Rahmenordnung für den Ständigen Diakonat in Österreich

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 51 vom 15. Mai 2010, II. 1.)

Herausgegeben von der Österreichischen Bischofskonferenz

            Bedeutung der Rahmenordnung

1.         Der Stand des Diakonats

2.         Das Dienstamt des Ständigen Diakons

2.1.      Diakonie des Wortes

2.2.      Diakonie der Liturgie

2.3.      Diakonie der Nächstenliebe

2.4.      Besondere Aufgaben in den Pfarrgemeinden

3.         Verantwortungsträger für den Ständigen Diakonat

3.1.      Der Diözesanbischof bzw. der Ordensobere

3.2.      Die Verantwortlichen der Ausbildung

3.2.1.   Der Diözesanbischof bzw. der Ordensobere

3.2.2.   Der Ausbildungsleiter

3.2.3.   Der Ausbildungspfarrer

3.2.4.   Der Geistliche Begleiter

3.2.5.   Die Tutoren

3.2.6.   Die Fachreferenten

3.2.7.   Die Ausbildungsgemeinschaft

3.3.      Das Bischöfliche Gremium

3.3.1.   Zusammensetzung

3.3.2.   Aufgaben

3.4.      Die Gemeinschaft der Ständigen Diakone

4.         Berufung und Lebensstand

4.1.      Berufung

4.2.      Alter

4.3.      Lebensstand

5.         Die Ausbildung zum Ständigen Diakon

5.1.      Die Bewerbung

5.2.      Die vorbereitende Phase

5.3.      Ausbildungszeit

5.3.1.   Dimensionen der Ausbildung

5.3.2.   Die menschliche Bildung

5.3.3.   Die geistliche Formung

5.3.4.   Die theologische Ausbildung

5.3.5.   Die pastorale Ausbildung

5.4.      Admissio: Die liturgische Feier der Aufnahme unter die Kandidaten

5.5.      Die Übertragung von Lektorat und Akolythat

6.        Weihe zum Ständigen Diakon

7.        Rechtsstatus des Ständigen Diakons

7.1.     Inkardination

7.2.     Mitgliedschaft in Organisationen

7.3.     Lebensunterhalt

7.4.     Ruhestand und Verlust des klerikalen Standes

7.5.     Der verwitwete Diakon

8.       Fortbildung des Ständigen Diakons

9.       Die Spiritualität des Diakons

Die Bedeutung der Rahmenordnung

Der Ständige Diakonat hat nach seiner Wiedereinführung durch das II. Vatikanum[1] und die Weisungen von Papst Paul VI.[2] in weiten Teilen der Weltkirche einen starken Auftrieb erhalten und gute Früchte gezeitigt. Entsprechend den Richtlinien für den Dienst und die Ausbildung der Priester wurden durch ein Dokument die Rahmenbedingungen für den Dienst und die Ausbildung der Ständigen Diakone weltkirchlich vereinheitlicht und geregelt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen hat am 22.2.1998 die „Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone“ erlassen. Die Kongregation für den Klerus hat am selben Tag das „Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone“ veröffentlicht.

Die vorliegende Rahmenordnung stellt – diesen Vorgaben entsprechend – eine „instructio nationalis“ dar, in der sowohl Leben und Dienst als auch die Ausbildung der Ständigen Diakone in Österreich behandelt werden. Mit Hilfe dieser kirchlichen Richtlinien wird die Identität und Besonderheit dieses für die Kirche als ganze lebensnotwendigen Dienstamtes gefördert.

Die Österreichische Bischofskonferenz hat in ihrer Vollversammlung vom 9.–12. März 2009 die österreichische Rahmenordnung als eine entsprechende Ratio nationalis für den Ständigen Diakonat beschlossen und legt hiermit dem Apostolischen Stuhl entsprechend der Bestimmung c. 455 § 2 CIC zur Recognitio vor.

1. Der Stand des Ständigen Diakonats[3]

 Der Ständige Diakon hatte in der Frühzeit der Kirche eine große Bedeutung. Ab dem 5. Jhdt. war der Diakonat jedoch als eigenständige hierarchische Stufe der abendländischen Kirche nahezu abhanden gekommen. Seine Wiedereinführung stellt die von alters her gültige Dreigliedrigkeit des Ordo wieder her.[4] Durch die Verschiedenheit der Weihestufen soll der Dienst der Leitung für das Gottesvolk umfassender ausgeübt werden. Die gemeinsame Weihegnade fördert eine Spiritualität des Mit- und Füreinander der Amtsträger, wodurch bei aller Verschiedenheit die größere Einheit des einen Ordo deutlich wird.

Da der Diakonat Jahrhunderte lang lediglich eine Durchgangsstufe zum Priestertum darstellte, war das Bild des Diakonats, an dem sich nun auch die Ständigen Diakone seit dem Zweiten Vatikanum orientierten, wesentlich vom Priesteramt geprägt. Wenn auch Priesteramt und Diakonat vieles gemeinsam haben, ist mit Letzterem doch eine eigene Berufung verbunden, die sich von der zum Priestertum unterscheidet.

Der Ständige Diakonat soll die besondere Hinwendung der Kirche zur Welt und den Menschen sakramental verankern und bezeugen. Durch das Verkünden, Feiern und Tun der Diakone wird die Kirche in ihrem Heilsdienst gegenüber den Alten und Kranken, den Verfolgten, den Armen und den Menschen am Rand der Gesellschaft angeleitet. Als „Anwalt der Armen“, unmittelbar dem Bischof als Helfer zugeordnet, nimmt der Diakon daher eine unersetzbare Aufgabe in der Kirche wahr.

Nach dem Vorbild des dienenden Christus,[5] der selbst sein Wirken als „Diakonie“ bezeichnet[6] und die Jünger zu eben diesem Dienst herausfordert[7], findet der Diakon seine Orientierung. So haben die Diakone an der Sendung und der Gnade Christi auf besondere Weise teil.[8] In der Person des Diakons wird die dem kirchlichen Ordo insgesamt eigene diakonale Dimension in besonderer Weise repräsentiert, d.h. der Knechtsdienst Jesu Christi in der Kirche sakramental dargestellt. Gemäß der Spiritualität des Dienens soll der Diakon ein lebendiges Abbild Christi als des Dieners der Menschen sein.[9]

Der Dienst des Diakons wird sich nicht in einer einfachen sozialen Dienstleistung erschöpfen.[10]

Aufgrund des Weihesakramentes ist der Diakon, wenn auch in spezieller Weise, an den gleichen pastoralen Aufgaben wie der Bischof mit dem Presbyterium beteiligt.[11] Durch seinen Dienst in der kirchlichen Verkündigung, in der Feier der Liturgie und beim Aufbau der Gemeinden sollen die Grundfunktionen der Kirche diakonisch geprägt werden.

