ErfinderberaterInnen tagten in Innsbruck

Am 14. und 15. März wurde in Innsbruck im ICT-Technologiepark eine Fortbildungsveranstaltung im Rahmen des uni:invent Programms abgehalten. Ziel des Zusammentreffens war einerseits die Weiterbildung der ErfinderberaterInnen aller österreichischen Universitäten, sowie ein Informationsaustausch zwischen den Patentberatern und der für das Programm zuständigen Verwertungsagentur aws/tecma.
uni:invent hilft bei Erfindungen und Patentfragen
uni:invent hilft bei Erfindungen und Patentfragen
Der Schwerpunkt der Fachvorträge wurde von den lokalen Organisatoren, dem projekt.service.büro der Universität Innsbruck und dem Gründungszentrum CAST, in Zusammenarbeit mit tecma/aws auf die Gebiete Medizintechnik, Pharmazie und Biotechnologie gelegt. Zu diesen Themen wurden auch ausgewiesene Experten als Sprecher eingeladen, darunter Dr. Bosch von der auf Medizintechnik spezialisierten Patenanwaltskanzlei Bosch Graf von Stosch Jehle (München), Dr. Schwarz von der Patentanwaltskanzlei Kopecky&Schwarz (Wien) für den Bereich Pharmazeutische Patente sowie die Patentanwälte Dr. Behnisch und Dr. Reinhard Skuhra der Kanzlei Weise&Partner (München).

Zusätzlich diskutierten die ErfinderberaterInnen über aktuelle Entwicklungen und Projekte mit den Vertretern der aws/tecma, um eine effiziente Bearbeitung und Verwertung der universitären Diensterfindungen zu gewährleisten.

Für die Universität Innsbruck sind Mag. Cornelia Rhomberg und Dr. Sara Matt-Leubner vom projekt.service.büro als ErfinderberaterInnen tätig und beraten Universitätsangehörige in Fragen des geistigen Eigentums, wie zum Beispiel dienstrechtliche Belange (Diensterfindungen), Eigentumsfragen, Forschungs- und Kooperationsverträge, wissenschaftliche Publikationen, Patentverwertung.

Bis zum Inkrafttreten des neuen Universitätsrechts (2002) lag das Aufgriffsrecht an Diensterfindungen beim Bund, welcher jedoch in den meisten Fällen nicht Gebrauch davon gemacht und die Rechte der Erfinderin oder dem Erfinder zurückgegeben hat. Nunmehr liegt dieses Aufgriffsrecht bei der Universität. Um diesen neuen Aufgabenbereich abzudecken, wird am Aufbau einer entsprechenden Patent- und Verwertungsinfrastruktur gearbeitet. Unterstützt werden die Universitäten dabei durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die gemeinsam mit den Universitäten das Programm uni:invent entwickelt und ins Leben gerufen haben. (red)