen werden.
Demnach wollen wir die Theologie als ganze mit dem Geheimnis menschlicher Existenz und mit der Buntheit und spannungsgeladenen Vielfalt des Lebens in Berührung bringen. Wir verstehen uns als Praktische Theologinnen und Theologen im Geist des 2. Vatikanums wie es in GS 1 zum Ausdruck kommt: „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi.“ In diesem Sinne bekennen wir uns zu einer Theologie mit verbindlichen Grundentscheidungen (Optionen), in der wir versuchen, der Sehnsucht der Schöpfung und des Menschen nach Leben nachzuspüren und Partei für eine „Kultur des Lebens“ zu ergreifen.
Entsprechend diesen Anliegen arbeiten wir am Institut in mehreren Kompetenzschwerpunkten:
- Interdisziplinär ausgerichtetes und international besetztes Forschungsprogramm „Kommunikative Theologie“. Dies ist Teil des Fakultätsforschungsschwerpunktes „Religion, Gewalt, Kommunikation, Weltordnung“ (RGKW) und der universitären Forschungsplattform „Weltordnung, Religion, Gewalt“ (WRG) ist. „Kommunikative Theologie“ umfasst die verschiedensten Fachbereiche in Forschung und Lehre und die damit zusammenhängenden Handlungsfelder (kirchliches Handeln, gesellschaftliches Handeln, Bildung, Seelsorge, Weiterbildung, Religionsunterricht). Im Bereich theologischer Weiterbildung konkretisiert sich der Ansatz Kommunikativer Theologie unter anderem im Universitätslehrgang (ULG) „Kommunikative Theologie“, der aus einer Kooperation mehrerer im RGKW vertretener theologischer Ansätze entstanden ist und von der Kooperation der verschiedenen theologischen Fächer lebt. Ein weiteres wichtiges Ziel des Forschungsprogrammes ist die Erforschung der Themenzentrierten Interaktion nach Ruth C. Cohn.
- Schwerpunkt „Interkulturelle und interreligiöse Theologie“: Dieser ist eng mit dem Konzept Kommunikativer Theologie verbunden.
- Schwerpunkt „Empirische Sozialforschung in der (Praktischen) Theologie“: Dieser setzt sich mit der Verträglichkeit von Paradigmen und Methoden empirischer Sozialforschung in der Theologie auseinander und will eine Kriteriologie aus kommunikativ-theologischer Perspektive entwickeln.
- Schwerpunkt „Teilkirchenrecht der Diözese Innsbruck“
- Schwerpunkt „Kirchliches und staatliches Recht in Schule und Religionsunterricht“
- Schwerpunkt „Kirchenrecht und Staatskirchenrecht/Religionsrecht im europäischen Kontext“
Als Praktische Theologinnen und Theologen beziehen wir uns in Lehre und Forschung auf jede Form religiös bedeutsamer Praxis in außerkirchlichen Kontexten ebenso wie in orts- und weltkirchlichen Bereichen. Hier in Innsbruck haben wir in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Fakultätsforschungsschwerpunkt RGKW eine spezifische Erkenntnismethode entwickelt. Diese besteht in der kritisch-kriteriologischen Vernetzung von unterschiedlichen theologischen Orten. Biblische Zeugnisse und deren lebendige Vermittlung in der Kirche werden mit verschiedenen religiösen und kulturellen Traditionen mit literarischen und künstlerischen Zeugnissen ebenso in Beziehung gesetzt wie mit der heutigen kulturellen und religiösen Situation von Menschen. Aus dieser Vernetzung ergibt sich eine anregende und herausfordernde Kommunikation, bisweilen aber auch eine kritische Dynamik, die eine Auseinandersetzung um Kriterien lebensförderlichen Handelns provoziert.
Im Hinblick auf unseren spezifischen theologischen Ort entwickeln wir Erkenntnisweisen und wissenschaftlich-theologische Verfahren, welche die Partizipation von Betroffenen als Subjekte des Glaubens und dessen theologischer Reflexion mit einschließen. Als hermeneutischer Wissenschaft und als Handlungswissenschaft weiß sich die Praktische Theologie in besonderer Weise dem Auftrag der Kirche in der Pastoralkonstitution des 2. Vatikanischen Konzils verpflichtet, in der Welt von heute „nach den Zeichen der Zeit zu forschen und sie im Licht des Evangeliums zu deuten“ (GS 4).