Die Mehrheit der Diakone ist verheiratet und darum der Ehe und Familie verpflichtet. Die Sakramentalität der Ehe und der Weihe bereichern einander und tragen zur gegenseitigen Vertiefung bei. Die in Ehe und Familie gewonnene Lebens- und Glaubenserfahrung stellt einen hohen Wert für das Wirken des Diakons in der Kirche dar.

Mehrheitlich sind die Diakone in ihrem Zivilberuf tätig. Die aus diesen Lebensbereichen gewonnene, oft langjährige Erfahrung qualifiziert Diakone zusätzlich und prägt auch ihre Amtsausübung.

Für jene Diakone, die haupt- oder nebenberuflich ihren Dienst ausüben, gelten die Anforderungsbestimmungen und die Besoldungsordnung der jeweiligen Diözese.

Jene Diakone, die einem klerikalen Ordensinstitut päpstlichen Rechtes oder einer klerikalen Gesellschaft des Apostolischen Lebens päpstlichen Rechtes angehören, versehen ihren Dienst unter der Gewalt des Diözesanbischofs, während sie weiterhin den eigenen Oberen unterstehen und nach Möglichkeit treu am Leben und den Ordnungen ihrer jeweiligen Gemeinschaften festhalten.[12]

 2. Das Dienstamt des Ständigen Diakons

Das II. Vatikanum beschreibt das Amt des Diakons mit der Trias Diakonie des Wortes, der Liturgie und der Nächstenliebe.[13] Entsprechend der Einheit des einen Ordo wird der Diakon diese Dienste in enger Zusammenarbeit mit dem Bischof und seinem Presbyterium ausüben. Um seinen dreifachen Dienst voll erfüllen zu können, wird der Diakon nicht Aufgaben übernehmen, die von anderen Gläubigen ordnungsgemäß erfüllt werden können. „Nur so werden die Diakone in ihrer wahren Identität als Diener Christi und nicht als besonders engagierte Laien im Leben der Kirche in Erscheinung treten.“[14]

2.1. Diakonie des Wortes

Bei der Weihe übergibt der Bischof dem Diakon das Evangelienbuch mit den Worten: „Empfange das Evangelium Christi: Zu seiner Verkündigung bist du bestellt. Was du liest, ergreife im Glauben; was du glaubst, das verkünde; und was du verkündest, das erfülle im Leben.“[15] Der Diakon ist beauftragt, das Evangelium zu verkünden, zu predigen und das Volk Gottes gemäß der Lehre der Kirche zu unterweisen. Die Mitwirkung in der Sakramenten- und Gemeindekatechese ist seine weitere Aufgabe. Die Diakone sind verpflichtet, sich durch andauerndes, gründliches Studium der Heiligen Schrift und der Überlieferung auf die Erfüllung dieser Sendung vorzubereiten.

2.2. Diakonie der Liturgie

Quelle und Höhepunkt des Wirkens der Diakone ist und bleibt der Dienst an der Feier der Eucharistie. „Der Diakon empfängt das Weihesakrament, um als Amtsträger in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Bischof und den Priestern der Heiligung der christlichen Gemeinschaft zu dienen,“[16] freilich nicht, indem er das eucharistische Mysterium vollzieht, sondern indem er am Altar die Heilswirkung des Kreuzes, wie sie gerade gegenüber den Schwachen, den Armen und Ausgegrenzten durch den Dienst der Nächstenliebe verkörpert wird, darstellt.[17] Darin unterscheidet sich der Dienst des Diakons von dem des Priesters.

Der Diakon assistiert bei der Eucharistiefeier und den anderen Gottesdiensten dem Bischof oder Priester entsprechend der liturgischen Ordnung. Dem blinden oder an einer anderen Schwäche leidenden Priester ist er dabei eine besondere Hilfe.[18]

Neben der feierlichen Verkündigung des Evangeliums obliegt dem Diakon das Formulieren der Fürbitten der Gläubigen. Mit dem Bischof und dem Priester ist er ordentlicher Spender der heiligen Kommunion. Er teilt sie während oder auch außerhalb der Eucharistiefeier aus und bringt sie als Wegzehrung den Kranken. Ihm obliegt auch die Leitung etwaiger Wortgottesfeiern am Sonntag, wenn kein Priester zur Verfügung steht.[19]

Mit dem Bischof und dem Priester ist der Diakon ordentlicher Spender der Taufe. Er kann zur Assistenz der kirchlichen Trauung beauftragt werden. Der Diakon verrichtet das Stundengebet und leitet das Volk Gottes zu diesem Gebetsdienst an.[20]

Nach der Vorgabe des Benediktionale leitet er die ihm zustehenden Segnungsfeiern. Dem Diakon ist auch die Feier des Begräbnisses anvertraut.

Die vorgeschriebenen liturgischen Gewänder sind: Albe, Stola und Dalmatik, wenn der Diakon assistiert; in allen anderen Fällen Chorkleidung, ggf. auch Stola und Pluviale.

2.3. Diakonie der Nächstenliebe

Aufgrund des besonderen Auftrags und der Weihegnade sind Diakone seit alters her[21] hauptverantwortlich in der Diakonie der Nächstenliebe tätig.[22] Was also Sorge des Bischofs, Aufgabe der Priester und des ganzen Gottesvolkes ist, wird dem Diakon als besonderer Dienst übertragen und prägt sein Leben und Wirken. Er soll sich bemühen, „unterschiedslos allen zu dienen, und dabei den Leidenden und Sündern besondere Aufmerksamkeit schenken.“[23]

 In enger Zusammenarbeit mit dem Bischof und den Priestern als Vorsteher der Pfarrgemeinden tragen Diakone die Hauptverantwortung für die leiblichen und geistigen Werke der Barmherzigkeit in den jeweiligen kirchlichen Teilbereichen.

