Profil des Instituts für Praktische Theologie

Stand 2007


Inhalt:



1. Mission Statement

Zum Institut für Praktische Theologie gehören die vier Fachbereiche Interkulturelle Pastoral­theologie und Missionswissenschaft, Katechetik/Religionspädagogik und Religionsdidaktik sowie „Kirchenrecht“. Seit dem Frühjahr 2006 ist ein intensiver Entwicklungsprozess in den Bereichen Forschung, Verwaltung und Lehre im Gange, in den alle Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter miteinbezogen sind. Ziel dieses Prozesses ist eine Profilierung des Institutes in For­schung und Lehre und eine Neustrukturierung der Verwaltung.

Grundanliegen des Institutes für Praktische Theologie ist es, Theologie ausgehend von den Erfahrungen der Menschen in ihren konkreten Lebenssituationen und Praxisfeldern zu betreiben. Damit bekennt sich das Institut zu einer ganzheitlichen Theologie, in der Leben, Erfahrung, Deutung sowie Theoriebildung und Reflexion miteinander verschränkt werden. Darüber hinaus soll die rechtliche Dimension des kirchlichen Zusammenlebens auf den unter­schiedlichen Ebenen (Pfarrei, Diözese, Weltkirche) unter besonderer Berücksichtigung praktisch-theologischer Anliegen in den Blick genommen werden.

Demnach wollen wir die Theologie als ganze mit dem Geheimnis menschlicher Existenz und mit der Buntheit und spannungsgeladenen Vielfalt des Lebens in Berührung bringen. Wir verstehen uns als Praktische Theologinnen und Theologen im Geist des 2. Vatikanums wie es in GS 1 zum Ausdruck kommt: „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi.“ In diesem Sinne bekennen wir uns zu einer Theologie mit verbindlichen Grundentscheidungen (Optionen), in der wir versuchen, der Sehnsucht der Schöpfung und des Menschen nach Leben nachzuspüren und Partei für eine „Kultur des Lebens“ zu ergreifen.

Entsprechend diesen Anliegen arbeiten wir am Institut in mehreren Kompetenzschwerpunk­ten:

  • Interdisziplinär ausgerichtetes und international besetztes Forschungsprogramm „Kom­munikative Theologie“. Dies ist Teil des Fakultätsforschungsschwerpunktes „Re­ligion, Gewalt, Kommunikation, Weltordnung“ (RGKW) und der universitären For­schungsplattform „Weltordnung, Religion, Gewalt“ (WRG) ist. „Kommunikative Theolo­gie“ umfasst die verschiedensten Fachbereiche in Forschung und Lehre und die damit zusammenhängenden Handlungsfelder (kirchliches Handeln, gesellschaftliches Han­deln, Bildung, Seelsorge, Weiterbildung, Religionsunterricht). Im Bereich theologischer Weiterbildung konkretisiert sich der Ansatz Kommunikativer Theologie unter anderem im Universitätslehrgang (ULG) „Kommunikative Theologie“, der aus einer Kooperation mehrerer im RGKW vertretener theologischer Ansätze entstanden ist und von der Ko­operation der verschiedenen theologischen Fächer lebt. Ein weiteres wichtiges Ziel des Forschungsprogrammes ist die Erforschung der Themenzentrierten Interaktion nach Ruth C. Cohn.
  • Schwerpunkt „Interkulturelle und interreligiöse Theologie“: Dieser ist eng mit dem Kon­zept Kommunikativer Theologie verbunden.
  • Schwerpunkt „Empirische Sozialforschung in der (Praktischen) Theologie“: Dieser setzt sich mit der Verträglichkeit von Paradigmen und Methoden empirischer Sozial­forschung in der Theologie auseinander und will eine Kriteriologie aus kommunikativ-theologischer Perspektive entwickeln.
  • Schwerpunkt „Teilkirchenrecht der Diözese Innsbruck“
  • Schwerpunkt „Kirchliches und staatliches Recht in Schule und Religionsunterricht“
  • Schwerpunkt „Kirchenrecht und Staatskirchenrecht/Religionsrecht im europäischen Kon­text“