Um die Praxis beispielhaft und ausschnittsweise systematisch zu erfassen und tiefer zu verstehen nimmt die Praktische Theologie in kritischer Weise methodische Anleihen bei anderen Wissenschaften (wie Sozial-, Human- und Rechtswissenschaft) und versucht Phänomene unter einem mehrperspektivischen Blick wahrzunehmen und zu interpretieren. Dieses Vorgehen unterzieht sie selbst nochmals einer kritischen Reflexion, in der die zugrunde liegenden Axiome und methodischen Implikationen offen gelegt werden.
Am Institut verbinden wir wissenschaftliche Forschung mit theologisch-praktischer Aus-, Fort- und Weiterbildung, was z. B. in den Universitätslehrgängen „Pastoraljahr“ und „Kommunikative Theologie“ geschieht. Wir zeigen und praktizieren deren wechselseitige Verwiesenheit. Ausdruck dieses Selbstverständnisses ist auch die gelebte Institutskultur.
2. Fächer
2.1 Katechetik Religionspädagogik
Gegenstand der Katechetik/Religionspädagogik sind implizit wie explizit religiös-weltanschauliche Bildungsprozesse, deren Wirkungen, deren soziale, psychologische und pädagogische Bedingungen sowie deren konkret ausgebildete Praxen.
Das Verständnis der Innsbrucker Katechetik/Religionspädagogik ist von einer erweiterten, aus der weltkirchlichen Perspektive gewonnenen Sicht von Katechetik geprägt.
Das Spezifikum dieses Katechetikverständnisses besteht in der theologisch-kriteriologisch geleiteten Theoriebildung über die Einführung bzw. Vertiefung der christlichen Wirklichkeitsperspektive im kirchlichen wie auch im außerkirchlichen Bereich. Durch die wechselseitig kritische Auseinandersetzung von Leben und Erfahrungen der Menschen von heute mit der „geronnenen Erfahrung“ der biblischen Zeugnisse in lebendiger Vermittlung in Dialog mit anderen religiösen Traditionen zeigen sich lebensfördernde und lebenszerstörende Tendenzen von Bildungs- bzw. Evangelisierungsprozessen.
Das Erforschen und Erlernen einer theologischen „Hermeneutik des Lebens“ als Hermeneutik der Differenz ermöglicht einen verstehenden Blick auf die Bildungswirklichkeit, der Unterscheidungen herausfordert. Darin zeigt sich ein Verständnis von Bildung als Lebenskultivierung/Lebensformgebung, das im heutigen multireligiös und multikulturell geprägten Kontext eine neue Auseinandersetzung mit Fragen der Inkulturation erfordert. Im Hinblick auf die Inkulturations-, Evangelisierungs- und Missionsthematik ergibt sich eine Verschränkung mit dem Fach „Interkulturelle Pastoraltheologie und Missionswissenschaft“.
Die Methodologie der Innsbrucker Katechetik/Religionspädagogik orientiert sich vorrangig am Konzept der Kommunikativen Theologie. Entsprechend diesem Anliegen gehören „fides quae“ und „fides qua creditur“ unentschränkbar zusammen.
Da katechetisch-religionspädagogische Forschung und Lehre in ihrer Ausrichtung auf Kommunikative Theologie in den Fakultätsforschungsschwerpunkt „Religion – Gewalt – Kommunikation – Weltordnung“ eingebettet sind, stellen diese vier Termini wichtige Aufmerksamkeiten für die inhaltliche Arbeit dar.
Eine so verstandene katechetisch-religionspädagogische Forschung und Lehre kann jedoch sinnvoll nur in der Kooperation mit den anderen theologischen Fächern geschehen. Dabei wird die traditionelle Aufteilung zwischen den theologischen Fächern, bei der die einen „inhaltlich-theologisches“ Wissen produzieren und die anderen dieses methodisch-didaktisch geschickt aufbereitet weitergeben, obsolet. Daher wird angestrebt, dass aus der einsamen Arbeit im jeweiligen Fach die gemeinsame Arbeit an Problem- und Fragestellungen aus unterschiedlichen Fachperspektiven wird. Darüber hinaus gibt es die Option auf Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen, im Besonderen soll hier auf die theologisch geleitete Entwicklung empirisch-sozialwissenschaftlicher Forschung wie auch auf die Kooperation mit den Sozial- und Humanwissenschaften Augenmerk gelegt werden.