Die Diakone sind in ihrem Dienst vorrangig in den nach außen gerichteten Dienst der Kirche berufen. Insgesamt haben die Diakone im Auftrag des Bischofs eine besondere und oft auch leitende Verantwortung in der diakonischen Entwicklung der Gemeinden, in der Förderung und Koordination der verschiedenen Dienste der Nächstenliebe und kategorialen Seelsorge sowie in der Gesellschaftsverantwortung der Kirche. Dazu gehört auch die Sorge für die Menschen, die der Kirche noch fern stehen oder sich von dieser entfremdet haben.

Die karitative Aufgabe der Diakone kann auch einen entsprechenden Dienst in der Verwaltung der Güter einschließen (z.B.: Pfarr- bzw. Diözesanökonom, Vermögensverwaltungsrat) und bei den Hilfswerken der Kirche (z.B.: Caritas). Darüber hinaus dienen Diakone oftmals in anderen Funktionen (z.B.: Gerichtswesen) und bringen die diakonische Perspektive in den Beratungsgremien der Diözesen (z.B.: Pastoralrat) ein.[24]

Die Diakone sollen für all diese Dienste Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen suchen und so Sorge tragen, dass die Kirche als ganze ihrem diakonalen Auftrag besser gerecht werden kann.

Nicht nur in ihren kirchlichen Diensten, sondern auch in ihren bürgerlichen Berufen sollen die Diakone zur Umgestaltung der Welt nach christlicher Ordnung beitragen. Ebenso sollen sie darauf achten, dass sie die Nächstenliebe vor allem gegenüber ihren Familienangehörigen als ihren Allernächsten nicht vernachlässigen.

2.4. Besondere Aufgaben in den Pfarrgemeinden

In Zeiten, wo nicht in allen Pfarrgemeinden ein Priester wohnt, können sich die Diakone nicht der Verantwortung entziehen, wenn es gilt, in dieser Not gewisse Abhilfe zu leisten. Den zuständigen Priestern solcher Gemeinden sollen die Diakone in besonderer Weise zur Seite stehen, um bei der Leitung der Pfarre und der Erfüllung der Seelsorgsaufgaben zu helfen.[25

Wenn auch die Erfüllung der Sonntagspflicht nur durch den Besuch einer Eucharistiefeier erfüllt ist, ist es Pflicht des Diakons[26], in Gemeinden, in denen eine Sonntagsfeier nicht stattfinden kann, zu gewährleisten, dass sich die Gemeinde am Sonntag zu einer Wortgottesfeier versammelt. Da der Diakon durch seine Weihe in besonderer Weise mit dem Altarssakrament verbunden ist und dem gläubigen Volk nicht längere Zeit die Eucharistie vorenthalten werden soll, ist die Austeilung der heiligen Kommunion in einer echten liturgischen Notlage am Sonntag gerechtfertigt.[27]

3. Verantwortungsträger für den Ständigen Diakonat

3.1. Der Diözesanbischof bzw. der Ordensobere

Die Diakone unterstehen dem Diözesanbischof, für sie ist er in besonderer Weise Hirte über ihr Leben und Auftraggeber für ihren Dienst. Bei jenen Ständigen Diakonen, die einem Orden päpstlichen Rechts oder einer Apostolischen Gesellschaft päpstlichen Rechts angehören, wird die hirtliche Sorgepflicht des Diözesanbischofs vom zuständigen Höheren Oberen mitgetragen.[28]

3.2. Verantwortliche der Ausbildung

3.2.1. Der Diözesanbischof bzw. der Ordensobere

Die Ausbildung der Ständigen Diakone untersteht direkt dem Diözesanbischof und im Falle von Ordensangehörigen auch dem Höheren Oberen in Mitverantwortung mit dem Bischof. Ein unmittelbarer Kontakt zwischen dem Diözesanbischof und den Bewerbern ist notwendig.

3.2.2. Der Ausbildungsleiter

Der vom Bischof ernannte Ausbildungsleiter steht der gesamten Ausbildung vor und koordiniert die Tätigkeit aller mit der Ausbildung befassten Personen.[29] Er informiert den Bischof über die Eignung und Reife der Bewerber und der Kandidaten.

3.2.3. Der Ausbildungspfarrer

Die Einführung in die verschiedenen Felder der Pfarrpastoral erfolgt unter Anleitung eines Ausbildungspfarrers. Als solcher wird ein bewährter Pfarrer entweder aus der Heimatgemeinde oder einer Wahlpfarre durch den Ausbildungsleiter in Absprache mit dem Diözesanbischof beauftragt. Regelmäßig klärt er mit den Bewerbern im Gespräch den Ausbildungsstand und dokumentiert dies schließlich in einem schriftlichen Abschlussbericht für den Ausbildungsleiter.

3.2.4. Der Geistliche Begleiter

Jeder Bewerber wählt, im Einvernehmen mit dem Ausbildungsleiter und dem Diözesanbischof, einen bewährten, untadeligen Priester mit theologischer Erfahrung als geistlichen Begleiter. Der geistliche Begleiter unterstützt den Bewerber in der persönlichen Entscheidungsfindung und bei der Festigung des persönlichen spirituellen Stils.[30]

3.2.5. Die Tutoren

Der vom Ausbildungsleiter vorgeschlagene und vom Diözesanbischof ernannte Tutor ist der unmittelbare Begleiter jedes Bewerbers und Kandidaten, um diesem bei der Aneignung der verschiedenen Ausbildungselemente zu helfen. Er ist bei der Entscheidung über die Eignung des Kandidaten zu befragen.

3.2.6. Die Fachreferenten

Die Fachreferenten sollen in enger Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsleiter „den Glauben der Kandidaten nähren und diese für die Aufgabe, Lehrer des Gottesvolkes zu sein, befähigen“[31]

3.2.7. Die Ausbildungsgemeinschaft

Die Gemeinschaft der Bewerber und Kandidaten als geistliche Weggemeinschaft hat für diese zur Abklärung ihrer Berufung und für den Weg zur Vorbereitung auf den Diakonat eine prägende Bedeutung.[32] Daneben kommt der Unterstützung durch die Herkunftsgemeinschaften – die Familien, die Pfarrgemeinden und die kirchlichen Gemeinschaften – große Bedeutung zu.