Als Praktische Theologinnen und Theologen beziehen wir uns in Lehre und Forschung auf jede Form religiös bedeutsamer Praxis in außerkirchlichen Kontexten ebenso wie in orts- und weltkirchlichen Bereichen. Hier in Innsbruck haben wir in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Fakultätsforschungsschwerpunkt RGKW eine spezifische Erkennt­nismethode entwickelt. Diese besteht in der kritisch-kriteriologischen Vernetzung von unter­schiedlichen theologischen Orten. Biblische Zeugnisse und deren lebendige Vermittlung in der Kirche werden mit verschiedenen religiösen und kulturellen Traditionen mit literarischen und künstlerischen Zeugnissen ebenso in Beziehung gesetzt wie mit der heutigen kulturellen und religiösen Situation von Menschen. Aus dieser Vernetzung ergibt sich eine anregende und herausfordernde Kommunikation, bisweilen aber auch eine kritische Dynamik, die eine Auseinandersetzung um Kriterien lebensförderlichen Handelns provoziert.

Im Hinblick auf unseren spezifischen theologischen Ort entwickeln wir Erkenntnisweisen und wissenschaftlich-theologische Verfahren, welche die Partizipation von Betroffenen als Sub­jekte des Glaubens und dessen theologischer Reflexion mit einschließen. Als hermeneuti­scher Wissenschaft und als Handlungswissenschaft weiß sich die Praktische Theologie in besonderer Weise dem Auftrag der Kirche in der Pastoralkonstitution des 2. Vatikanischen Konzils verpflichtet, in der Welt von heute „nach den Zeichen der Zeit zu forschen und sie im Licht des Evangeliums zu deuten“ (GS 4).

Um die Praxis beispielhaft und ausschnittsweise systematisch zu erfassen und tiefer zu ver­stehen nimmt die Praktische Theologie in kritischer Weise methodische Anleihen bei ande­ren Wissenschaften (wie Sozial-, Human- und Rechtswissenschaft) und versucht Phäno­mene unter einem mehrperspektivischen Blick wahrzunehmen und zu interpretieren. Dieses Vorgehen unterzieht sie selbst nochmals einer kritischen Reflexion, in der die zugrunde lie­genden Axiome und methodischen Implikationen offen gelegt werden.

Am Institut verbinden wir wissenschaftliche Forschung mit theologisch-praktischer Aus-, Fort- und Weiterbildung, was z. B. in den Universitätslehrgängen „Pastoraljahr“ und „Kommunika­tive Theologie“ geschieht. Wir zeigen und praktizieren deren wechselseitige Verwiesenheit. Ausdruck dieses Selbstverständnisses ist auch die gelebte Institutskultur.


2. Fächer

2.1 Katechetik Religionspädagogik

Gegenstand der Katechetik/Religionspädagogik sind implizit wie explizit religiös-weltan­schauliche Bildungsprozesse, deren Wirkungen, deren soziale, psychologische und pädago­gische Bedingungen sowie deren konkret ausgebildete Praxen.

Das Verständnis der Innsbrucker Katechetik/Religionspädagogik ist von einer erweiterten, aus der weltkirchlichen Perspektive gewonnenen Sicht von Katechetik geprägt.

Das Spezifikum dieses Katechetikverständnisses besteht in der theologisch-kriteriologisch geleiteten Theoriebildung über die Einführung bzw. Vertiefung der christlichen Wirklichkeits­perspektive im kirchlichen wie auch im außerkirchlichen Bereich. Durch die wechselseitig kritische Auseinandersetzung von Leben und Erfahrungen der Menschen von heute mit der „geronnenen Erfahrung“ der biblischen Zeugnisse in lebendiger Vermittlung in Dialog mit anderen religiösen Traditionen zeigen sich lebensfördernde und lebenszerstö­rende Tendenzen von Bildungs- bzw. Evangelisierungsprozessen.