Aufgaben des Faches in Forschung und Lehre:
- Arbeit an der Profilierung und Weiterentwicklung des Fachverständnisses und der Fachmethodologie im Zusammenhang mit dem Forschungsprogramm „Kommunikative Theologie“ und dem Fakultätsforschungsschwerpunkt „Religion – Gewalt – Kommunikation – Weltordnung“
- Auseinandersetzung mit den Fragen von Identität, Individualität und Gemeinschaft: Hier interessieren vor allem die Thematik des Fremden und Anderen, die Weiterentwicklung der Differenzhermeneutik und die fächerübergreifende Arbeit an der Eucharistietheologie.
- Entwicklung von theologischen Kriteriologien in der Katechetik, schwerpunktmäßig in der Sakramentenkatechese; andere Themenfelder: Berührungs- und Abgrenzungspunkte zwischen Gemeindekatechese und Religionsunterricht, Formen von Neuevangelisierung, Erwachsenenkatechese; jeweils in Zusammenarbeit mit anderen theologischen Fächern
- Vermittlung von theoretischen Kenntnissen zur Sozialisations- und Lebenskulturforschung, zur Entwicklungspsychologie und zu Interaktions- und Kommunikationstheorien in der allgemeinpädagogischen und religionspädagogisch-katechetischen Lehre
- Einübung ins mystagogische Lernen in Kooperation mit dem Fach Religionsdidaktik:
- Reflexion und Weiterentwicklung eines Curriculums für die pädagogischen Fächer in Zusammenarbeit mit dem Institut für Organisation und Lernen, wobei in diese Kooperation das besondere Interesse für weltanschauliche Grundpositionen, die hinter pädagogischen Modellen stehen, eingebracht werden so
- Entwicklung und Bereitstellung eines geeigneten Curriculums für das Bakkalaureatsstudiums „Kath. Religionspädagogik“ für Studierende, die keine Qualifikation für den Religionsunterricht an Pflichtschulen anstreben (in Zusammenarbeit mit dem Fach Interkulturelle Pastoraltheologie/Missionswissenschaft)
- Weiterentwicklung des Curriculums Wissenschaftsdidaktik für DoktorandInnen, insbesondere Weiterentwicklung des Schwerpunktes Theologie und Öffentlichkeit.
- Kooperation mit der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein.
2.2 Religions-/Fachdidaktik
Das Fach Religionsdidaktik hat intentionale religiöse Lehr- und Lernprozesse in Bildungsinstitutionen zum Gegenstand. Der deutschsprachigen Situation entsprechend spielt dabei die Fachdidaktik, der es um die Theologie und Didaktik des schulischen Religionsunterrichts geht, eine besondere Rolle. Darüber hinaus kommt insbesondere der Didaktik religiöser bzw. theologischer Erwachsenenbildung sowie der theologischen Wissenschaftsdidaktik eine spezielle Bedeutung zu.
Das Fach Religionsdidaktik verstehen wir als theologisches Fach, das auf die enge Kooperation mit anderen Wissenschaftsdisziplinen angewiesen ist, insbesondere auf die allgemeine Didaktik, die Schulpädagogik und die Sozialwissenschaften.
Im Hinblick auf die Qualifizierung für den Religionsunterricht werden allgemeinpädagogische und schulpraktische Ausbildungsteile in die fachdidaktische Ausbildung integriert.
Besondere Anliegen der Innsbrucker Religionsdidaktik sind – neben der theologischen Ausrichtung – insbesondere die Kooperation mit anderen theologischen Fachbereichen (z. B. in Kooperativen Religionsdidaktik-Seminaren) sowie das Interesse an der Erforschung impliziter Religiosität und impliziter Theologie(n).