3.3. Das Bischöfliche Gremium

3.3.1. Zusammensetzung

Dem Diözesanbischof wird empfohlen, ein eigenes Gremium für den Diakonat einzurichten, dem jedenfalls die verantwortlichen Vertreter der Aus- und Fortbildung und der Gemeinschaft der Diakone angehören.[33]

3.3.2. Aufgaben

Diesem Gremium obliegt die Förderung des Ständigen Diakonats, die Ausbildung der Bewerber und Kandidaten für diesen Weihestand, die Koordinierung der Weiterbildung der Diakone sowie die Zusammenarbeit mit den anderen kirchlichen und pastoralen Gremien.[34]] Die Regelung der Zuständigkeiten und die Geschäfte des Gremiums obliegen allein dem jeweiligen Diözesanbischof.

3.4. Die Gemeinschaft der Ständigen Diakone

Die regelmäßigen Zusammenkünfte der Diakone dienen der Vertiefung ihrer Spiritualität und Verbundenheit sowie als Hilfe bei der Erfüllung ihres Dienstes. Besonders die Sorge um alte und kranke Mitbrüder, um die Familien, die Ehefrauen und Witwen der Diakone ist dieser Gemeinschaft anvertraut. Die Einrichtung regionaler bzw. aufgabenbezogener Diakonatskreise hat sich in mehreren Diözesen bewährt.

Wenn es dem Diözesanbischof als vorteilhaft erscheint, kann er einen Diakon mit der Aufgabe der Organisation der Gemeinschaft der Ständigen Diakone beauftragen. Dieser hat dann mit dem Diözesanbischof in der Erfüllung seiner Aufgaben eng zusammenzuarbeiten.

4. Berufung und Lebensstand

4.1. Berufung

Gott ist es, der zu einem kirchlichen Dienstamt beruft. Dies ist die Grundvoraussetzung für die Erwählung durch die Kirche.

4.2. Alter

Unverheiratete Kandidaten für den Ständigen Diakonat dürfen frühestens nach Vollendung des 25. Lebensjahres zur Weihe zugelassen werden, verheiratete Kandidaten frühestens nach Vollendung des 35. Lebensjahres und mit Zustimmung der Ehefrau.[35] Die Erteilung einer Dispens vom kanonischen Alter über ein Jahr hinaus ist dem Apostolischen Stuhl vorbehalten.[36] Ein Interessent, der geschieden ist, kann in der Regel nicht zur Ausbildung zugelassen werden. Interessenten, die das 60. Lebensjahr erreicht haben, werden nur in Sondersituationen zur Ausbildung zugelassen.

4.3. Lebensstand

Für unverheiratete Bewerber, die nicht einer Ordensgemeinschaft oder einer Gesellschaft Apostolischen Lebens angehören, gilt ebenfalls die Verpflichtung zum Zölibat. Sie müssen mit diesem Lebensstand vertraut gemacht werden, dessen Wert im Hinblick auf die volle und ganzheitliche Verfügbarkeit für Christus und den Dienst in der Kirche gebührend hervorzuheben ist.[37]

Als verheiratete Männersind nur solche zum Diakonat zuzulassen, die sich mindestens schon fünf Jahre lang in Ehe und Familie bewährt haben und gemeinsam mit ihrer Familie ein christliches Lebenszeugnis ablegen können.

Verwitwete Kandidaten haben dem Witwenstand gemäß enthaltsam zu leben und in ihrem Lebensstand den Beweis menschlicher und geistlicher Bewährung zu erbringen. Sie müssen gegebenenfalls in angemessener Weise für die umfassende Versorgung ihrer Kinder Vorkehrungen getroffen haben bzw. deutlich zeigen, dass sie dazu in der Lage sind.[38]

5. Ausbildung zum Ständigen Diakon

5.1. Die Bewerbung

Der Entschluss, die Ausbildung zum Diakonat zu beginnen, kann sowohl durch die Initiative des Bewerbers selbst erfolgen oder auf Vorschlag des zuständigen Pfarrers oder des Oberen der Gemeinschaft, welcher der Bewerber angehört. In jedem Fall muss der Entschluss aus freien Stücken erfolgen. Nach Beratung mit dem Ausbildungsleiter (und dem Bischöflichen Gremium) entscheidet der Diözesanbischof bzw. der Ordensobere über die Zulassung zur vorbereitenden Phase.

5.2. Die vorbereitende Phase

Die Entscheidung über die Aufnahme eines Interessenten zur vorbereitenden Phase bedarf der Befürwortung durch den entsprechenden Pfarrer, der Befürwortung durch den Ausbildungsleiter und die sonstigen diözesanen Verantwortlichen für den Diakonat. Letztlich trifft die Entscheidung der zuständige Diözesanbischof bzw. Höhere Ordensobere. Die Aufnahme in den Interessentenkreis stellt noch keinesfalls eine Zusicherung der Weihe dar.

Mit der Aufnahme unter die Interessenten beginnt die vorbereitende Phase[39], die bis zu einem Jahr dauern kann. Verantwortlich für diese ist der Ausbildungsleiter, der nach Absprache mit allen anderen Verantwortlichen für eine entsprechende geistliche Begleitung der Bewerber sorgt. Der Kontakt mit den Familien der Bewerber ist rechtzeitig durch die Verantwortlichen der Ausbildung herzustellen. Nach Möglichkeit sollen auch die Ehefrauen in die vorbereitende Phase einbezogen werden.

5.3. Ausbildungszeit

Das Ausbildungsprogramm muss für alle Bewerber wenigstens drei Jahre dauern, und zwar zusätzlich zur vorbereitenden Phase, unabhängig davon, dass auf Grund von anrechenbarer Vorbildung einzelne Bewerber von einzelnen Veranstaltungen dispensiert werden können. Diese Zeit in der Ausbildungsgemeinschaft ist für die menschliche und spirituelle Formung von großer Bedeutung.[40] Das Ausbildungsprogramm soll auf die menschliche, geistliche, theologische und pastorale Dimension des Diakonats vorbereiten. Spezielle diözesane Richtlinien werden diese allgemeinen Ausbildungsziele ergänzen.