Das Erforschen und Erlernen einer theologischen „Hermeneutik des Lebens“ als Hermeneu­tik der Differenz ermöglicht einen verstehenden Blick auf die Bildungswirklichkeit, der Unterscheidungen herausfordert. Darin zeigt sich ein Verständnis von Bildung als Le­benskultivierung/Lebensformgebung, das im heutigen multireligiös und multikulturell ge­prägten Kontext eine neue Auseinandersetzung mit Fragen der Inkulturation erfordert. Im Hinblick auf die Inkulturations-, Evangelisierungs- und Missionsthematik ergibt sich eine Ver­schränkung mit dem Fach „Interkulturelle Pastoraltheologie und Missionswissenschaft“.

Die Methodologie der Innsbrucker Katechetik/Religionspädagogik orientiert sich vorrangig am Konzept der Kommunikativen Theologie. Entsprechend diesem Anliegen gehören „fides quae“ und „fides qua creditur“ unentschränkbar zusammen.

Da katechetisch-religionspädagogische Forschung und Lehre in ihrer Ausrichtung auf Kom­munikative Theologie in den Fakultätsforschungsschwerpunkt „Religion – Gewalt – Kommu­nikation – Weltordnung“ eingebettet sind, stellen diese vier Termini wichtige Aufmerksam­keiten für die inhaltliche Arbeit dar.

Eine so verstandene katechetisch-religionspädagogische Forschung und Lehre kann jedoch sinnvoll nur in der Kooperation mit den anderen theologischen Fächern geschehen. Dabei wird die traditionelle Aufteilung zwischen den theologischen Fächern, bei der die einen „in­haltlich-theologisches“ Wissen produzieren und die anderen dieses methodisch-didaktisch geschickt aufbereitet weitergeben, obsolet. Daher wird angestrebt, dass aus der einsamen Arbeit im jeweiligen Fach die gemeinsame Arbeit an Problem- und Fragestellungen aus un­terschiedlichen Fachperspektiven wird. Darüber hinaus gibt es die Option auf Zusammenar­beit mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen, im Besonderen soll hier auf die theologisch geleitete Entwicklung empirisch-sozialwissenschaftlicher Forschung wie auch auf die Koope­ration mit den Sozial- und Humanwissenschaften Augenmerk gelegt werden.

Aufgaben des Faches in Forschung und Lehre:

  • Arbeit an der Profilierung und Weiterentwicklung des Fachverständnisses und der Fach­methodologie im Zusammenhang mit dem Forschungsprogramm „Kommunika­tive Theologie“ und dem Fakultätsforschungsschwerpunkt „Religion – Gewalt – Kom­munikation – Weltordnung“
  • Auseinandersetzung mit den Fragen von Identität, Individualität und Gemeinschaft: Hier interessieren vor allem die Thematik des Fremden und Anderen, die Weiterent­wicklung der Differenzhermeneutik und die fächerübergreifende Arbeit an der Eucha­ristietheologie.
  • Entwicklung von theologischen Kriteriologien in der Katechetik, schwerpunktmäßig in der Sakramentenkatechese; andere Themenfelder: Berührungs- und Abgrenzungs­punkte zwischen Gemeindekatechese und Religionsunterricht, Formen von Neuevan­gelisierung, Erwachsenenkatechese; jeweils in Zusammenarbeit mit anderen theologi­schen Fächern
  • Vermittlung von theoretischen Kenntnissen zur Sozialisations- und Lebenskulturfor­schung, zur Entwicklungspsychologie und zu Interaktions- und Kommunikationstheo­rien in der allgemeinpädagogischen und religionspädagogisch-katechetischen Lehre
  • Einübung ins mystagogische Lernen in Kooperation mit dem Fach Religionsdidaktik:
    • Reflexion und Weiterentwicklung eines Curriculums für die pädagogischen Fächer in Zusammenarbeit mit dem Institut für Organisation und Lernen, wobei in diese Kooperation das besondere Interesse für weltanschauliche Grundpositionen, die hinter pädagogischen Modellen stehen, eingebracht werden so
    • Entwicklung und Bereitstellung eines geeigneten Curriculums für das Bakkalau­reatsstudiums „Kath. Religionspädagogik“ für Studierende, die keine Qualifikation für den Religionsunterricht an Pflichtschulen anstreben (in Zusammenarbeit mit dem Fach Interkulturelle Pastoraltheologie/Missionswissen­schaft)
    • Weiterentwicklung des Curriculums Wissenschaftsdidaktik für DoktorandInnen, insbe­sondere Weiterentwicklung des Schwerpunktes Theologie und Öffentlichkeit.
    • Kooperation mit der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein.
2.2 Religions-/Fachdidaktik