Aufgaben des Faches in Forschung und Lehre:- Erforschung und Konzeption theologisch-didaktischer Modelle für die Planung, Durchführung und Reflexion bzw. Evaluation des Religionsunterrichts sowie der kirchlichen, theologischen Erwachsenenbildung
- Qualifikation für den Religionsunterricht (insbesondere in den Bereichen Fachdidaktik, Pädagogik und Schulpraktikum): im Lehramtsstudium „Kath. Religion“ für den Religionsunterricht an höheren Schulen sowie (subsidiär) an Pflichtschulen; im Bakkalaureatsstudium „Kath. Religionspädagogik“ für den Religionsunterricht an Pflichtschulen im Rahmen eines pastoralen Berufes; im Magisterstudium „Kath. Religionspädagogik“ für den Religionsunterricht an allen Schultypen; im Diplomstudium „Kath. Fachtheologie“ für den Religionsunterricht an Pflichtschulen
- Entwicklung und Durchführung eines Curriculums im Bereich Kommunikativer Bildung und Seelsorge für das Bakkalaureatsstudiums „Kath. Religionspädagogik“ für Studierende, die keine Qualifikation für den Religionsunterricht an Pflichtschulen anstreben (in Zusammenarbeit mit dem Fach „Interkulturelle Pastoraltheologie und Missionswissenschaft“ und dem Fach „Katechetik und Religionspädagogik“)
- Kooperation mit dem Institut für Lehrer/innen/bildung und Schulforschung (ILS) in Bezug auf das Lehramtsstudium im Unterrichtsfach „Kath. Religion“. Dies soll vor allem in Richtung Entwicklung und Bereitstellung eines pädagogischen Curriculums in Zusammenarbeit mit dem Institut für Organisation und Lernen geschehen, wobei in diese Kooperation das besondere Interesse für weltanschauliche Grundpositionen, die hinter pädagogischen Modellen stehen, eingebracht werden soll
- Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Hochschulen (insbesondere der kirchlichen) in Bezug auf die Ausbildungscurricula für den Religionsunterricht an Pflichtschulen sowie die Fort- und Weiterbildung von ReligionslehrerInnen
- Medienpädagogische und mediendidaktische Qualifikation im Kontext religiöser Bildung
2.3 Kirchenrecht
Nach katholischem Verständnis ist das Recht der Kirche als sozialer, sichtbarer und hierarchisch gegliederten Gemeinschaft der Gläubigen (communio fidelium, communio ecclesiarum, communio hierarchicum) ein Wesenselement derselben. Das Kirchenrecht gründet im Heilswillen Gottes und hat daher seine primäre Aufgabe im Dienst an der Verwirklichung dieses Heilswillens. Somit liegt die Aufgabe des Kirchenrechts in der Förderung des bonum commune/bonum fidelium. Das Kirchenrecht kennzeichnet daher eine starke pastorale Ausrichtung, in der die Beachtung der salus animarum (vgl. Can. 1752) eine zentrale Rolle einnimmt.
2.3.1 Gegenstand
Unmittelbarer Gegenstand ist das Recht der katholischen Kirche, das sich auf zwei große Rechtskreise erstreckt, das Recht der lateinischen Kirche und das Recht der katholischen Orientalischen Kirchen. Die Kirchenrechtswissenschaft beschäftigt sich aber auch mit dem so genannten Staatskirchenrecht/Religionsrecht d. h. mit dem vom Staat in religiösen und kirchlichen Angelegenheiten erlassenen Recht, das die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften regelt, sowie mit dem Kirchenvertragsrecht, d. h. jenen Vereinbarungen, die insbesondere in Form von Konkordaten die konkrete Ausgestaltung dieses Verhältnisses von Staat und Kirche bestimmen.
Die wesentliche Aufgabe des Faches ist die Darlegung und Interpretation der geltenden kirchenrechtlichen Normen (Rechtsdogmatik) gemäß der kanonistischen Methode, die rechtstheologische und rechtsphilosophische Begründung (Kirchenrechtstheorie) dieser Normen sowie die Erforschung ihrer kirchenrechtsgeschichtlichen Entwicklung (kirchliche Rechtsgeschichte, Geschichte der Kirchenrechtsquellen).
2.3.2 Bezug zur Praktischen Theologie
Kirchenrechtliche Normen wollen einerseits Freiräume für die Verwirklichung der kirchlichen Sendung – die alle Getauften angeht, ob einzeln oder in Gemeinschaft – schaffen und sichern. Das Recht eröffnet auf diese Weise Freiräume für pastorales Handeln. Anderseits zeigen Normen auch Grenzen auf, deren Überschreitung zur Verwirklichung dieser Sendung kontraproduktiv ist bzw. sein kann. Diese zweite Aufgabe des Kirchenrechts zielt auf die Gewährleistung sowohl der Kontinuität mit den apostolischen Ursprüngen als auch der Authentizität des christlichen/kirchlichen Lebens gemäß dem Glauben der Kirche. Recht setzt daher pastoralem Handeln auch Grenzen.
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Faches, an der Rechtsentwicklung mitzuwirken, damit das Recht in zeit- und sachgerechter Weise seinen kirchlichen Auftrag erfüllen kann. Unter rechtspolitischer Perspektive ist daher die Zusammenarbeit mit der Pastoraltheologie bzw. Praktischen Theologie bedeutsam.