Damit die Ehefrauen und die Kinder den Dienst der Diakone als Bereicherung ihres gemeinsamen Lebens erfahren können, und damit sie später den Dienst unterstützen können, sollen die Ehefrauen und auch die Kinder in die Ausbildung einbezogen werden und gegebenenfalls Teile der Ausbildung mitmachen. Die Verbindung zwischen Weihesakrament und Ehesakrament, von Dienstamt und Familienleben stellt ja einerseits eine Bereicherung, andererseits aber auch eine besondere Herausforderung dar. Entsprechendes gilt auch für die Einbindung der Pfarrgemeinden.

Die Ausbildung der Ständigen Diakone umfasst folgende Dimensionen:

5.3.1. Die menschliche Bildung

Die menschliche Bildung hat das Ziel, die Bewerber und Kandidaten so zu formen, dass sie anderen die Begegnung mit Christus ermöglichen und dafür nicht zum Hindernis werden.[41]

Diese Menschenbildung zielt auf Tugenden, wie Wahrheitsliebe, Aufrichtigkeit, Achtung vor jedem Menschen, Gerechtigkeitssinn, Einhaltung des gegebenen Wortes, Mitgefühl, konsequenter Lebensstil, Ausgewogenheit im Urteil und Verhalten ab.[42] Besonders wichtig sind für Diakone Kommunikations- und Kontaktfähigkeit, verbunden mit einem hohen Maß an affektiver Reife.

5.3.2. Die spirituelle Formung

Ausgehend von einer grundsätzlichen Besinnung auf die Konsequenzen aus Taufe und Firmung steht im Mittelpunkt der spirituellen Übungen das Wachsen in der Liebe, die stets zu neuer Hingabe an Gott und die Menschen führen soll. Entsprechend einer Spiritualität des Dienens sollen die Bewerber und Kandidaten lernen, die Kirche auch in ihrer irdischen Gestalt anzunehmen, wenn auch nicht ohne die notwendige Fähigkeit zu auferbauender Kritik. In einer „Schule des Betens“ sollen sie nicht nur in die Praxis des Stundengebets eingeführt werden, sondern ebenso in die verschiedensten Formen des freien und geprägten Gebets, der bewährten Formen der Volksfrömmigkeit sowie der umfassenden Gestaltung des geistlichen Lebens.

5.3.3. Die theologische Ausbildung

Vor der Absolvierung des eigentlichen Ausbildungsprogramms ist eine theologische Grundausbildung zu verlangen, die für den Bereich der Österreichischen Bischofskonferenz mindestens die Absolvierung des „Theologischen Fernkurses“ vorsieht. Bereits bestehende theologische oder religionswissenschaftliche Institute und Einrichtungen in den Regionen sollen für die Diakonenausbildung genutzt werden, nicht zuletzt um dort ebenfalls österreichweite Lehrgänge für Bewerber und Kandidaten durchzuführen.

Auf Grundlage des Katechismus der Katholischen Kirche sind folgende zwei Dimensionen der lehrmäßigen Ausbildung zu vermitteln:[43]

  • Eine grundlegende Kenntnis im Bereich der theologischen Hauptfächer und die Befähigung, über den eigenen Glauben Rechenschaft abzulegen.[44]
  • Ausreichende Kenntnis über die Gesellschaftsverhältnisse und ihre Veränderungen sowie die Befähigung zur angemessenen Inkulturation des Evangeliums.

5.3.4. Die pastorale Ausbildung[45]

Für die Diakone wird besondere Aufmerksamkeit auf die eigentlich diakonalen Bereiche gelegt.

  • Die liturgische Praxis: die Feier der Sakramente und Sakramentalien, der Dienst am Altar.
  • Die Praxis des Verkündigungsdienstes: Einübung in Glaubensgespräche, Katechese, Vorbereitung auf den Sakramentenempfang, Predigt, Verantwortung für den erheblichen Reichtum außerliturgischer Volksfrömmigkeit.
  • Die Praxis der Caritas: konkrete Einsätze im kategorial-karitativen Bereich; konkrete
  • Einsätze für soziale Gerechtigkeit und Barmherzigkeit.
  • Einübung in die Praxis des Seelsorgegesprächs.
  • Praktika in den diakonalen Strukturen im pfarrlichen Bereich.
  • Einübung in den Dienst des Aufbaus der christlichen Gemeinschaft: Leitung von Familiengruppen, Bibelrunden, Gebetskreisen, kleinen Gemeinschaften und Gruppen von kirchlichen Bewegungen.
  • Entfaltung eines missionarischen Bewusstseins und Einübung in die Praxis der verschiedenen Formen lebendiger Glaubensvermittlung.
  • Einübung in Mediation und Konfliktlösung im Dienste von Heilung und Versöhnung.
  • Ausreichende Kenntnis im Bereich der Kommunikationstechnik und Gruppenleitung.

5.4. Admissio: Die liturgische Aufnahme unter die Kandidaten

Vor der Aufnahme unter die Kandidaten für den Ständigen Diakonat bekunden die Bewerber wiederum in einem schriftlichen und eigenhändig unterfertigten Antrag ihren Willen, sich mit größtem Ernst auf den Empfang der Weihe vorzubereiten. Nach der Annahme des Gesuchs durch den Diözesanbischof bezeugt die Kirche in der Feier, dass sie diese Männer grundsätzlich für würdig hält, sich auf den letzten Wegabschnitt der Vorbereitung als erwählte Kandidaten zu begeben.[46] Wegen seines öffentlichen Charakters und seiner Bedeutung für die Kirche soll dem Ritus der entsprechende Wert beigemessen werden und dieser vorzugsweise an einem Festtag stattfinden.[47] Nach Möglichkeit sollte der Diözesanbischof selbst dieser Feier vorstehen.[48]

5.5. Die Übertragung von Lektorat und Akolythat

Bevor jemandem die Weihe zum Diakon erteilt wird, muss er die Dienste des Lektors und des Akolythen übernommen und eine Zeitlang ausgeübt haben.[49] Nachdem die Kandidaten einen unterschriebenen Antrag auf Zulassung zu diesen Ämtern dem Bischof vorgelegt haben, entscheidet der Bischof nach Anhörung des Ausbildungsleiters und der anderen mit der Ausbildung befassten Gremien über die Zulassung. Der feierlichen Übertragung soll auch die entsprechende Ausübung dieser Dienste in der Liturgie folgen.