Das Fach Religionsdidaktik hat intentionale religiöse Lehr- und Lernprozesse in Bildungsin­stitutionen zum Gegenstand. Der deutschsprachigen Situation entsprechend spielt dabei die Fachdidaktik, der es um die Theologie und Didaktik des schulischen Religionsunterrichts geht, eine besondere Rolle. Darüber hinaus kommt insbesondere der Didaktik religiöser bzw. theologischer Erwachsenenbildung sowie der theologischen Wissenschaftsdidaktik eine spe­zielle Bedeutung zu.

Das Fach Religionsdidaktik verstehen wir als theologisches Fach, das auf die enge Koope­ration mit anderen Wissenschaftsdisziplinen angewiesen ist, insbesondere auf die allge­meine Didaktik, die Schulpädagogik und die Sozialwissenschaften.

Im Hinblick auf die Qualifizierung für den Religionsunterricht werden allgemeinpädagogische und schulpraktische Ausbildungsteile in die fachdidaktische Ausbildung integriert.

Besondere Anliegen der Innsbrucker Religionsdidaktik sind – neben der theologischen Aus­richtung – insbesondere die Kooperation mit anderen theologischen Fachbereichen (z. B. in Kooperativen Religionsdidaktik-Seminaren) sowie das Interesse an der Erforschung implizi­ter Religiosität und impliziter Theologie(n).

Aufgaben des Faches in Forschung und Lehre:
  • Erforschung und Konzeption theologisch-didaktischer Modelle für die Planung, Durchfüh­rung und Reflexion bzw. Evaluation des Religionsunterrichts sowie der kirch­lichen, theologischen Erwachsenenbildung
  • Qualifikation für den Religionsunterricht (insbesondere in den Bereichen Fachdidaktik, Pädagogik und Schulpraktikum): im Lehramtsstudium „Kath. Religion“ für den Religi­onsunterricht an höheren Schulen sowie (subsidiär) an Pflichtschulen; im Bakkalau­reatsstudium „Kath. Religionspädagogik“ für den Religionsunterricht an Pflichtschulen im Rahmen eines pastoralen Berufes; im Magisterstudium „Kath. Religionspädagogik“ für den Religionsunterricht an allen Schultypen; im Diplomstudium „Kath. Fachtheolo­gie“ für den Religionsunterricht an Pflichtschulen
  • Entwicklung und Durchführung eines Curriculums im Bereich Kommunikativer Bildung und Seelsorge für das Bakkalaureatsstudiums „Kath. Religionspädagogik“ für Studie­rende, die keine Qualifikation für den Religionsunterricht an Pflichtschulen anstreben (in Zusammenarbeit mit dem Fach „Interkulturelle Pastoraltheologie und Missionswis­senschaft“ und dem Fach „Katechetik und Religionspädagogik“)
  • Kooperation mit dem Institut für Lehrer/innen/bildung und Schulforschung (ILS) in Be­zug auf das Lehramtsstudium im Unterrichtsfach „Kath. Religion“. Dies soll vor allem in Richtung Entwicklung und Bereitstellung eines pädagogischen Curriculums in Zu­sammenarbeit mit dem Institut für Organisation und Lernen geschehen, wobei in diese Kooperation das besondere Interesse für weltanschauliche Grundpositionen, die hinter pädagogischen Modellen stehen, eingebracht werden soll
  • Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Hochschulen (insbesondere der kirchlichen) in Bezug auf die Ausbildungscurricula für den Religionsunterricht an Pflichtschulen sowie die Fort- und Weiterbildung von ReligionslehrerInnen
  • Medienpädagogische und mediendidaktische Qualifikation im Kontext religiöser Bil­dung
2.3 Kirchenrecht