Für das kirchliche Handeln eröffnet das Recht Strukturen, die im Dienste der innerkirchlichen Kommunikation stehen, indem die Beachtung des Rechts konfliktvermeidend wirkt und in Falle von eingetretenen Konflikten rechtliche Kriterien und Verfahren anbietet, um Konflikte unter Berücksichtigung der Aequitas canonica einer der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechenden Lösung zuzuführen. Aber auch die Art der Rechtsanwendung und zu rigide Normen können Konflikte erzeugen. Hier bieten sich Anknüpfungspunkte zum Forschungsansatz der Kommunikativen Theologie an, um diese kommunikationsrelevante Dimension des kirchlichen Rechts stärker herauszuarbeiten.
Wegen dieses Bezugs zur Praktischen Theologie sieht das Fach Kirchenrecht seine Integration in das Institut für Praktische Theologie für gerechtfertigt. Die Annäherung an die praktisch-theologischen Disziplinen soll in Zukunft intensiviert werden.
2.3.3 Bezug zu anderen theologischen und humanwissenschaftlichen Disziplinen
Da der Urgrund des kirchlichen Rechts in der Offenbarung (ius divinum positivum) liegt, ergibt sich eine notwendige Verbindung mit den bibelwissenschaftlichen Disziplinen, insbesondere mit der neutestamentlichen Wissenschaft, um unter rechtstheologischer Rücksicht die offenbarungsrechtlichen Grundlagen des kirchlichen Rechts erarbeiten und klären zu können. Dies ist auch im Hinblick auf den Dialog mit der evangelischen Kirchenrechtswissenschaft unumgänglich.
Das im Anschluss an das II. Vatikanische Konzil erneuerte Kirchenrecht richtet sich am theologischen Wesensverständnis der Kirche aus und versteht sich als Funktion des Kirchenbegriffs. Somit geht die Dogmatik, insbesondere die Ekklesiologie, dem Kirchenrecht voraus und wird zur unverzichtbaren materiellen Grundlage für das kirchliche Recht. Da die Kanonistik ihren Kirchenbegriff und die damit verbundenen materiellen Grundlagen der Institutionen des Kirchenrechts und seiner Normen nur in engern Zusammenarbeit mit der Ekklesiologie finden kann, muss die Kanonistik den Kontakt zu dieser theologischen Disziplin immer wieder suchen und vertiefen.
Wenn das Kirchenrecht auch seine materiellen Grundlagen wesentlich in der Ekklesiologie findet, bleiben für die Kirche als einer aus göttlichen und menschlichen Elementen zusammengesetzten komplexen Größe die Wirkgesetze der sozialen Natur des Menschen aufrecht, weshalb die Prinzipien der Katholischen Soziallehre – Personalität, Solidarität, Subsidiarität – auch für die Kirche Geltung beanspruchen.
Die vorhin genannte pastorale Ausrichtung des Kirchenrechts steht jedoch nicht im Widerspruch zu seinem Rechtscharakter, weshalb auch der Dialog mit den modernen Rechtswissenschaften gesucht werden muss, um mit ihnen in einen wechselseitigen fruchtbaren Austausch zu treten. Es geht darum die Errungenschaften der modernen Rechtswissenschaften in die Methodik der Kanonistik und Gestaltung der kirchlichen Rechtsordnung sinnvoll zu integrieren.
2.4 Interkulturelle Pastoraltheologie, Missionswissenschaft und Homiletik
Gegenstandsbereich des Faches Pastoraltheologie ist die Gesamtheit orts- und weltkirchlicher, (inter)religiöser und (inter)kultureller Praxis, die – auf dem Hintergrund des jeweiligen lokalen und globalen gesellschaftlichen Kontextes – als theologierelevant und theologiegenerierend erkannt werden. Diese Praxis wird einer Analyse und Deutung unterzogen, aus der theologische Einsichten und Erkenntnisse, Kriterien und Orientierungshilfen für das gegenwärtige und zukünftige seelsorgliche und weltverantwortliche Handeln der Kirche gewonnen werden.
Die Pastoraltheologie an der theologischen Fakultät der Universität Innsbruck weiß sich in Forschung und Lehre in besonderer Weise einer interkulturell-weltkirchlichen Perspektive verpflichtet und bringt diese in besonderer Weise in den gemeinsamen kommunikativ-theologischen Institutsschwerpunkt ein.