6. Weihe zum Diakon

Die Diakonenweihe darf erst erteilt werden, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ist und die schriftliche Zustimmung der Ehegattin vorliegt und der Kandidat rechtmäßig zur Weihe zugelassen wurde. Womöglich sollte auch die Einsatzpfarre oder ein bestimmter kategorialer Dienst feststehen.

Der Kandidat muss dem Bischof bzw. dem zuständigen Höheren Oberen eine eigenhändig abgefasste und unterschriebene Erklärung übergeben, die bekundet, dass er von sich aus und frei die heilige Weihe empfangen möchte und sich dem kirchlichen Dienst für immer widmen will, zugleich hat er um Zulassung zum Weiheempfang zu bitten.[50] Der Bischof wird nach Anhörung der Ausbildungsverantwortlichen und persönlicher Überprüfung der Eignung des Kandidaten (Scrutinien)[51] über die Zulassung zur Weihe entscheiden.

Nachdem die Kandidaten spezielle geistliche Exerzitien von wenigstens fünf Tagen absolviert haben,[52] das Glaubensbekenntnis mit dem Treueeid feierlich vor dem Bischof oder seinem Vertreter geleistet und unterzeichnet haben, darf die Weihe gespendet werden.[53]

Die Verpflichtung zur Einhaltung der Ehelosigkeit für unverheiratete oder verwitwete Kandidaten ist dem Diözesanbischof vor der Weihe zum Ständigen Diakon zu versprechen.

Die Weihe selbst, die nach dem Ritus des Pontificale Romanum vollzogen werden muss, soll an einem Sonn- oder entsprechenden Feiertag in der Kathedralkirche oder in der (Pfarr)Kirche des Ortes stattfinden, in dem der Weihekandidat wohnt bzw. wirken wird. Den Ehefrauen und Kindern der Kandidaten soll im Verlauf dieser Feier besonderes Augenmerk gelten und Raum für die Mitgestaltung zukommen.[54]

7. Der Rechtsstatus des Ständigen Diakons

Durch die Weihe und die daraus folgende sakramentale Sendung Christi wird der Diakon ein Mitglied der Hierarchie. Dies bestimmt seinen theologischen und rechtlichen Stand in der Kirche.[55] Neben den allgemeinen Klerikerrechten und Pflichten stehen dem Diakon auch eine ganze Reihe spezifischer Pflichten und Rechte zu.[56]

 7.1. Inkardination

Durch den Empfang der Weihe wird der Diakon einer Teilkirche bzw. Personalprälatur inkardiniert, für deren Dienst er geweiht ist.[57] Dadurch wird eine besondere Beziehung zwischen dem Geweihten und dem zuständigen Bischof begründet.[58] Diakone, welche als Mitglied eines Ordensinstituts ewige Gelübde abgelegt haben oder in eine klerikale Gesellschaft des Apostolischen Lebens endgültig eingegliedert sind, werden durch den Empfang der Weihe dem Institut bzw. der Gesellschaft inkardiniert, wenn die Konstitutionen nicht etwas anderes bestimmen.[59] Gemäß dem Gehorsamsversprechen bei der Weihe sind die Diakone verpflichtet, wenn sie nicht durch ein rechtmäßiges Hindernis entschuldigt sind, eine Aufgabe, die ihnen vom Ordinarius übertragen wird, zu übernehmen und treu zu erfüllen.[60] Die zusätzliche Beauftragung zu einem Dienst in einer anderen Diözese ist mit Erlaubnis der Bischöfe beider Diözesen möglich.[61] Speziell bei Diakonen im Ehrenamt ist dafür zu sorgen, dass das Ausmaß der Arbeit die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschreitet.

7.2. Mitgliedschaft in Organisationen

Den Diakonen, wie auch den anderen Klerikern, ist die Mitgliedschaft und Mitwirkung in Vereinigungen oder Gruppen untersagt, die sie an der rechten Ausübung ihres Amtes hindern oder die aufgrund ihrer Zielsetzung kirchlicher Gesinnung entgegenstehen. Dieses Verbot bezieht sich besonders auf gewerkschaftsähnliche Vereinigungen, deren Ideologie den geweihten Dienst auf einen profanen Beruf verkürzt.[62]

7.3. Lebensunterhalt

Ständige Diakone, die sich im Rahmen ihrer Beauftragung ganz dem kirchlichen Dienst widmen, ohne aus einer anderen Quelle ein finanzielles Entgelt zu erhalten, haben Anspruch auf Vergütung, mit der sie für ihren und ihrer Familie Lebensunterhalt sorgen können.[63] Es ist Sache der einzelnen Diözesen, in einer Besoldungsordnung die Bezüge der haupt- und nebenamtlich tätigen Ständigen Diakone zu regeln und die Vergütung der Aufwendungen für „ehrenamtlich“ tätige Ständige Diakone festzulegen.

7.4. Ruhestand und Verlust des klerikalen Standes

Die einmal gültig empfangene Weihe wird niemals ungültig. Dennoch tritt der Verlust des klerikalen Standes nach Maßgabe der Normen des Kirchenrechtes ein.[64] Eine Beendigung des Dienstverhältnisses führt zum Verlust des Klerikerstandes. Bezüglich der Entpflichtung aus dem aktiven Dienst (auch auf Zeit) gelten außerdem die diözesanen Regelungen. Nach Beendigung des aktiven Dienstes soll jeder Diakon in Rücksichtnahme auf das Alter, die Gesundheit oder die mangelnde Belastbarkeit das Recht haben, seinen Abschied in Würde zu nehmen. Die persönliche Lebens- und Arbeitssituation ist individuell zu berücksichtigen. Entsprechend der allgemeinen Regelung für Kleriker sollte der Eintritt in den Ruhestand mit Vollendung des 75. Lebensjahres erfolgen.

7.5. Der verwitwete Diakon

Der Tod der Ehefrau bewirkt für den verwitweten Diakon keine Änderung seiner kirchlichen Stellung. Durch den Empfang der Weihe entsteht ein trennendes Ehehindernis. Von diesem Hindernis[65] kann zugunsten einer neuen Eheschließung jedoch nur dispensiert werden, wenn die folgenden beiden Bedingungen, vom Bischof attestiert, zugleich erfüllt sind:

  • die große pastorale Nützlichkeit des Dienstes des Diakons,
  • und die Sorge für minderjährige Kinder.[66]

 8. Fortbildung des Ständigen Diakons

Einer gründlichen Ausbildung des Diakons entspricht eine beständige und lebenslange Fortbildung, die ebenfalls geistliche, menschliche, theologische und pastoral-praktische Dimensionen umfasst. „Weiterbildung ist ein notwendiges Mittel ... um das Ziel einer Berufung, den Dienst an Gott und an seinem Volk, zu erreichen.“[67] Es ist Aufgabe des Diözesanbischofs, entsprechende Regelungen zu erlassen. Mindestelemente der Fortbildung sind:

  • die jährliche Teilnahme an Exerzitien
  • eine regelmäßige Geistliche Begleitung
  • die Teilnahme an Pastoralkonferenzen
  • die Integration in einen Diakonenkreis.