Nach katholischem Verständnis ist das Recht der Kirche als sozialer, sichtbarer und hierar­chisch gegliederten Gemeinschaft der Gläubigen (communio fidelium, communio ecclesia­rum, communio hierarchicum) ein Wesenselement derselben. Das Kirchenrecht gründet im Heilswillen Gottes und hat daher seine primäre Aufgabe im Dienst an der Verwirklichung dieses Heilswillens. Somit liegt die Aufgabe des Kirchenrechts in der Förderung des bonum commune/bonum fidelium. Das Kirchenrecht kennzeichnet daher eine starke pastorale Aus­richtung, in der die Beachtung der salus animarum (vgl. Can. 1752) eine zentrale Rolle ein­nimmt.

2.3.1 Gegenstand

Unmittelbarer Gegenstand ist das Recht der katholischen Kirche, das sich auf zwei große Rechtskreise erstreckt, das Recht der lateinischen Kirche und das Recht der katholischen Orientalischen Kirchen. Die Kirchenrechtswissenschaft beschäftigt sich aber auch mit dem so genannten Staatskirchenrecht/Religionsrecht d. h. mit dem vom Staat in religiösen und kirchlichen Angelegenheiten erlassenen Recht, das die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften regelt, sowie mit dem Kirchenvertragsrecht, d. h. jenen Vereinbarungen, die insbesondere in Form von Konkordaten die konkrete Ausgestaltung dieses Verhältnisses von Staat und Kirche bestimmen.

Die wesentliche Aufgabe des Faches ist die Darlegung und Interpretation der geltenden kir­chenrechtlichen Normen (Rechtsdogmatik) gemäß der kanonistischen Methode, die rechts­theologische und rechtsphilosophische Begründung (Kirchenrechtstheorie) dieser Normen sowie die Erforschung ihrer kirchenrechtsgeschichtlichen Entwicklung (kirchliche Rechtsge­schichte, Geschichte der Kirchenrechtsquellen).

2.3.2 Bezug zur Praktischen Theologie

Kirchenrechtliche Normen wollen einerseits Freiräume für die Verwirklichung der kirchlichen Sendung – die alle Getauften angeht, ob einzeln oder in Gemeinschaft – schaffen und si­chern. Das Recht eröffnet auf diese Weise Freiräume für pastorales Handeln. Anderseits zeigen Normen auch Grenzen auf, deren Überschreitung zur Verwirklichung dieser Sendung kontraproduktiv ist bzw. sein kann. Diese zweite Aufgabe des Kirchenrechts zielt auf die Ge­währleistung sowohl der Kontinuität mit den apostolischen Ursprüngen als auch der Authen­tizität des christlichen/kirchlichen Lebens gemäß dem Glauben der Kirche. Recht setzt daher pastoralem Handeln auch Grenzen.

Darüber hinaus ist es Aufgabe des Faches, an der Rechtsentwicklung mitzuwirken, damit das Recht in zeit- und sachgerechter Weise seinen kirchlichen Auftrag erfüllen kann. Unter rechtspolitischer Perspektive ist daher die Zusammenarbeit mit der Pastoraltheologie bzw. Praktischen Theologie bedeutsam.

Für das kirchliche Handeln eröffnet das Recht Strukturen, die im Dienste der innerkirchlichen Kommunikation stehen, indem die Beachtung des Rechts konfliktvermeidend wirkt und in Falle von eingetretenen Konflikten rechtliche Kriterien und Verfahren anbietet, um Konflikte unter Berücksichtigung der Aequitas canonica einer der Gerechtigkeit und Billigkeit entspre­chenden Lösung zuzuführen. Aber auch die Art der Rechtsanwendung und zu rigide Normen können Konflikte erzeugen. Hier bieten sich Anknüpfungspunkte zum Forschungsansatz der Kommunikativen Theologie an, um diese kommunikationsrelevante Dimension des kirchli­chen Rechts stärker herauszuarbeiten.

Wegen dieses Bezugs zur Praktischen Theologie sieht das Fach Kirchenrecht seine Integra­tion in das Institut für Praktische Theologie für gerechtfertigt. Die Annäherung an die prak­tisch-theologischen Disziplinen soll in Zukunft intensiviert werden.

