Wertes vs. unwertes Leben

"Durch die herrschende selektive Bio-Politik schon im Mutterleib wird uns Behinderten die Existenzberechtigung abgesprochen!" Diese Worte von Tamara Grundstein von der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Innsbruck (SLI) machten sichtlich betroffen auf der Veranstaltung "Wertes-unwertes Leben, eugenische Indikation versus Lebensrecht von Menschen mit Behinderung", die Anfang Juni in der Aula der Uni Innsbruck stattfand.
Podium 'Wertes-unwertes Leben'
Podium 'Wertes-unwertes Leben'
Die Aula war fast voll und ein Drittel der Besucher waren Betroffene, die sich sehr aktiv in die Diskussion um Behindertenrechte vor und nach der Geburt einbrachten. Die Moderation und Organisation der Veranstaltung übernahm Patrizia Egger, die Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck. "Behinderte müssen bei der Bioethik-Diskussion gehört werden" betonte Egger in ihrem Einleitungsstatement. Sie sieht in der eugenische Indikation - der Erlaubnis, bis zum 9. Monat abzutreiben, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig und körperlich schwer geschädigt sein könnte - eine eklatante Diskriminierung von Behinderten. "Denn was aber ist ein "normgerechter Mensch" oder wer bestimmt, dass ein Leben mit Behinderung ein "unwertes" Leben ist?"

Der Frauenarzt Alexander Alge führte aus, dass es wirksame Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik gibt, und die Diagnostik immer aggressiver wird. Man denke nur an die Präimplantationsdiagnostik, wo bei künstlicher Befruchtung der genetisch fiteste Embryo eingepflanzt wird. Es gibt immer mehr Werkzeuge zum Entscheiden, wobei die Entscheidung sehr stark vom Umfeld abhängt. Was als Behinderung angesehen wird, hänge sehr stark vom jeweiligen Menschen- und Gesellschaftsbild ab, meinte Holger Baumgartner, Mitglied der Bioethikkommission des Bundeskanzlers. Viele Ängste bezüglich "unwertem Leben" seien noch aus der Nazizeit vorhanden und werden auch als nonverbale Signale weitergegeben.

Die Selbst-Bestimmt-Leben-Initiative, die sich für das Rechte der Behinderten einsetzt, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, fordert eine Abschaffung der eugenischen Indikation, die im letzten Halbsatz des 2. Abschnitts des § 97 des Strafgesetzbuches, die Abtreibung bis zum 9. Monat erlaubt, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein könnte. "Eine Diagnose über die Wertigkeit eines Lebens zu fällen, bevor der Mensch überhaupt geboren ist, ist meines Erachtens unmöglich!" stellte Tamara Grundstein fest. "Dieser Gesetzespassus ist ein eklatanter Diskriminierungstatbestand gegenüber Behinderten und deswegen verfassungswidrig!"