Schon der Einsatzort selbst ist beständiger Anlass zur Fortbildung.[68] Entsprechend einem jährlichen Rahmenplan sollen die diözesanen Institutionen für die Diakone für ein entsprechendes Bildungsprogramm sorgen.[69] Die Einbeziehung der Ehefrauen ist auch in der Fortbildung wünschenswert. Für die Fortbildung – vor allem in den ersten drei Einsatzjahren – soll der Ausbildungsleiter oder ein eigener, vom Bischof bestimmter Beauftragter Verantwortung tragen. Für die Festlegung der Curricula und die Bereitstellung entsprechender Bildungsinstitutionen sowie für die Sicherung der Qualität der Fortbildung in den Diözesen (z.B.: Vergleichbarkeit der Bildungsinhalte) wird die Österreichische Bischofskonferenz Sorge tragen.[70] Durch konkrete Arbeitsaufträge an die Konferenz der Ausbildungsleiter bzw. die Konferenz der bischöflich bestellten Verantwortlichen für die Gemeinschaft der Ständigen Diakone.

9. Die Spiritualität des Diakons

Der Dienst des Diakons steht und fällt mit dem geistlichen Leben. Der Diakonat gründet in der Person und dem Wirken Jesu Christi. Jesu Wesen, seine Worte und Taten sind Quelle der Spiritualität aller Dienstämter, auch der des Diakonats. So wie Jesus seine Beziehung zum Vater lebte und wie er sich den Menschen zuwandte, ist er für die Ständigen Diakone der Maßstab. Die Fußwaschung beschreibt die spirituelle Grundhaltung, die Bergpredigt (Mt 5 – 7) bestimmt den Rahmen, die Gerichtsrede („was ihr dem Geringsten getan habt …“, Mt 25,31ff.) ist dauernder Ansporn der Diakone.

Aus dem regelmäßigen Studium des Wortes Gottes in der ganzen Heiligen Schrift und aus dessen Fruchtbarkeit im Leben schöpft der Diakon Vision und Kraft. Indem der Diakon die Entwicklungen und Probleme der Gegenwart als „Zeichen der Zeit“ erforscht und im Licht des Evangeliums deutet, kann er seinem Auftrag in der Verkündigung gerecht werden.[71]

 Im Empfang der Sakramente der Kirche begegnet der Diakon Jesus Christus, dem Ursakrament, ganz persönlich. Besonders die möglichst tägliche Teilnahme an der Eucharistiefeier sowie die regelmäßige Feier des Sakraments der Versöhnung sind unverzichtbare Elemente des geistlichen Lebens des Diakons. Nur wenn der Diakon selbst aus diesen Sakramenten lebt, kann er mit den Menschen glaubwürdig Gottesdienste feiern und sie auf den Empfang der Sakramente vorbereiten.

Durch das Gebet der Kirche (mindestens Laudes und Vesper) stimmen die Diakone in den Chor der Beter über Jahrtausende ein. Zum Gebetsleben gehören auch die Zeiten der stillen Anbetung, des Hinhörens auf „Stimme des Heiligen Geistes“ und der konkreten Fürbitte für die Nöte in der Umgebung, der Kirche und der Welt. In einer betenden Grundhaltung gehen die Diakone in den Tag und die Arbeit hinein. Nur als Männer „voll des Geistes“[72] können die Diakone andere im Gebet anleiten.

Das Vorbild der Heiligen der Kirche prägt die Spiritualität des Diakons. Maria ist für die Diakone – wie für alle Christen – Mutter im Glauben sowie Modell für ein Leben in Gott. Leitbilder sind die Heiligen Diakone, wie Stephanus, Laurentius und Franz von Assisi. Beispielhaft sind auch jene Persönlichkeiten der jüngeren Kirchengeschichte, die unter Hingabe ihres Lebens zu selbstlosen Dienern der Menschen wurden, wie Maximilian Kolbe, Bischof Romero oder Mutter Teresa.

Diese Rahmenordnung wurde von der Österreichischen Bischofskonferenz in ihrer Frühjahrsvollversammlung von 9. bis 12. März 2009 beschlossen und von der Kongregation für das katholische Bildungswesen am 20. Februar 2010 approbiert. Sie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz in Kraft.


[1] Lumen Gentium, 29. „… als eigene und beständige hierarchische Stufe … wird dieser Diakonat auch verheirateten Männern reiferen Alters erteilt werden können, ferner geeigneten jungen Männern, für die jedoch das Gesetz des Zölibats in Kraft bleiben muss.“

[2] Motu Proprio über die Erneuerung des Diakonates Sacrum diaconatus ordinemvom 18. Juni 1967 (NKD Bd. 9); Motu Proprio Ad pascendumvom 15. August 1972 (NKD 42).

[3] Immer wenn in dieser Rahmenordnung der Βegriff „Diakon“ verwendet wird, ist damit der Ständige Diakonat gemeint und nicht jener Diakonat als Durchgangsstufe zur Priesterweihe. (Dir., 39.).

[4] Ebda., bezugnehmend auf Konzil von Trient, Sess. 23, De sacr. Ordinis.

[5] Vgl. Mk 10,45.

[6] Vgl. Mt 20,28; Lk 22,27; Joh 13,1–17; Phil 2,7f.; 1 Petr 2,21–25.

[7] Vgl. Joh 13,14f.; Lk 12,37.

[8] KKK, 1570, vgl. Mk 10,45.

[9] Vgl. Ratio, 27; W. Kasper, Dank für 25 Jahre Ständiger Diakonat; in: Diaconia Christi, Rottenburg a. N. 1994, 24.

[10] Ratio, 9.

