Codice Civile neu

Am letzten Wochenende fand in Bozen eine internationale Tagung über die Reform des italienischen Gesellschaftsrechts statt, die von der Uni Innsbruck mitgetragen wurde. Wissenschaftler der Rewi haben gemeinsam mit italienischen Experten die Grundelemente dieser Reform in vergleichender Weise analysiert.
Die alte Fassung des Codice Civile
Die alte Fassung des Codice Civile
Anfang nächsten Jahres tritt in Italien ein grundlegend reformiertes Gesellschaftsrecht in Kraft. Das Gesellschaftsrecht gehört zum Handelsrecht und beschäftigt sich mit der Bestimmung der Rechtsformen, wie beispielsweise der Regelung der Kapitalgesellschaften, in denen wirtschaftliche Aktivitäten ausgeführt werden können. Es ist dies die größte Reform dieses Rechtsbereichs seit der Einführung des Codice Civile im Jahr 1942. Wesentliche Kennzeichen der Neuordnung sind eine größere Flexibilität der Rechtsformen, die Sicherstellung von mehr Transparenz in der Geschäftsführung und die Schaffung wirksamerer unternehmensinterner Kontrollmechanismen. All diese Maßnahmen sollen Italien zu einem interessanteren Investitionsstandort machen und eine Antwort auf den zunehmenden Globalisierungsdruck liefern, dem auch die italienische Wirtschaft ausgesetzt ist.

Im Rahmen der Tagung wurde betont, dass für diese Reform unter anderem Modelle aus dem deutschsprachigen Raum Pate gestanden haben. Dabei konnte aber auch aufgezeigt werden, dass man dort von diesen Modellen teilweise wieder abgegangen ist, oder dass diese einer weiteren Differenzierung unterzogen worden sind. Überwiegend wurde aber die Flexibilität des neuen italienischen Gesellschaftsrechts begrüßt, da diese einen wichtigen Beitrag für den Wettbewerb der Modelle und Strukturen liefere, von welchem die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft lebe. Breiter Raum wurde auch der europarechtlichen Perspektive gewidmet, wobei aufgezeigt wurde, dass die jüngere EuGH-Rechtsprechung einen weiteren wichtigen dynamischen Faktor im Wettbewerb der Systeme darstellt. Von der Universität Innsbruck wirkten an dieser Tagung mit: Prof. Günter Roth, Prof. Andreas Schwartze, Dr. Francesco Schurr, Prof. Bernhard Eccher, Prof. Walter Steinmair und Prof. Peter Hilpold, der diese Veranstaltung konzipierte.

Insgesamt wurde mit der Tagung die Bedeutung der Rechtsvergleichung unterstrichen und erneut die wichtige Rolle der Universität Innsbruck als Vermittlerin zwischen dem deutschen und österreichischen Rechtsraum einerseits und dem italienischen andererseits hervorgehoben. (sp/cf)