2.3.3 Bezug zu anderen theologischen und humanwissenschaftlichen Disziplinen

Da der Urgrund des kirchlichen Rechts in der Offenbarung (ius divinum positivum) liegt, er­gibt sich eine notwendige Verbindung mit den bibelwissenschaftlichen Disziplinen, insbeson­dere mit der neutestamentlichen Wissenschaft, um unter rechtstheologischer Rücksicht die offenbarungsrechtlichen Grundlagen des kirchlichen Rechts erarbeiten und klären zu kön­nen. Dies ist auch im Hinblick auf den Dialog mit der evangelischen Kirchenrechtswissen­schaft unumgänglich.

Das im Anschluss an das II. Vatikanische Konzil erneuerte Kirchenrecht richtet sich am theologischen Wesensverständnis der Kirche aus und versteht sich als Funktion des Kirchen­begriffs. Somit geht die Dogmatik, insbesondere die Ekklesiologie, dem Kirchenrecht voraus und wird zur unverzichtbaren materiellen Grundlage für das kirchliche Recht. Da die Kanonistik ihren Kirchenbegriff und die damit verbundenen materiellen Grundlagen der In­stitutionen des Kirchenrechts und seiner Normen nur in engern Zusammenarbeit mit der Ek­klesiologie finden kann, muss die Kanonistik den Kontakt zu dieser theologischen Disziplin immer wieder suchen und vertiefen.

Wenn das Kirchenrecht auch seine materiellen Grundlagen wesentlich in der Ekklesiologie findet, bleiben für die Kirche als einer aus göttlichen und menschlichen Elementen zusam­mengesetzten komplexen Größe die Wirkgesetze der sozialen Natur des Menschen auf­recht, weshalb die Prinzipien der Katholischen Soziallehre – Personalität, Solidarität, Subsi­diarität – auch für die Kirche Geltung beanspruchen.

Die vorhin genannte pastorale Ausrichtung des Kirchenrechts steht jedoch nicht im Wider­spruch zu seinem Rechtscharakter, weshalb auch der Dialog mit den modernen Rechtswis­senschaften gesucht werden muss, um mit ihnen in einen wechselseitigen fruchtbaren Aus­tausch zu treten. Es geht darum die Errungenschaften der modernen Rechtswissenschaften in die Methodik der Kanonistik und Gestaltung der kirchlichen Rechtsordnung sinnvoll zu integrieren.

2.4 Interkulturelle Pastoraltheologie, Missionswissenschaft und Homiletik

Gegenstandsbereich des Faches Pastoraltheologie ist die Gesamtheit orts- und weltkirchli­cher, (inter)religiöser und (inter)kultureller Praxis, die – auf dem Hintergrund des jeweiligen lokalen und globalen gesellschaftlichen Kontextes – als theologierelevant und theologiegene­rierend erkannt werden. Diese Praxis wird einer Analyse und Deutung unterzogen, aus der theologische Einsichten und Erkenntnisse, Kriterien und Orientierungshilfen für das gegen­wärtige und zukünftige seelsorgliche und weltverantwortliche Handeln der Kirche gewonnen werden.

Die Pastoraltheologie an der theologischen Fakultät der Universität Innsbruck weiß sich in Forschung und Lehre in besonderer Weise einer interkulturell-weltkirchlichen Perspektive verpflichtet und bringt diese in besonderer Weise in den gemeinsamen kommunikativ-theo­logischen Institutsschwerpunkt ein.

Die Schwerpunkte des Fachbereiches liegen in der Theologie der Mission, der Verkündi­gung, des interreligiösen Dialogs, in der Theologie christlicher Gemeinde und ihrer Grunddi­mensionen, in der Erforschung und Vermittlung pastoralpsychologischer und pastoralsozio­logischer Fragestellungen sowie im Bereich der Theologie der Seelsorge und der theologi­schen Frauen- und Geschlechterforschung.