Die Schwerpunkte des Fachbereiches liegen in der Theologie der Mission, der Verkündigung, des interreligiösen Dialogs, in der Theologie christlicher Gemeinde und ihrer Grunddimensionen, in der Erforschung und Vermittlung pastoralpsychologischer und pastoralsoziologischer Fragestellungen sowie im Bereich der Theologie der Seelsorge und der theologischen Frauen- und Geschlechterforschung.
Die genannten Schwerpunkte konkretisieren sich folgendermaßen:
Theologie der Mission: In Rahmen der globalen Ausrichtung des Faches wird die Missionswissenschaft als „innerer Wesensbestandteil der Pastoraltheologie“ (Karl Rahner) betrachtet. In Kooperation mit anderen theologischen Disziplinen ist hier angesichts der „Einen Welt“ von heute die theologische und gesellschaftliche Bedeutung einer dialogischen Gestalt der „Weltmission“ der Kirche in allen Kontinenten neu herauszuarbeiten.
Interreligiöser Dialog: Religiöse Pluralität ist (auch in unserer Gesellschaft) zu einer Realität geworden. Diese Pluralität bezieht sich sowohl auf unterschiedliche Weltreligionen als auch auf das große Spektrum an neuen religiösen Formen. Eine Pastoraltheologie, die an allen Menschen interessiert ist, muss folglich in das Gespräch, in den Dialog mit diesen Menschen eintreten, um in der Versprachlichung des Eigenen angesichts des Anderen und im Hören des Anderen angesichts des Eigenen nach dem Geheimnis zu suchen, das wir Gott nennen.
Theologie christlicher Gemeinde und ihrer Grunddimensionen: Vor dem Hintergrund einer auch in religiöser Hinsicht plural und pluriform gewordenen (Welt-)Gesellschaft ist die (Pastoral-)Theologie herausgefordert, christliche Identität inmitten einer sich von der Kirche „emanzipierten“ Religiosität bzw. Spiritualität neu zu definieren: Zum einen nimmt sie aufmerksam latente, religiöse Bedürfnisse wahr, wie sie beispielsweise in der Sakralisierung profan-weltlicher Gegenstände, den Heilsversprechen der Psychoszene oder einem überquellenden Esoterik-Markt zum Ausdruck kommen und versucht eine „Unterscheidung der Geister“. Zum anderen gilt es die tradierten Sozialformen des Glaubens (inklusive ihrer Sprache, Rituale und Symbole) auf ihre „Anschlussfähigkeit“ für die Menschen der Moderne neu zu überdenken. Im Besonderen gilt dies für die Gemeinde mit ihren Grundvollzügen – wobei der diakonischen Funktion aufgrund theologischer Option eine bevorzugte Rolle zukommt – für Formen, regionaler, kategorialer und kooperativer Pastoral sowie neuer Leitungsmodelle.
Pastoralpsychologie und -soziologie: In der Entwicklung einer biblisch und humanwissenschaftlich fundierten Theologie der Seelsorge vermittelt die Pastoraltheologie auch Grundkenntnisse im Bereich der Pastoralpsychologie und fördert nach Möglichkeit die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden durch die Einübung kommunikativ-sozialer, geistlich-pastoraler Leitungs- und Begleitungskompetenz. In diesem Bereich arbeitet sie eng mit der Katechetik/Religionspädagogik und Fachdidaktik zusammen.
Frauen- und Geschlechterforschung: Feministische Pastoraltheologie hinterfragt die allgemeine Rede von menschlichen Erfahrungen und religiöser Praxis. Es gibt nur konkrete Erfahrungen konkreter Menschen, von Frauen und Männern. Das hat Konsequenzen sowohl für die Wahrnehmung als auch die Reflexion und die Deutung. Im Besonderen beschäftigt sich feministische Pastoraltheologie bspw. mit den religiösen Biografien von Frauen oder mit den spezifischen Erfahrungen von Frauen in pastoralen Berufen.
Teil der Lehre des Faches Pastoraltheologie ist auch die Homiletik, die vor allem als Einführung in die Theologie der Verkündigung des Wortes Gottes und als praktische Einübung in den Predigtdienst angeboten wird.
Ihre ortskirchliche Verantwortung nimmt die Pastoraltheologie unter anderem auch in der wissenschaftlichen Leitung und Begleitung des so genannten Pastoraljahres wahr, das als Einführung in die pastorale Praxis in der Form eines Universitätslehrganges in Zusammenarbeit mit den Diözesen Innsbruck und Feldkirch durchgeführt wird.