[11] Benedikt XVI., Motu Proprio Omnium in mentem vom 26. Oktober 2009: Die Hinzufügung eines 3. Artikels zu c. 1009 CIC präzisiert hinsichtlich der Weihestufe des Diakons: „Qui constituti sunt in ordine episcopatus aut presbyteratus missionem et facultatem agendi in persona Christi Capitis accipiunt, diaconi vero vim populo Dei serviendi in diaconia liturgiae, verbi et caritatis.“

[12] Ratio, 4.

[13] Vgl. Lumen Gentium, 29.

[14] Dir., 40.

[15] Pontifikale, Die Feier der Diakonatsweihe; Trier 1994; Nr. 72.

[16] Dir., 28.

[17] Vgl. Dir., 28.

[18] Vgl. Dir., 32.

[19] Dir. f. d. Feier v. Sonntagsgottesdiensten o. Priester, Christi Eccl. Nr. 38.

[20] Entsprechend c. 276 § 2, n. 3 CIC sind für die Ständigen Diakone Laudes und Vesper gemäß Dekret der Österreichischen Bischofskonferenz vom 6. 11. 1991 vorgeschrieben, rekognosziert durch die Kongregation für die Bischöfe am 26. 10.1991.

[21] Papst Fabian erwählte im 3. Jhdt. Diakone als Vorsteher (regionarii) kirchlicher Verwaltungsbezirke zur Wahrnehmung des Dienstes der Nächstenliebe.

[22] Vgl. Hippolyt, Traditio Apostolica, 8, 24, zit. n. Dir., 38.

[23] Dir., 38.

[24] Dir., 42.

[25] Bei der Wahrnehmung der Seelsorgeaufgaben einer Pfarrei ohne Priester vor Ort haben Ständige Diakone immer den Vortritt vor anderen Gläubigen (vgl. Dir., 41). „Es ist eine Vertretung, die der Diakon im kirchlichen Auftrag ausübt, wenn es darum geht, dem Priestermangel abzuhelfen.“ Vgl. Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz (13. 10. 1993), Nr. 4: Insegnamenti, XVI 2 (1993) 1002.

[26] c. 1247 CIC.

[27] c. 1248 § 2 CIC, Dir. f. d. F. d. Sonntagsgottesdienstes o. Pr., 29, 386; zit. n. Dir., 41 „Besonders an Orten, wo kein Priester für die Eucharistiefeier zur Verfügung steht, versammelt der Diakon die Gemeinde mit Austeilung der sorgfältig aufbewahrten Kommunion.“ Bei der eventuellen Kommunionfeier ist alles zu vermeiden, was der Verwechslung mit einer Eucharistiefeier Vorschub leistet.

[28] Ratio, 39.

[29] „Er kann Priester oder Diakon sein und sollte womöglich nicht gleichzeitig auch der Verantwortliche für die bereits geweihten Diakone sein“ (Ratio, 21).

[30] Vgl. Ratio, 23.

[31] Ebda., 25.

[32] Ebda., 26.

[33] „Es ist wünschenswert, dass der Bischof ein Koordinierungsorgan der Diakoneeinrichtet zur Planung, Koordinierung und Überprüfung des diakonischen Dienstes: vom Verständnis der Berufung bis zur Ausbildung und zur Ausübung des Dienstes, einschließlich der Weiterbildung. Angehören sollen diesem Gremium der Bischof und eine entsprechende Anzahl von Diakonen; den Vorsitz hat der Bischof selbst oder ein von ihm delegierter Priester. Das genannte Gremium muss unbedingt die notwendigen Verbindungen zu den übrigen Einrichtungen der Diözese unterhalten.“ (Dir., 80).

[34] Ratio, 80.

[35] c.1031 § 2 CIC.

[36] c.1031 § 4 CIC.

[37] Vgl. cc. 277 § 1; 1037 und 1087 CIC.

[38] Ratio, 38; vgl. cc. 277 § 1; 1037 und 1087 CIC.

[39] „Das Programm der vorbereitenden Phase sollte in der Regel keine schulmäßigen Vorlesungen beinhalten, sondern Treffen zum Gebet, Unterweisungen, Momente der Besinnung und des kritischen Austausches, die eine objektive Urteilsbildung über die Berufung ... erleichtern sollen.“ (Ratio, 43).

[40] Ratio, 49.

[41] Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, vom 25. März 1992, Art 43, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles 105, 79f.

[42] Vgl. ebda.

[43] Vgl. Ratio, 80.

[44] 1 Petr 3,15.

[45] Vgl. Ratio, 85.

[46] Vgl. Ratio, 45.

[47] Ratio, 47.

[48] Entsprechend c. 1034 § 2 CIC ist die Admissio für Kandidaten, die durch ein Gelübde einem klerikalen Institut eingegliedert sind, nicht vorgesehen.

[49] c. 1035 § 1 CIC.

[50] Paul VI., Ad pascendum, V, 539, zit. n. Ratio, 60, c. 1036 CIC.

[51] cc. 273–289 CIC.

[52] c. 1039 CIC.

[53] Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, professio fidei vom 19. 9. 1989, AAS 81 (1989) 104–106.

[54] Ratio, 65.

[55] Dir., 1.

[56] Dir., 7; vgl. cc. 1025 § 1, 1051 und 1052 CIC.

[57] c. 266 § 1; vgl. auch Dir., 2.

[58] Dir., 8: „Es ist auch Pflicht des Bischofs, die Diakone seiner Diözese mit besonderer Fürsorge zu begleiten und vor allem jenen beizustehen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden.“

[59] c. 266 § 2 CIC.

[60] c. 274 § 2 CIC.

[61] Vgl. Dir., 3.

[62] Dir., 11.

[63] c. 281 §§ 1 und 3 CIC.

[64] Vgl. cc. 290–293 CIC.

[65] c. 1087 CIC.

[66] Vgl. Congregazione per il Culto Divino e la Disciplina dei Sacramenti, Prot.N. 1080/05.

[67] Dir., 67.

[68[ Dir., 75.

[69] Dir., 78.

[70] Durch konkrete Arbeitsaufträge an die Konferenz der Ausbildungsleiter bzw. die Konferenz der bischöflich bestellten Verantwortlichen für die Gemeinschaft der Ständigen Diakone.

[71] Vgl. Gaudium et spes, 4a.

[72] Vgl. Apg 6,3.

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