Die genannten Schwerpunkte konkretisieren sich folgendermaßen:

Theologie der Mission: In Rahmen der globalen Ausrichtung des Faches wird die Missions­wissenschaft als „innerer Wesensbestandteil der Pastoraltheologie“ (Karl Rahner) betrachtet. In Kooperation mit anderen theologischen Disziplinen ist hier angesichts der „Einen Welt“ von heute die theologische und gesellschaftliche Bedeutung einer dialogischen Gestalt der „Weltmission“ der Kirche in allen Kontinenten neu herauszuarbeiten.

Interreligiöser Dialog: Religiöse Pluralität ist (auch in unserer Gesellschaft) zu einer Realität geworden. Diese Pluralität bezieht sich sowohl auf unterschiedliche Weltreligionen als auch auf das große Spektrum an neuen religiösen Formen. Eine Pastoraltheologie, die an allen Menschen interessiert ist, muss folglich in das Gespräch, in den Dialog mit diesen Menschen eintreten, um in der Versprachlichung des Eigenen angesichts des Anderen und im Hören des Anderen angesichts des Eigenen nach dem Geheimnis zu suchen, das wir Gott nennen.

Theologie christlicher Gemeinde und ihrer Grunddimensionen: Vor dem Hintergrund einer auch in religiöser Hinsicht plural und pluriform gewordenen (Welt-)Gesellschaft ist die (Pasto­ral-)Theologie herausgefordert, christliche Identität inmitten einer sich von der Kirche „eman­zipierten“ Religiosität bzw. Spiritualität neu zu definieren: Zum einen nimmt sie aufmerksam latente, religiöse Bedürfnisse wahr, wie sie beispielsweise in der Sakralisierung profan-weltli­cher Gegenstände, den Heilsversprechen der Psychoszene oder einem überquellenden Esoterik-Markt zum Ausdruck kommen und versucht eine „Unterscheidung der Geister“. Zum anderen gilt es die tradierten Sozialformen des Glaubens (inklusive ihrer Sprache, Rituale und Symbole) auf ihre „Anschlussfähigkeit“ für die Menschen der Moderne neu zu überden­ken. Im Besonderen gilt dies für die Gemeinde mit ihren Grundvollzügen – wobei der diako­nischen Funktion aufgrund theologischer Option eine bevorzugte Rolle zukommt – für For­men, regionaler, kategorialer und kooperativer Pastoral sowie neuer Leitungsmodelle.

Pastoralpsychologie und -soziologie: In der Entwicklung einer biblisch und humanwissen­schaftlich fundierten Theologie der Seelsorge vermittelt die Pastoraltheologie auch Grund­kenntnisse im Bereich der Pastoralpsychologie und fördert nach Möglichkeit die Persönlich­keitsentwicklung der Studierenden durch die Einübung kommunikativ-sozialer, geistlich-pastoraler Leitungs- und Begleitungskompetenz. In diesem Bereich arbeitet sie eng mit der Katechetik/Religionspädagogik und Fachdidaktik zusammen.

Frauen- und Geschlechterforschung: Feministische Pastoraltheologie hinterfragt die allge­meine Rede von menschlichen Erfahrungen und religiöser Praxis. Es gibt nur konkrete Er­fahrungen konkreter Menschen, von Frauen und Männern. Das hat Konsequenzen sowohl für die Wahrnehmung als auch die Reflexion und die Deutung. Im Besonderen beschäftigt sich feministische Pastoraltheologie bspw. mit den religiösen Biografien von Frauen oder mit den spezifischen Erfahrungen von Frauen in pastoralen Berufen.

Teil der Lehre des Faches Pastoraltheologie ist auch die Homiletik, die vor allem als Einfüh­rung in die Theologie der Verkündigung des Wortes Gottes und als praktische Einübung in den Predigtdienst angeboten wird.

Ihre ortskirchliche Verantwortung nimmt die Pastoraltheologie unter anderem auch in der wissenschaftlichen Leitung und Begleitung des so genannten Pastoraljahres wahr, das als Einführung in die pastorale Praxis in der Form eines Universitätslehrganges in Zusammen­arbeit mit den Diözesen Innsbruck und Feldkirch durchgeführt wird.